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Innenminister Klaus Jeziorsky: Zweite
Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften be­schlossen

08.07.2005, Magdeburg – 93

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 093/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 093/05

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juli 2005

 

 

 

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: Zweite

Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften be­schlossen

 

Nach Auskunft von

Innenminister Klaus Jeziorsky hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli

d.J. die Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften

beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die passrechtlichen Vorschriften in

dem für die Ausgabe von Reise­pässen mit biometrischen Merkmalen (ePass)

erforderlichen Maße angepasst. Eine missbräuchliche Verwendung gestohlener oder

verfälschter Reisepässe soll damit weitestgehend ausge­schlossen werden.

 

Jeziorsky:

¿Biometrische Merkmale, hierzu gehören z. B. das Ge­sichtsfeld oder die

Fingerabdrücke eines Menschen, sind unverän­derliche körperliche Eigenschaften,

mit denen es möglich wird, eine eindeutige Übereinstimmung zwischen dem

jeweiligen Reisepass und der sich mit diesem Reisepass ausweisenden Person

festzustellen. Eine Aufnahme biometrischer Merkmale in Reisepässe trägt somit

auch dem zunehmenden Sicherheitsbedürfnis und den geltenden internationalen

Sicherheitsstandards Rechnung.¿

 

Rechtsgrundlage

für die Einführung biometriegestützter Reisepässe sei die im Januar 2005 in

Kraft getretene und unmittelbar geltende EU-Verordnung über Normen und

Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten

ausgestellten Pässen und Reise­dokumenten, die alle EU-Staaten - und damit auch

Deutschland - zur Ausgabe der neuen Pässe verpflichtet. Neben den EU-Staaten

würden aber auch die USA, Japan, Kanada, Russland und die Schweiz bio­metriegestützte

Reisepässe einführen.

 

Personalausweise

werden übrigens von der EU-Verordnung nicht erfasst und bleiben damit

unverändert.

 

Jeziorsky: ¿Die Ausgabe der neuen biometriegestützten Reisepässe wird

ab 1. November 2005 erfolgen. Sie enthalten dann einen Chip, in dem neben den

auch heute bereits im Pass enthaltenen Daten zusätzlich noch ein digitales Foto

gespeichert wird. Erst Reisepässe, die ab Anfang 2007 ausgestellt werden,

sollen zusätzlich zwei Fingerabdrücke - die des linken und des rechten

Zeigefingers - enthalten.¿

 

Die auf dem Chip gespeicherten Daten werden durch die Passbehörde

elektronisch signiert; nach der Herstellung wird der Chip von der

Bundesdruckerei GmbH zusätzlich gegen Löschen und Ändern versiegelt. Zudem kann

der Chip durch einen Zugriffsschutz nicht un­bemerkt ausgelesen werden.

 

Durch den mit der Herstellung verbundenen technischen Aufwand für

Sicherheit und Daten­schutz muss jedoch die bisherige Gebühr für die

Ausstellung eines Passes angehoben wer­den. Ein zehn Jahre gültiger

biometriegestützter Reisepass wird künftig 59 Euro kosten; Reisepässe mit einer

5-jährigen Gültigkeitsdauer für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht

vollendet haben, werden 37 Euro kosten.

 

Sämtliche bereits ausgegebenen Reisepässe ohne biometrische Merkmale

bleiben auch nach dem 1. November 2005 unverändert gültig. Zur visafreien

Einreise in die USA im Rah­men des Visa-Waiver-Programms berechtigen jedoch nur

noch die (bordeauxroten) maschi­nenlesbaren Reisepässe mit integrierter

Lesezone. Die derzeit ausgestellten (grünen) vor­läufigen Reisepässe und die

Kinderausweise erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

 

Ein genereller Austausch der Reisepässe ohne biometrischen Merkmale ist

in Deutschland im Übrigen nicht vorgesehen.

 

Am bisherigen Antragsverfahren wird sich für die Bürgerinnen und Bürger

mit der Einführung biometriegestützter Reisepässe zunächst grundsätzlich nichts

ändern. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat weiterhin ein aktuelles

Lichtbild vorzulegen, das - um die Bio­metrietauglichkeit zu gewährleisten -

die antragstellende Person nicht mehr wie bisher im Halbprofil, sondern künftig

frontal abbilden muss. Auch an die Qualität des Lichtbilds werden künftig

höhere Anforderungen gestellt. Ob das vorgelegte Foto diesen Anforderungen ge­recht

wird, lässt sich anhand einer von der Bundesdruckerei GmbH erstellten Fototafel

über­prüfen, die in den Passbehörden aushängen wird. Für weitere Fragen zur

Passbeantragung und zur Qualität der Lichtbilder stehen die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter in den Passbe­hörden zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

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