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Landesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur
Festlegung der Kreissitze

28.06.2005, Magdeburg – 293

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 293/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 293/05

 

 

 

Magdeburg, den 28. Juni 2005

 

 

 

Landesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur

Festlegung der Kreissitze

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat heute die Landesregierung die Gesetzentwürfe zur Festlegung der

Kreissitze für die zukünftigen Landkreise beschlossen.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Als

maßgebliche Kriterien für die Auswahl einer Kreisstadt werden dabei zugrunde

gelegt, dass diese bereits bisher, d.h. zwischen 1994 und 2005, Kreisstadt

gewesen sein und sich auf dem Gebiet des neuen Landkreises befinden muss.

Außerdem muss die Kreisstadt den höchsten Rang in dem System der zentralen Orte

nach dem Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt

(LEP-LSA)* haben. Gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung hat sich nur

eine Änderung auf dem Gebiet des zukünftigen Landkreises Anhalt-Bitterfeld

ergeben, da die Städte Bitterfeld und Wolfen nur zusammen den Status eines

Mittelzentrums mit Teilfunktion eines Oberzentrums nach dem

Landesentwicklungsplan besitzen. Daher ist nunmehr die Stadt Köthen anstatt der

Stadt Bitterfeld als Kreissitz vorgesehen. Bei Gleichrangigkeit mehrerer

Gemeinden nach diesem System ist die Einwohnerzahl (Stand 31. Dez. 2004) ein

entscheidendes Kriterium. Es darf weiterhin keine gemeinsame Gemarkungsgrenze

zu den kreisfreien Städten bestehen.¿ Die

Kreisstadt solle aus raumordnerischer Sicht das Versorgungszentrum des neuen

Landkreises sein. Bei einem unmittelbaren Angrenzen an eine kreisfreie Stadt

sei die Entwicklung zu einem eigenständigen Versorgungsschwerpunkt für das

Kreisgebiet nur bedingt möglich, da der Einzugsbereich des Oberzentrums den der

angrenzenden Stadt überlagere.

 

Danach werden folgende Kreissitze für die

neuen Landkreise per Gesetz festgelegt:

 

 

 

 

Landkreis

 

 

Kreisstadt

 

 

 

 

 

Anhalt-Bitterfeld

 

 

 

Köthen

 

 

 

 

Anhalt-Jerichow

 

 

Burg

 

 

 

 

Börde

 

 

Haldensleben

 

 

 

 

Burgenland

 

 

Naumburg

 

 

 

 

Harz

 

 

Halberstadt

 

 

 

 

Mansfeld-Südharz

 

 

Sangerhausen

 

 

 

 

Saalkreis

 

 

Merseburg

 

 

 

 

Salzland

 

 

Bernburg

 

 

 

 

Wittenberg

 

 

Lutherstadt Wittenberg

 

 

 

 

Dieses Gesetz stuft die Gemeinden

Sachsen-Anhalts nach hierarchischer Aufzählung ein - mit der leistungsstärksten

Stufe beginnend ¿ als Oberzentrum, Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines

Oberzentrums, Mittelzentrum, Grundzentrum mit Teilfunktionen eines

Mittelzentrums oder Grundzentrum.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de