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Leimbach zu Gesprächen in Nachterstedt

11.07.2005, Halle (Saale) – 62

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 62/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr.

62/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 08. Juli 2005

 

 

 

Leimbach zu Gesprächen in Nachterstedt

 

 

 

Die Annahme, der neue Schulleiter sei bereits

ernannt, bestenfalls Missverständnis

 

 

 

Nicht zuletzt, um der durch verschiedene Stellen

kolportierten Annahme, der neue Schulleiter der Nachterstedter Sekundarschule

sei bereits ernannt, entgegenzuwirken, ist der Präsident des

Landesverwaltungsamtes heute zu Gesprächen vor Ort in der ¿Seeland¿-Sekundarschule

Nachterstedt.

 

 

 

¿Ich möchte mir in der Schule selbst ein Bild

machen von der Situation, mit Schülern, Lehrern, Eltern und anderen Betroffenen

sprechen. Mir ist nicht entgangen, dass in den Schulen Nachterstedt und Hoym

die Diskussion um den zukünftigen Schulleiter der neuen Sekundarschule sehr

leidenschaftlich geführt wird. Es ist gut und richtig und leider viel zu

selten, dass sich Schüler so engagiert für ihren Schulleiter einsetzen. Ich

freue mich auf die Gespräche¿, so Leimbach kurz vor seinem Besuch in der

Schule.

 

 

 

Zum Schuljahr 2005/2006 wird sich im Landkreis

Aschersleben-Staßfurt die Zahl der Sekundarschulen von acht auf fünf

reduzieren. Betroffen von den Schließungen sind auch die Schulen in Nachterstedt

und Hoym. Dies hat zur Folge, dass sich mit Beginn des neuen Schuljahres eine

neue Sekundarschule, bestehend aus Schülern und Lehrern beider ehemaliger

Schulen gründen wird. Dies hat, neben vielen anderen Entscheidungen, zur Folge,

dass für die neue Schule ein neuer Schulleiter bestimmt werden muss.

 

 

 

Die zuständigen Mitarbeiter des

Landesverwaltungsamtes haben daraufhin ein Auswahlverfahren eingeleitet,

welches zu Gunsten des jetzigen Schulleiters der Sekundarschule Hoym

abgeschlossen wurde. (genaue Erläuterung und Erklärung zum Verfahren selbst,

siehe Hintergrund). Daraus resultiert die kommissarische Berufung des

derzeitigen Hoymer Schulleiters ab dem neuen Schuljahr zum vorläufigen

Schulleiter der neu zu gründenden Sekundarschule in Nachterstedt.

 

 

 

Die allgemeine Behauptung, die rechtskräftige

Ernennung des zukünftigen Schulleiters sei bereits erfolgt, ist falsch und kann

bestenfalls als Missverständnis bewertet werden. Richtig ist vielmehr, dass

besagtes Auswahlverfahren seitens des Landesverwaltungsamtes abgeschlossen und

rechtlich nicht anzuzweifeln ist.

 

 

 

Nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

sind die Gesamtkonferenz der neuen Schule und der Schulträger zum Vorschlag des

Landesverwaltungsamtes zu hören. Eine endgültige Entscheidung kann also

frühestens mit Beginn des neuen Schuljahres erfolgen.

 

 

 

Die Verfahrensweise zur Besetzung von

Schulleitungsstellen müsste den Beteiligten auf schulischer und Kreisebene

bekannt sein, da es für jeden einsehbar und abrufbar im Schulverwaltungsblatt

des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt ist.

 

 

 

Die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes haben

in diesem Verfahren größtmögliche Transparenz gezeigt, in einem Rahmen, der

datenschutzrechtlich vertretbar ist. Es gab mehrere Gespräche sowohl vor Ort

als auch im Landesverwaltungsamt mit Vertretern der Schüler und Lehrer, in

denen das Verfahren mehrfach erläutert wurde und sich die Mitarbeiter den

Fragen der Beteiligten stellten. Die Mitarbeiter haben sich zu keiner Zeit

ihrer Verantwortung  entzogen, hier Rede und Antwort zu stehen. Der Vorwurf,

man sei hier nicht genügend informiert worden, muss zurückgewiesen werden.

 

 

 

Landesweit sind auch in diesem Jahr wieder ca.

100 Schulen von Schließungen und Fusionen betroffen. Insgesamt müssen vor

diesem Hintergrund insgesamt ca. 2800 Personalmaßnahmen durchgeführt werden.

Von diesen liegen dem Landesverwaltungsamt ca. 250 Maßnahmen die

Schulleitungsstellen betreffend zur Entscheidung vor. Davon wurden über 80

Maßnahmen in Form eines Auswahlverfahrens durchgeführt.

 

 

 

¿Dieses Auswahlverfahren wird von einem Gremium

kompetenter Topführungskräfte des LVwA durchgeführt. Zu Schuljahresbeginn

stellen wir also Schulkonferenzen und Schulträgern ca. 80 Vorschläge zur

Diskussion. Bei dieser Fülle von Entscheidungen ist es leider Realität, dass

wir nicht jedem Betroffenen gerecht werden können.¿, kommentiert Leimbach das

Verfahren.

 

 

 

 

 

Hintergrund zum Auswahlverfahren

 

 

 

Bei der

Fusion zweier oder auch mehrerer Schulen zu einer ergibt sich die

Notwendigkeit, aus diesem Kreis einen Schulleiter für diese neue Schule zu

bestimmen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten und Verfahrensweisen.

Verzichtet beispielsweise einer der Beteiligten auf eine Berufung, so gibt es

keine Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens, so der Fall auch bei

unterschiedlichen Besoldungsgruppen der Schulleiter.

 

 

 

Bringen

jedoch alle Schulleiter der zu fusionierenden Schulen die gleichen

Voraussetzungen mit und verzichtet niemand, so kommt es zu einem

Auswahlverfahren. In diesem Auswahlverfahren überprüft ein dreiköpfiges Gremium

die Befähigung der Bewerber für diesen Posten. Um hier absolute

Chancengleichheit zu gewährleisten und eine eventuelle Voreingenommenheit

auszuschließen, ist der verantwortliche schulfachliche Referent von diesem

Gremium ausgeschlossen.

 

 

 

Hat das

Gremium seine Entscheidung getroffen, werden die Beteiligten über die

Entscheidung informiert, und derjenige, zu dessen Gunsten die Entscheidung gefallen

ist, erhält eine kommissarische Berufung zum Schulleiter der neu zu bildenden

Schule.

 

Sobald sich

die Schulkonferenz der neuen Schule, bestehend aus Schüler, - Lehrer und

Elternvertretern, gegründet hat, wird dieser und dem Schulträger der Vorschlag

für die Neubesetzung des Schulleiterpostens unterbreitet.

 

 

 

Erst nach

Anhörung beider Gremien kann ein Schulleiter endgültig berufen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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