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Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt

26.05.2005, Magdeburg – 74

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 074/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Mai 2005

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes

des Landes Sachsen-Anhalt

 

TOP 5 der Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005

 

Anrede,

 

der vorliegenden

Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem von der Landesregierung

eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des

Katastrophenschutzgeset­zes sind intensive und konstruktive Beratungen im

Innenaus­schuss und im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser vorausge­gangen.

 

Dabei wurde eines deutlich:

 

-  Trotz mancher Schwierigkeiten und Problemen in Einzelfäl­len

verlief die Bewältigung der Jahrhundertkatastrophe im August 2002 insgesamt

erfolgreich und

 

-  wir verfügen in Sachsen-Anhalt über ein gut organisiertes und

leistungsfähiges System der Katastrophenabwehr.

 

An diesem bewährten System des

Katastrophenschutzes mit der grundsätzlichen Zuständigkeit der Landkreise und

kreis­freien Städte für die Katastrophenabwehr wollen wir festhalten. Ihre

Ortsnähe und Ortskenntnis, das Wissen um die jeweiligen räumlichen und

personellen Verhältnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche

Katastrophenbewältigung. Auf dieser Verwal­tungsebene können sinnvolle

technische Einsatzleistungen ge­bildet und Kräfte mit der notwendigen

Ortskenntnis geführt wer­den.

 

Die Hochwasserkatastrophe hat

aber auch gezeigt, dass trotz der in der Regel gut organisierten und

kompetenten Hilfe Ver­besserungsbedarf und auch die Notwendigkeit klarstellender

und ergänzender gesetzlicher Regelungen besteht.

 

Anrede,

 

wichtig ist insbesondere, dass

die Vorbereitung auf Katastrophenlagen verbessert wird, damit bei der

Katastrophenabwehr möglichst wenig Reibungsverluste entste­hen. Von Bedeutung

sind dabei maßgeblich der Informationsaustausch und die Ab­stimmung zwischen

den Katastrophenschutzbehörden schon bei den vorbereitenden Planungen, das

Bestehen geregelter Informations- und Kommunikationsbeziehungen für den

Katastrophenfall sowie die Zusammenarbeit bei der Koordination von Kräften und

Mitteln. Es ist zu begrüßen, dass diese Aspekte nunmehr ausdrücklich im Ge­setz

benannt werden sollen und dabei auch die besondere Verantwortung der Auf­sichtsbehörden

für eine gut funktionierende Zusammenarbeit deutlich gemacht wird.

 

Damit wollen wir letztlich die

Führungskompetenzen und das Führungsverständnis der Landkreise und kreisfreien

Städte als untere Katastrophenschutzbehörden stär­ken und die

Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzstäbe verbessern.

 

Zur Sicherung der

Arbeitsfähigkeit der Katastrophenschutzstäbe soll im Gesetz jetzt ausdrücklich

verankert werden, das in den Katastrophenschutzbehörden ein ausrei­chend großer

Personenkreis mit den erforderlichen fachlichen und operativen Kennt­nissen vorhanden

sein muss, um auch Langzeitlagen zu bewältigen.

 

Im Hinblick auf die notwendige

Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehör­den bei großflächigen und

extremen Lagen sollen dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium des Innern

in stärkerem Maße Steuerungs- und Lenkungsbefug­nisse übertragen werden. Obere

und Oberste Katastrophenschutzbehörde sollen im Rahmen der Fachaufsicht die

Befugnis erhalten, einzelne Aufgaben der jeweils nachgeordneten

Katastrophenschutzbehörden auch ohne die bisher erforderliche Androhung und

Fristsetzung an deren Stelle wahrnehmen zu können, soweit dies zur wirksamen

Katastrophenabwehr erforderlich ist. Die Aufsichtsbehörden können damit künftig

unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entscheidungen flexibel und zügig auch

selbst herbeizuführen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt in

diesem Zusammenhang ist die Novellierung der Rege­lungen für

kreisgebietsübergreifende Katastrophen. Bei großflächigen und extremen Lagen

kann in besonderen Einzelfällen eine intensive Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden

notwendig werden. Um in diesen Situationen ange­messen reagieren zu können,

erhält das Landesverwaltungsamt unter anderem die Befugnis, einer

nachgeordneten Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung zu übertragen oder

diese selbst zu übernehmen.

 

Das Ministerium des Innern als

oberste Katastrophenschutzbehörde übernimmt die Gesamtleitung dann, wenn zu

besorgen ist, dass die nachgeordneten Behörden nicht imstande sind, ihre

Aufgaben der Katastrophenabwehr zu erfüllen. Gleichzeitig ist in der

Beschlussempfehlung vorgesehen, dass die oberste Katastrophenschutzbehörde

unter anderem für den länderübergreifenden Katastrophenschutz zuständig ist.

 

Mit diesem eindeutigen und

sachgerechten Vorschlag hat der Innenausschuss den fachlich nicht vertretbaren

Forderungen nach einer generell zentralisierten Katastro­phenabwehr oder

Einführung eines Zweistufensystems, welches das Landesverwal­tungsamt außen vor

ließe, eine klare Absage erteilt. Ich möchte hier die Argumente für die

Einbeziehung des Landesverwaltungsamtes angesichts der bereits mehrfach

geführten Debatte zur Zwei- oder Dreistufigkeit der Katastrophenschutzbehörden

nicht wiederholen.

 

Der Kollege Rothe hat im

Märzplenum zum dreistufigen Modell gesagt, dass man unter vernünftigen Menschen

durchaus dieser Auffassung sein könne.

 

Anrede,

 

diese Vernunft nehmen wir für

uns in Anspruch!

 

Anrede,

 

dieses Verständnis des

Zusammenwirkens der Katastrophenschutzbehörden im dreistufigen

Verwaltungsaufbau deckt sich Übrigens mit der Praxis in den anderen

Flächenländern. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders unser Nachbar­land,

den Freistaat Sachsen, nennen. Dort ist ja gleichfalls nach dem Hochwasser 2002

eine Novellierung der Rechtsvorschriften zum Katastrophenschutz in Angriff

genommen und intensiv diskutiert worden. Auch in Sachsen ist im Zuge der Neufas­sung

der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an der grundsätzlichen Zustän­digkeit

der unteren Katastrophenschutzbehörden festgehalten worden. Die Schaffung von

Regelungen für zentrale Führungsstrukturen war kein Thema.

 

 

 

Anrede,

 

eine erfolgreiche

Katastrophenabwehr kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Behörden und

Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben zusammen­wirken. Dabei

spielen neben den Verwaltungsbehörden auch die gemeinnützigen

Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk eine wichtige Rolle. Um deren

Beitrag angemessen zu würdigen, haben die beratenden Ausschüsse empfohlen,

diese Organisationen im neuen Gesetz ausdrücklich zu erwähnen. Damit folgt die

Beschlussempfehlung einer Anregung der Hilfsorganisationen im Anhörungsverfah­ren.

Ich halte das für eine gute Lösung, mit der die Bedeutung des ehrenamtlichen

Engagements hervorgehoben wird.

 

Anrede,

 

ich freue mich, dass die

Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ände­rung des

Katastrophenschutzgesetzes zu einer sachgerechten Empfehlung geführt haben. Mit

dem neuen Katastrophenschutzgesetz können wir die Abwehr von Katastrophen und

vorbereitende Maßnahmen des Katastrophenschutzes auf eine noch solidere

Grundlage stellen und ich hoffe, dass alle beteiligten Katastrophen­schutzbehörden

für eine entsprechende Umsetzung in die alltägliche Praxis sorgen werden.

 

Ich danke für Ihre

Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

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