Landesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur
Festlegung der Kreissitze
28.06.2005, Magdeburg – 293
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 293/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 293/05
Magdeburg, den 28. Juni 2005
Landesregierung beschließt Gesetzentwürfe zur
Festlegung der Kreissitze
Auf Vorschlag von Innenminister Klaus
Jeziorsky hat heute die Landesregierung die Gesetzentwürfe zur Festlegung der
Kreissitze für die zukünftigen Landkreise beschlossen.
Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Als
maßgebliche Kriterien für die Auswahl einer Kreisstadt werden dabei zugrunde
gelegt, dass diese bereits bisher, d.h. zwischen 1994 und 2005, Kreisstadt
gewesen sein und sich auf dem Gebiet des neuen Landkreises befinden muss.
Außerdem muss die Kreisstadt den höchsten Rang in dem System der zentralen Orte
nach dem Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt
(LEP-LSA)* haben. Gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung hat sich nur
eine Änderung auf dem Gebiet des zukünftigen Landkreises Anhalt-Bitterfeld
ergeben, da die Städte Bitterfeld und Wolfen nur zusammen den Status eines
Mittelzentrums mit Teilfunktion eines Oberzentrums nach dem
Landesentwicklungsplan besitzen. Daher ist nunmehr die Stadt Köthen anstatt der
Stadt Bitterfeld als Kreissitz vorgesehen. Bei Gleichrangigkeit mehrerer
Gemeinden nach diesem System ist die Einwohnerzahl (Stand 31. Dez. 2004) ein
entscheidendes Kriterium. Es darf weiterhin keine gemeinsame Gemarkungsgrenze
zu den kreisfreien Städten bestehen.¿ Die
Kreisstadt solle aus raumordnerischer Sicht das Versorgungszentrum des neuen
Landkreises sein. Bei einem unmittelbaren Angrenzen an eine kreisfreie Stadt
sei die Entwicklung zu einem eigenständigen Versorgungsschwerpunkt für das
Kreisgebiet nur bedingt möglich, da der Einzugsbereich des Oberzentrums den der
angrenzenden Stadt überlagere.
Danach werden folgende Kreissitze für die
neuen Landkreise per Gesetz festgelegt:
Landkreis
Kreisstadt
Anhalt-Bitterfeld
Köthen
Anhalt-Jerichow
Burg
Börde
Haldensleben
Burgenland
Naumburg
Harz
Halberstadt
Mansfeld-Südharz
Sangerhausen
Saalkreis
Merseburg
Salzland
Bernburg
Wittenberg
Lutherstadt Wittenberg
Dieses Gesetz stuft die Gemeinden
Sachsen-Anhalts nach hierarchischer Aufzählung ein - mit der leistungsstärksten
Stufe beginnend ¿ als Oberzentrum, Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines
Oberzentrums, Mittelzentrum, Grundzentrum mit Teilfunktionen eines
Mittelzentrums oder Grundzentrum.
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