Leimbach zu Gesprächen in Nachterstedt
11.07.2005, Halle (Saale) – 62
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 62/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr.
62/2005
Halle (Saale), den 08. Juli 2005
Leimbach zu Gesprächen in Nachterstedt
Die Annahme, der neue Schulleiter sei bereits
ernannt, bestenfalls Missverständnis
Nicht zuletzt, um der durch verschiedene Stellen
kolportierten Annahme, der neue Schulleiter der Nachterstedter Sekundarschule
sei bereits ernannt, entgegenzuwirken, ist der Präsident des
Landesverwaltungsamtes heute zu Gesprächen vor Ort in der ¿Seeland¿-Sekundarschule
Nachterstedt.
¿Ich möchte mir in der Schule selbst ein Bild
machen von der Situation, mit Schülern, Lehrern, Eltern und anderen Betroffenen
sprechen. Mir ist nicht entgangen, dass in den Schulen Nachterstedt und Hoym
die Diskussion um den zukünftigen Schulleiter der neuen Sekundarschule sehr
leidenschaftlich geführt wird. Es ist gut und richtig und leider viel zu
selten, dass sich Schüler so engagiert für ihren Schulleiter einsetzen. Ich
freue mich auf die Gespräche¿, so Leimbach kurz vor seinem Besuch in der
Schule.
Zum Schuljahr 2005/2006 wird sich im Landkreis
Aschersleben-Staßfurt die Zahl der Sekundarschulen von acht auf fünf
reduzieren. Betroffen von den Schließungen sind auch die Schulen in Nachterstedt
und Hoym. Dies hat zur Folge, dass sich mit Beginn des neuen Schuljahres eine
neue Sekundarschule, bestehend aus Schülern und Lehrern beider ehemaliger
Schulen gründen wird. Dies hat, neben vielen anderen Entscheidungen, zur Folge,
dass für die neue Schule ein neuer Schulleiter bestimmt werden muss.
Die zuständigen Mitarbeiter des
Landesverwaltungsamtes haben daraufhin ein Auswahlverfahren eingeleitet,
welches zu Gunsten des jetzigen Schulleiters der Sekundarschule Hoym
abgeschlossen wurde. (genaue Erläuterung und Erklärung zum Verfahren selbst,
siehe Hintergrund). Daraus resultiert die kommissarische Berufung des
derzeitigen Hoymer Schulleiters ab dem neuen Schuljahr zum vorläufigen
Schulleiter der neu zu gründenden Sekundarschule in Nachterstedt.
Die allgemeine Behauptung, die rechtskräftige
Ernennung des zukünftigen Schulleiters sei bereits erfolgt, ist falsch und kann
bestenfalls als Missverständnis bewertet werden. Richtig ist vielmehr, dass
besagtes Auswahlverfahren seitens des Landesverwaltungsamtes abgeschlossen und
rechtlich nicht anzuzweifeln ist.
Nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
sind die Gesamtkonferenz der neuen Schule und der Schulträger zum Vorschlag des
Landesverwaltungsamtes zu hören. Eine endgültige Entscheidung kann also
frühestens mit Beginn des neuen Schuljahres erfolgen.
Die Verfahrensweise zur Besetzung von
Schulleitungsstellen müsste den Beteiligten auf schulischer und Kreisebene
bekannt sein, da es für jeden einsehbar und abrufbar im Schulverwaltungsblatt
des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt ist.
Die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes haben
in diesem Verfahren größtmögliche Transparenz gezeigt, in einem Rahmen, der
datenschutzrechtlich vertretbar ist. Es gab mehrere Gespräche sowohl vor Ort
als auch im Landesverwaltungsamt mit Vertretern der Schüler und Lehrer, in
denen das Verfahren mehrfach erläutert wurde und sich die Mitarbeiter den
Fragen der Beteiligten stellten. Die Mitarbeiter haben sich zu keiner Zeit
ihrer Verantwortung entzogen, hier Rede und Antwort zu stehen. Der Vorwurf,
man sei hier nicht genügend informiert worden, muss zurückgewiesen werden.
Landesweit sind auch in diesem Jahr wieder ca.
100 Schulen von Schließungen und Fusionen betroffen. Insgesamt müssen vor
diesem Hintergrund insgesamt ca. 2800 Personalmaßnahmen durchgeführt werden.
Von diesen liegen dem Landesverwaltungsamt ca. 250 Maßnahmen die
Schulleitungsstellen betreffend zur Entscheidung vor. Davon wurden über 80
Maßnahmen in Form eines Auswahlverfahrens durchgeführt.
¿Dieses Auswahlverfahren wird von einem Gremium
kompetenter Topführungskräfte des LVwA durchgeführt. Zu Schuljahresbeginn
stellen wir also Schulkonferenzen und Schulträgern ca. 80 Vorschläge zur
Diskussion. Bei dieser Fülle von Entscheidungen ist es leider Realität, dass
wir nicht jedem Betroffenen gerecht werden können.¿, kommentiert Leimbach das
Verfahren.
Hintergrund zum Auswahlverfahren
Bei der
Fusion zweier oder auch mehrerer Schulen zu einer ergibt sich die
Notwendigkeit, aus diesem Kreis einen Schulleiter für diese neue Schule zu
bestimmen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten und Verfahrensweisen.
Verzichtet beispielsweise einer der Beteiligten auf eine Berufung, so gibt es
keine Notwendigkeit eines Auswahlverfahrens, so der Fall auch bei
unterschiedlichen Besoldungsgruppen der Schulleiter.
Bringen
jedoch alle Schulleiter der zu fusionierenden Schulen die gleichen
Voraussetzungen mit und verzichtet niemand, so kommt es zu einem
Auswahlverfahren. In diesem Auswahlverfahren überprüft ein dreiköpfiges Gremium
die Befähigung der Bewerber für diesen Posten. Um hier absolute
Chancengleichheit zu gewährleisten und eine eventuelle Voreingenommenheit
auszuschließen, ist der verantwortliche schulfachliche Referent von diesem
Gremium ausgeschlossen.
Hat das
Gremium seine Entscheidung getroffen, werden die Beteiligten über die
Entscheidung informiert, und derjenige, zu dessen Gunsten die Entscheidung gefallen
ist, erhält eine kommissarische Berufung zum Schulleiter der neu zu bildenden
Schule.
Sobald sich
die Schulkonferenz der neuen Schule, bestehend aus Schüler, - Lehrer und
Elternvertretern, gegründet hat, wird dieser und dem Schulträger der Vorschlag
für die Neubesetzung des Schulleiterpostens unterbreitet.
Erst nach
Anhörung beider Gremien kann ein Schulleiter endgültig berufen werden.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Stabsstelle
Kommunikation
0345-5141244
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






