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Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur
Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt zur Anhörung
freigegeben

05.07.2005, Magdeburg – 313

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 313/05

 

 

 

Magdeburg, den 5. Juli 2005

 

 

 

Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur

Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt zur Anhörung

freigegeben

 

Die Landesregierung hat heute den Entwurf

eines Leitbildes zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in

Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben. ¿Schwerpunkt des Leitbildes ist die

Integration der hier lebenden Ausländer und Spätaussiedler¿, so Innenminister

Jeziorsky. Das Leitbild sei durch eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien

unter Federführung des Innenministeriums erarbeitet worden, da die Integration

der Zuwanderer zahlreiche Lebensbereiche berühre, so der Minister.

 

Erstmalig sei eine umfassende

Bestandsaufnahme über die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und

bereits bestehende Maßnahmen zur Integration erarbeitet worden. ¿Daneben soll

das Leitbild einen Handlungsrahmen für die Integrationsanstrengungen im Lande

bieten¿, so Jeziorsky.

 

Ein Schwerpunkt des politischen Handelns sei

die sprachliche Integration der Zuwanderer, betonte der Innenminister. Die

Anfang 2005 durch das Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse seien

ein wichtiger Impuls für die Integrationsbemühungen. Jeziorsky: ¿Erfreulich

ist, dass nicht nur Neuzuwanderer mit einem Rechtsanspruch auf Teilnahme von

den Sprachkursen Gebrauch machen, sondern dass insbesondere auch zahlreiche

bereits hier lebende Ausländer freiwillig an den Sprachkursen teilnehmen.

Allein im Jahr 2005 werden für diesen Personenkreis ca. 2.000 Kursplätze durch

den Bund zur Verfügung gestellt. Dies zeigt den großen Bedarf und unterstreicht

die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung.¿

 

Integration dürfe aber nicht bei der Sprachförderung stehen bleiben.

Sie bedeute auch den Zugang zur Arbeit und Ausbildung für eine eigenständige

Existenzabsicherung. Die vielfältigen Maßnahmen sollen in eine umfassende

berufliche und gesellschaftliche Integration der Zuwanderer münden. Obwohl die

Eingliederung der Zuwanderer in Sachsen-Anhalt aufgrund der wirtschaftlichen

Situation nicht einfach sei, gebe es zahlreiche ermutigende Beispiele.

 

Es dürfe dabei auch nicht übersehen werden, dass die Arbeitslosigkeit

unter den Zuwanderern besonders hoch sei und es noch zahlreiche Integrationsprobleme

gebe. Erfolgreiche Integrationspolitik dürfe die Integrationsfähigkeit einer

Gesellschaft nicht überfordern. Insofern sei eine Zuwanderung nur in dem Maße

vertretbar, wie die Integration der bisherigen Zuwanderer gelinge.

¿Zuwanderungspolitik muss die wirtschaftliche Situation berücksichtigen, um

eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden¿, betonte der Minister.

Eine gezielte Steuerung der Zuwanderung sei somit notwendig. Die ersten

Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz deuten darauf hin, dass man hier den

richtigen Weg eingeschlagen habe, so Jeziorsky.

 

Entscheidend sei, dass sich alle am

Integrationsprozess Beteiligten abstimmen, damit Fördermaßnahmen sinnvoll

ineinander greifen. Jeziorsky: ¿Ich wünsche mir im Rahmen der Anhörung eine breite

Resonanz und rufe alle betroffenen Verbände, Vereine und Institutionen auf,

sich mit konstruktiven Beiträgen an der Entwicklung des Leitbildes zu

beteiligen.¿

 

In Sachsen-Anhalt leben zur Zeit etwa 47.000

Ausländer, was einem Ausländeranteil von 1,9 Prozent entspricht, und

schätzungsweise 25.000 Spätaussiedler. Damit stellen Zuwanderer etwa drei

Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. In den alten Bundesländern liegt die

Quote bei ca. 15 Prozent.

 

Dazu gehören:

 

-

Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,

 

-

jüdische Zuwanderer

 

-

anerkannte Flüchtlinge

 

-

ausländische Arbeitnehmer, insbesondere

EU-Angehörige,

 

-

ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer,

 

-

Studierende (Auszubildende) sowie

 

-

Asylsuchende/Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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