Innenminister Klaus Jeziorsky: Zweite
Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften beschlossen
08.07.2005, Magdeburg – 93
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 093/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 093/05
Magdeburg, den 10. Juli 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky: Zweite
Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften beschlossen
Nach Auskunft von
Innenminister Klaus Jeziorsky hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli
d.J. die Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die passrechtlichen Vorschriften in
dem für die Ausgabe von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen (ePass)
erforderlichen Maße angepasst. Eine missbräuchliche Verwendung gestohlener oder
verfälschter Reisepässe soll damit weitestgehend ausgeschlossen werden.
Jeziorsky:
¿Biometrische Merkmale, hierzu gehören z. B. das Gesichtsfeld oder die
Fingerabdrücke eines Menschen, sind unveränderliche körperliche Eigenschaften,
mit denen es möglich wird, eine eindeutige Übereinstimmung zwischen dem
jeweiligen Reisepass und der sich mit diesem Reisepass ausweisenden Person
festzustellen. Eine Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe trägt somit
auch dem zunehmenden Sicherheitsbedürfnis und den geltenden internationalen
Sicherheitsstandards Rechnung.¿
Rechtsgrundlage
für die Einführung biometriegestützter Reisepässe sei die im Januar 2005 in
Kraft getretene und unmittelbar geltende EU-Verordnung über Normen und
Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten
ausgestellten Pässen und Reisedokumenten, die alle EU-Staaten - und damit auch
Deutschland - zur Ausgabe der neuen Pässe verpflichtet. Neben den EU-Staaten
würden aber auch die USA, Japan, Kanada, Russland und die Schweiz biometriegestützte
Reisepässe einführen.
Personalausweise
werden übrigens von der EU-Verordnung nicht erfasst und bleiben damit
unverändert.
Jeziorsky: ¿Die Ausgabe der neuen biometriegestützten Reisepässe wird
ab 1. November 2005 erfolgen. Sie enthalten dann einen Chip, in dem neben den
auch heute bereits im Pass enthaltenen Daten zusätzlich noch ein digitales Foto
gespeichert wird. Erst Reisepässe, die ab Anfang 2007 ausgestellt werden,
sollen zusätzlich zwei Fingerabdrücke - die des linken und des rechten
Zeigefingers - enthalten.¿
Die auf dem Chip gespeicherten Daten werden durch die Passbehörde
elektronisch signiert; nach der Herstellung wird der Chip von der
Bundesdruckerei GmbH zusätzlich gegen Löschen und Ändern versiegelt. Zudem kann
der Chip durch einen Zugriffsschutz nicht unbemerkt ausgelesen werden.
Durch den mit der Herstellung verbundenen technischen Aufwand für
Sicherheit und Datenschutz muss jedoch die bisherige Gebühr für die
Ausstellung eines Passes angehoben werden. Ein zehn Jahre gültiger
biometriegestützter Reisepass wird künftig 59 Euro kosten; Reisepässe mit einer
5-jährigen Gültigkeitsdauer für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, werden 37 Euro kosten.
Sämtliche bereits ausgegebenen Reisepässe ohne biometrische Merkmale
bleiben auch nach dem 1. November 2005 unverändert gültig. Zur visafreien
Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms berechtigen jedoch nur
noch die (bordeauxroten) maschinenlesbaren Reisepässe mit integrierter
Lesezone. Die derzeit ausgestellten (grünen) vorläufigen Reisepässe und die
Kinderausweise erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Ein genereller Austausch der Reisepässe ohne biometrischen Merkmale ist
in Deutschland im Übrigen nicht vorgesehen.
Am bisherigen Antragsverfahren wird sich für die Bürgerinnen und Bürger
mit der Einführung biometriegestützter Reisepässe zunächst grundsätzlich nichts
ändern. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat weiterhin ein aktuelles
Lichtbild vorzulegen, das - um die Biometrietauglichkeit zu gewährleisten -
die antragstellende Person nicht mehr wie bisher im Halbprofil, sondern künftig
frontal abbilden muss. Auch an die Qualität des Lichtbilds werden künftig
höhere Anforderungen gestellt. Ob das vorgelegte Foto diesen Anforderungen gerecht
wird, lässt sich anhand einer von der Bundesdruckerei GmbH erstellten Fototafel
überprüfen, die in den Passbehörden aushängen wird. Für weitere Fragen zur
Passbeantragung und zur Qualität der Lichtbilder stehen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Passbehörden zur Verfügung.
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