Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur
Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt zur Anhörung
freigegeben
05.07.2005, Magdeburg – 313
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 313/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 313/05
Magdeburg, den 5. Juli 2005
Innenminister Jeziorsky: Leitbild zur
Entwicklung der Zuwanderung und Integration in Sachsen Anhalt zur Anhörung
freigegeben
Die Landesregierung hat heute den Entwurf
eines Leitbildes zur Entwicklung der Zuwanderung und Integration in
Sachsen-Anhalt zur Anhörung freigegeben. ¿Schwerpunkt des Leitbildes ist die
Integration der hier lebenden Ausländer und Spätaussiedler¿, so Innenminister
Jeziorsky. Das Leitbild sei durch eine Arbeitsgruppe verschiedener Ministerien
unter Federführung des Innenministeriums erarbeitet worden, da die Integration
der Zuwanderer zahlreiche Lebensbereiche berühre, so der Minister.
Erstmalig sei eine umfassende
Bestandsaufnahme über die Situation von Zuwanderern in Sachsen-Anhalt und
bereits bestehende Maßnahmen zur Integration erarbeitet worden. ¿Daneben soll
das Leitbild einen Handlungsrahmen für die Integrationsanstrengungen im Lande
bieten¿, so Jeziorsky.
Ein Schwerpunkt des politischen Handelns sei
die sprachliche Integration der Zuwanderer, betonte der Innenminister. Die
Anfang 2005 durch das Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse seien
ein wichtiger Impuls für die Integrationsbemühungen. Jeziorsky: ¿Erfreulich
ist, dass nicht nur Neuzuwanderer mit einem Rechtsanspruch auf Teilnahme von
den Sprachkursen Gebrauch machen, sondern dass insbesondere auch zahlreiche
bereits hier lebende Ausländer freiwillig an den Sprachkursen teilnehmen.
Allein im Jahr 2005 werden für diesen Personenkreis ca. 2.000 Kursplätze durch
den Bund zur Verfügung gestellt. Dies zeigt den großen Bedarf und unterstreicht
die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung.¿
Integration dürfe aber nicht bei der Sprachförderung stehen bleiben.
Sie bedeute auch den Zugang zur Arbeit und Ausbildung für eine eigenständige
Existenzabsicherung. Die vielfältigen Maßnahmen sollen in eine umfassende
berufliche und gesellschaftliche Integration der Zuwanderer münden. Obwohl die
Eingliederung der Zuwanderer in Sachsen-Anhalt aufgrund der wirtschaftlichen
Situation nicht einfach sei, gebe es zahlreiche ermutigende Beispiele.
Es dürfe dabei auch nicht übersehen werden, dass die Arbeitslosigkeit
unter den Zuwanderern besonders hoch sei und es noch zahlreiche Integrationsprobleme
gebe. Erfolgreiche Integrationspolitik dürfe die Integrationsfähigkeit einer
Gesellschaft nicht überfordern. Insofern sei eine Zuwanderung nur in dem Maße
vertretbar, wie die Integration der bisherigen Zuwanderer gelinge.
¿Zuwanderungspolitik muss die wirtschaftliche Situation berücksichtigen, um
eine Zuwanderung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden¿, betonte der Minister.
Eine gezielte Steuerung der Zuwanderung sei somit notwendig. Die ersten
Erfahrungen mit dem Zuwanderungsgesetz deuten darauf hin, dass man hier den
richtigen Weg eingeschlagen habe, so Jeziorsky.
Entscheidend sei, dass sich alle am
Integrationsprozess Beteiligten abstimmen, damit Fördermaßnahmen sinnvoll
ineinander greifen. Jeziorsky: ¿Ich wünsche mir im Rahmen der Anhörung eine breite
Resonanz und rufe alle betroffenen Verbände, Vereine und Institutionen auf,
sich mit konstruktiven Beiträgen an der Entwicklung des Leitbildes zu
beteiligen.¿
In Sachsen-Anhalt leben zur Zeit etwa 47.000
Ausländer, was einem Ausländeranteil von 1,9 Prozent entspricht, und
schätzungsweise 25.000 Spätaussiedler. Damit stellen Zuwanderer etwa drei
Prozent der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt. In den alten Bundesländern liegt die
Quote bei ca. 15 Prozent.
Dazu gehören:
-
Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen,
-
jüdische Zuwanderer
-
anerkannte Flüchtlinge
-
ausländische Arbeitnehmer, insbesondere
EU-Angehörige,
-
ehemalige DDR-Vertragsarbeitnehmer,
-
Studierende (Auszubildende) sowie
-
Asylsuchende/Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge.
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