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Landwirtschaft:
Anträge für Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung stellen

28.10.2005, Magdeburg – 58

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 058/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 058/05

 

Magdeburg, den 28. April 2005

 

 

Landwirtschaft:

Anträge für Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung stellen

 

Ab sofort können Anträge für die Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung einer Markt- und Standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) gestellt werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert unter Beteiligung des Bundes und der EU dabei die extensive oder ökologische Bewirtschaftung von Ackerland, Dauerkulturen und Grünland. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Der Förderantrag muss bis zum 17. Mai 2005 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ALF) gestellt sein. Dort sind auch die Antragsunterlagen erhältlich, einschließlich der Merkblätter und weiterer Informationen über den Inhalt des Programms sowie zur Höhe der Zuwendungen. Der Förderzeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend am 1.Juli 2005.

Hinweis: Insbesondere wird im Rahmen dieses Antragsverfahrens die modulationsfinanzierte Maßnahme "Mulchsaat- Mulchpflanz- und Direktsaatverfahren" angeboten. Auf Grund EU-rechtlicher Vorgaben ist es in diesem Antragsverfahren jedoch nicht möglich, die Maßnahme "Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland" anzubieten. Dies gilt auch für selbige Maßnahmen im bereits eröffneten Antragsverfahren "Vertragsnaturschutz" sowie für MSL-Maßnahmen mit Verzicht auf Herbizide bei Obst oder Dauerkulturen mit Begrünung.

Die Gewährung der Zuwendung für die Einführung von ökologischen Anbauverfahren ist ab diesem Antragsverfahren an zusätzliche Voraussetzungen gebunden. So muss entweder gleichzeitig die Maßnahme "Fruchtartendiversifizierung" beantragt werden oder alternativ ein Mindesttierbestand je Hauptfutterfläche eingehalten werden.

Die Antragsunterlagen und die Richtlinie werden auch im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de (Themen A bis Z / Agrarumweltmaßnahmen / Schnellsprungmenü "Förderung" / Richtlinie Markt- und Standortangepasste Landbewirtschaftung) eingestellt.

Es wird zugleich daran erinnert, dass Landwirte, die bereits an dem Förderprogramm teilnehmen, bis zum 17. Mai 2005 den Antrag auf Auszahlung der Zuwendungen für die tatsächlich bewirtschafteten Flächen stellen müssen. Auszahlungsanträge sind ebenfalls beim jeweiligen ALF erhältlich.

Hinweis: In den Fällen, in denen im Rahmen der Betriebsprämienregelung ein Antrag "Härtefälle - Umwandlung Ackerland/Grünland" gestellt und bewilligt wird, wird die Zuwendung für die Agrarumweltmaßnahmen um jenen Betrag gekürzt, um den sich der Referenzbetrag erhöht.

 

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: PR@mlu.sachsen-anhalt.de

 

 

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