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Mahdverbot bis 15. Juli beachten

16.06.2005, Magdeburg – 86

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 086/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 086/05

 

Magdeburg, den 16. Juni 2005

 

 

Mahdverbot bis 15. Juli beachten

 

Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt darauf hin, dass im Rahmen des Systems der landwirtschaftlichen Direktzahlungen im Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Juli auf obligatorisch stillgelegten sowie sonstigen aus der Erzeugung genommenen Flächen ein striktes Mahd- und Mulchverbot besteht.

Die Regelungen sind zum 01. Januar 2005 mit der DirektzahlungenVerpflichtungenverordnung in Kraft getreten und gelten sowohl für stillgelegte Ackerflächen als auch für aus der Erzeugung genommenes, selbstbegrüntes Ackerland sowie Dauergrünland. Normales Dauergrünland ohne den Status "aus der Erzeugung genommen" unterliegt diesen Beschränkungen nicht.

Begründete Ausnahmeregelungen von diesem Mahdverbot können im Einzelfall schriftlich bei den örtlich zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung beantragt werden.

Festgestellte Verstöße gegen das Mahd- und Mulchverbot sind u.a. Cross Compliance-relevant und können zu einem Abzug der Direktzahlungen führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

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Tel: (0391) 567-1950

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