Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt
26.05.2005, Magdeburg – 74
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 074/05
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 074/05
Magdeburg, den 26. Mai 2005
Es gilt das gesprochene Wort!
Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt
TOP 5 der Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005
Anrede,
der vorliegenden
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem von der Landesregierung
eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Katastrophenschutzgesetzes sind intensive und konstruktive Beratungen im
Innenausschuss und im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser vorausgegangen.
Dabei wurde eines deutlich:
- Trotz mancher Schwierigkeiten und Problemen in Einzelfällen
verlief die Bewältigung der Jahrhundertkatastrophe im August 2002 insgesamt
erfolgreich und
- wir verfügen in Sachsen-Anhalt über ein gut organisiertes und
leistungsfähiges System der Katastrophenabwehr.
An diesem bewährten System des
Katastrophenschutzes mit der grundsätzlichen Zuständigkeit der Landkreise und
kreisfreien Städte für die Katastrophenabwehr wollen wir festhalten. Ihre
Ortsnähe und Ortskenntnis, das Wissen um die jeweiligen räumlichen und
personellen Verhältnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche
Katastrophenbewältigung. Auf dieser Verwaltungsebene können sinnvolle
technische Einsatzleistungen gebildet und Kräfte mit der notwendigen
Ortskenntnis geführt werden.
Die Hochwasserkatastrophe hat
aber auch gezeigt, dass trotz der in der Regel gut organisierten und
kompetenten Hilfe Verbesserungsbedarf und auch die Notwendigkeit klarstellender
und ergänzender gesetzlicher Regelungen besteht.
Anrede,
wichtig ist insbesondere, dass
die Vorbereitung auf Katastrophenlagen verbessert wird, damit bei der
Katastrophenabwehr möglichst wenig Reibungsverluste entstehen. Von Bedeutung
sind dabei maßgeblich der Informationsaustausch und die Abstimmung zwischen
den Katastrophenschutzbehörden schon bei den vorbereitenden Planungen, das
Bestehen geregelter Informations- und Kommunikationsbeziehungen für den
Katastrophenfall sowie die Zusammenarbeit bei der Koordination von Kräften und
Mitteln. Es ist zu begrüßen, dass diese Aspekte nunmehr ausdrücklich im Gesetz
benannt werden sollen und dabei auch die besondere Verantwortung der Aufsichtsbehörden
für eine gut funktionierende Zusammenarbeit deutlich gemacht wird.
Damit wollen wir letztlich die
Führungskompetenzen und das Führungsverständnis der Landkreise und kreisfreien
Städte als untere Katastrophenschutzbehörden stärken und die
Einsatzbereitschaft der Katastrophenschutzstäbe verbessern.
Zur Sicherung der
Arbeitsfähigkeit der Katastrophenschutzstäbe soll im Gesetz jetzt ausdrücklich
verankert werden, das in den Katastrophenschutzbehörden ein ausreichend großer
Personenkreis mit den erforderlichen fachlichen und operativen Kenntnissen vorhanden
sein muss, um auch Langzeitlagen zu bewältigen.
Im Hinblick auf die notwendige
Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden bei großflächigen und
extremen Lagen sollen dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium des Innern
in stärkerem Maße Steuerungs- und Lenkungsbefugnisse übertragen werden. Obere
und Oberste Katastrophenschutzbehörde sollen im Rahmen der Fachaufsicht die
Befugnis erhalten, einzelne Aufgaben der jeweils nachgeordneten
Katastrophenschutzbehörden auch ohne die bisher erforderliche Androhung und
Fristsetzung an deren Stelle wahrnehmen zu können, soweit dies zur wirksamen
Katastrophenabwehr erforderlich ist. Die Aufsichtsbehörden können damit künftig
unter den gesetzlichen Voraussetzungen Entscheidungen flexibel und zügig auch
selbst herbeizuführen.
Ein weiterer Schwerpunkt in
diesem Zusammenhang ist die Novellierung der Regelungen für
kreisgebietsübergreifende Katastrophen. Bei großflächigen und extremen Lagen
kann in besonderen Einzelfällen eine intensive Unterstützung der unteren Katastrophenschutzbehörden
notwendig werden. Um in diesen Situationen angemessen reagieren zu können,
erhält das Landesverwaltungsamt unter anderem die Befugnis, einer
nachgeordneten Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung zu übertragen oder
diese selbst zu übernehmen.
Das Ministerium des Innern als
oberste Katastrophenschutzbehörde übernimmt die Gesamtleitung dann, wenn zu
besorgen ist, dass die nachgeordneten Behörden nicht imstande sind, ihre
Aufgaben der Katastrophenabwehr zu erfüllen. Gleichzeitig ist in der
Beschlussempfehlung vorgesehen, dass die oberste Katastrophenschutzbehörde
unter anderem für den länderübergreifenden Katastrophenschutz zuständig ist.
Mit diesem eindeutigen und
sachgerechten Vorschlag hat der Innenausschuss den fachlich nicht vertretbaren
Forderungen nach einer generell zentralisierten Katastrophenabwehr oder
Einführung eines Zweistufensystems, welches das Landesverwaltungsamt außen vor
ließe, eine klare Absage erteilt. Ich möchte hier die Argumente für die
Einbeziehung des Landesverwaltungsamtes angesichts der bereits mehrfach
geführten Debatte zur Zwei- oder Dreistufigkeit der Katastrophenschutzbehörden
nicht wiederholen.
Der Kollege Rothe hat im
Märzplenum zum dreistufigen Modell gesagt, dass man unter vernünftigen Menschen
durchaus dieser Auffassung sein könne.
Anrede,
diese Vernunft nehmen wir für
uns in Anspruch!
Anrede,
dieses Verständnis des
Zusammenwirkens der Katastrophenschutzbehörden im dreistufigen
Verwaltungsaufbau deckt sich Übrigens mit der Praxis in den anderen
Flächenländern. Ich möchte in diesem Zusammenhang besonders unser Nachbarland,
den Freistaat Sachsen, nennen. Dort ist ja gleichfalls nach dem Hochwasser 2002
eine Novellierung der Rechtsvorschriften zum Katastrophenschutz in Angriff
genommen und intensiv diskutiert worden. Auch in Sachsen ist im Zuge der Neufassung
der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an der grundsätzlichen Zuständigkeit
der unteren Katastrophenschutzbehörden festgehalten worden. Die Schaffung von
Regelungen für zentrale Führungsstrukturen war kein Thema.
Anrede,
eine erfolgreiche
Katastrophenabwehr kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Behörden und
Organisationen im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben zusammenwirken. Dabei
spielen neben den Verwaltungsbehörden auch die gemeinnützigen
Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk eine wichtige Rolle. Um deren
Beitrag angemessen zu würdigen, haben die beratenden Ausschüsse empfohlen,
diese Organisationen im neuen Gesetz ausdrücklich zu erwähnen. Damit folgt die
Beschlussempfehlung einer Anregung der Hilfsorganisationen im Anhörungsverfahren.
Ich halte das für eine gute Lösung, mit der die Bedeutung des ehrenamtlichen
Engagements hervorgehoben wird.
Anrede,
ich freue mich, dass die
Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Katastrophenschutzgesetzes zu einer sachgerechten Empfehlung geführt haben. Mit
dem neuen Katastrophenschutzgesetz können wir die Abwehr von Katastrophen und
vorbereitende Maßnahmen des Katastrophenschutzes auf eine noch solidere
Grundlage stellen und ich hoffe, dass alle beteiligten Katastrophenschutzbehörden
für eine entsprechende Umsetzung in die alltägliche Praxis sorgen werden.
Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
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