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Zweitägige Beratungen abgeschlossen
Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz in Wörlitz

13.06.2005, Magdeburg – 85

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 085/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 085/05

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juni 2005

 

 

 

Zweitägige Beratungen abgeschlossen

Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz in Wörlitz

 

 

 

Zu ihrer ersten Beratung unter

dem Vorsitz Sachsen-Anhalts traf die Konferenz der Länder-Wirtschaftsminister

und ¿senatoren (WiMiKo) am 9. und 10. Juni 2005 in Wörlitz zusammen. Am Abend

des 1. Konferenztages fand das traditionelle Kamingespräch mit Bundeswirtschaftsminister

Wolfgang Clement statt. Im Verlauf der Konferenz diskutierten die Wirtschaftsminister

mit dem stellvertretenden Generaldirektor Unternehmen und Industrie der Europäischen

Union Probleme der EU-Industriepolitik, Heinz Zourek. Mit dem Präsidenten des

Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Ludwig Gregor Braun, erörterten

die Konferenzteilnehmer Perspektiven und Probleme der deutschen Wirtschaft.

 

 

 

Die

wichtigsten Beschlüsse der Wörlitzer Wirtschaftsministerkonferenz:

 

 

 

Europäische

Strukturpolitik: Die Konferenzteilnehmer

erkennen die zukünftige Verteilung der Mittel der europäischen Strukturpolitik

gemäß dem vorgeschlagenen Pro-Kopf-Verteilungsschlüssel als geeignete Grundlage

für die Verhandlungen zwischen dem Bund und diesen Ländern an. Sie halten ein Sicherheitsnetz

für erforderlich, das einzelne Länder vor einem gegenüber der laufenden

Förderperiode bruchartigen Mittelrückgang schützt. Dieses Sicherheitsnetz soll

einen Mittelverlust gegenüber der jetzigen Verteilung auf 15 Prozent begrenzen.

 

Rechtsvereinfachung

im Umweltschutz: Die Konferenz stellt

fest, dass die nationale Umsetzung der EU-Umweltrichtlinien zum Teil erheblich

über die Erfordernisse des EU-Rechts hinausgeht. Um insbesondere kleine und

mittlere Unternehmen deutlich zu entlasten und eine Benachteiligung im europäischen

und internationalen Wettbewerb zu vermeiden, darf EU-Recht im deutschen Recht

nicht zusätzlich verschärft werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz fordert

daher eine 1:1-Umsetzung der EU-Umweltrichtlinien in Deutschland. Ziel muss

sein, Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen zu vermeiden und einen

praktikablen Vollzug zu gewährleisten.

 

Netzintegration

von Windenergie: Nach mehrheitlicher

Auffassung der Konferenzteilnehmer liefert die Studie der Deutschen

Energieagentur über die Netzintegration von Windenergie in Deutschland seriöse

Grundlagen für die notwendige politische Beurteilung der Entwicklung der

Windstromeinspeisung und die Qualität der Stromversorgung. Nach Auffassung der

Mehrheit der Minister und Senatoren zeigt die Studie Probleme und Risiken auf.

Sie besteht schon jetzt bei starker Windstromeinspeisung die Gefahr der Netzüberlastung.

Die Kostenbelastungen der Stromverbraucher durch Einspeisevergütungen,

Netzausbau un d Reserveenergiebereitstellung nehmen kontinuierlich zu und

belasten die Stromverbraucher. Nach ebenfalls mehrheitlicher Auffassung ergibt

sich aus der Studie Handlungsbedarf für Netzbetreiber, aber auch für den

Gesetzgeber, der geltende Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien

überprüfen und anpassen muss.

 

Beschleunigung von

Planverfahren: Die Minister und Senatoren teilen die in einem Bericht der

Freien und Hansestadt Hamburg vorgetragene Auffassung, dass durch eine

effiziente Ausgestaltung des Planverfahrens erhebliche Synergie- und

Beschleunigungseffekte erzielt werden. Sie regen Maßnahmen zur Verbesserung der

Kommunikation zwischen Vorhabensträgern und Behörden an, zum Beispiel die

Einführung eines ¿Behördenscouts¿ oder die Nutzung elektronischer Medien

parallel zur Auslegung der Unterlagen vor Ort. Durch Änderung der

Fachplanungsgesetze soll u. a. die Zusammenlegung v on Anhörungs- und

Planfeststellungsbehörde erleichtert werden.

 

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Der

Bund-Länder-Ausschuss ¿Dienstleistungen¿ wird beauftragt, die weitere

Diskussion um die Ausgestaltung der EU-Dienstleistungsrichtlinie fachlich zu

begleiten, aus wirtschaftspolitischer Sicht zu bewerten und auf der

Herbstkonferenz 2005 der Wirtschaftsministerkonferenz entsprechend zu

berichten.

 

EU-Tabakwerberichtlinie: Die

Konferenz unterstützt die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen die

EU-Tabakwerbeverbotsrichtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

Ladenschlussgesetz: Die

Wirtschaftsminister und ¿senatoren halten die Übertragung des Ladenschlusses an

die Länder auch vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse wie der

Fußball-Weltmeisterschaft 2006 für so dringlich, dass einem weiteren Zuwarten

auf eine mögliche, aber keinesfalls gesicherte Verständigung in der

Föderalismuskommission nicht zugestimmt werden kann.

 

Deregulierung im Gaststätten- und Baurecht: Die Konferenz bittet die Bundesregierung,

die Gaststättenerlaubnis zukünftig als Personalkonzession, also auf eine rein

personenbezogene Erlaubnis mit bundesweiter Geltung, auszugestalten und in die

Gewerbeordnung zu integrieren. Beim Wechsel des Lokals durch den

Erlaubnisinhaber würde damit keine neue Gaststättenerlaubnis erforderlich. Auf

diese Weise können zeit- und kostenintensive doppelte Prüfungen der

baurechtlichen Voraussetzungen durch die Bauaufsichtsbehörden einerseits und

durch Gewerbebehörden andererseits zukünftig entfallen. Der Bund wird gebeten,

die dafür erforderlichen gesetzgeberischen Schritte zügig noch in der laufenden

Legislaturperiode einzuleiten. Der Bauministerkonferenz wird vorgeschlagen,

einen gemeinsamen Arbeitskreis ¿Gaststätten- und Baurecht¿ einzurichten, der

weitere Deregulierungs- und Entbürokratisierungspotenziale aufzeigt und prüft.

 

Public Private Partnership: Die Konferenzteilnehmer sehen darin eine Option

und eine Chance, die Infrastruktur kostengünstig und zügig zu modernisieren.

Das eröffnet auch der Bauwirtschaft und dem Mittelstand neue Chancen. Die

Bundesregierung wird gebeten, zur Herbstkonferenz 2005 der Wirtschaftsminister

und ¿senatoren über den Stand der Maßnahmen zur Verbessereung der

Rahmenbedingungen unter angemessener Berücksichtigung von Mittelstandsaspekten

zu berichten.

 

 

 

Die nächste

Wirtschaftsministerkonferenz findet am 13. und 14. Dezember in Stuttgart statt.

 

 

 

 

 

 

 

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