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Land überführt Gedenkstätten in eine
öffentlich-rechtliche Stiftung

26.04.2005, Magdeburg – 161

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 161/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. April 2005

 

 

 

Land überführt Gedenkstätten in eine

öffentlich-rechtliche Stiftung

 

Auf Initiative von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat die Landesregierung beschlossen, alle landeseigenen Gedenkstätten

in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen und einen Gesetzentwurf

zur Errichtung der Stiftung ¿Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten¿ zu erarbeiten.

 

Bei den Gedenkstätten handelt es sich um die

Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿ Bernburg sowie die Gedenkstätten

Langenstein-Zwieberge, ¿Roter Ochse¿ Halle (Saale), Moritzplatz Magdeburg und

Deutsche Teilung Marienborn.

 

Sofern die derzeit noch nicht vollzogene

Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft erfolgt ist,

soll auch diese Gedenkstätte in die Stiftung überführt werden.

 

Für die Errichtung einer ¿Stiftung

Sachsen-Anhaltischer Gedenkstätten¿, so Innenminister Jeziorsky, sprechen

folgende Gründe:

 

¿ Die

Gedenkstätten sollen nicht als unmittelbare Landesbehörde geführt werden,

sondern innerhalb ihrer Aufgabenstellung möglichst unabhängig handeln.

 

 

 

¿

Die Stiftung schafft im

Rahmen der Stiftungsorgane den Verfolgtenorganisationen und den

Betroffenenverbänden sowie anerkannten Historikern und Pädagogen ein ständiges

Forum zur Diskussion, Beratung und wissenschaftlichen Begutachtung im Sinne der

Stiftungszwecke.

 

 

 

¿ Der

Bestand der Gedenkstätten und die Kontinuität der Gedenkstättenarbeit sollen

langfristig gesichert werden.

 

 

 

¿ Eine

Stiftung verfügt über eine hohe Effizienz bei der Beschaffung von zusätzlichen

Finanzmitteln.

 

 

 

Den Regelungen der Gedenkstättenstiftungen

der anderen Länder folgend, sind als Organe der Stiftung der Stiftungsrat und

der Geschäftsführer sowie als weitere Gremien der Stiftungsbeirat und der

wissenschaftliche Beirat vorgesehen. Der bisherige Gedenkstättenbeirat wird

aufgelöst. Für die Erledigung der allgemeinen Aufgaben der Stiftung soll die

Stiftung eine eigene Geschäftsstelle erhalten.

 

Die Stiftung solle, nach Mitteilung von

Jeziorsky, ihren Sitz in Magdeburg haben. Hierfür ist u. a. maßgebend, dass

vier der derzeitigen fünf landeseigenen Gedenkstätten im unmittelbaren Umfeld

der Landeshauptstadt Magdeburg liegen und sich viele Opferverbände und Kooperationspartner

der Gedenkstätten im Bereich der politischen Bildung in Magdeburg und der

näheren Umgebung befinden. Darüber hinaus bestehen enge Arbeitsbeziehungen zu

Landtag und Landesregierung.

 

Zur Erfüllung des Stiftungszweckes solle die

Stiftung ¿ wie auch die Gedenkstättenstiftungen in den anderen Ländern ¿ statt

eines Stiftungskapitals, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert

würde, einen jährlichen Zuschuss aus Landesmitteln erhalten.

 

Dieser jährliche Zuschuss setzt sich aus den

derzeit veranschlagten Ausgaben für die Gedenkstätten sowie den Personal- und

Sachausgaben des Landesverwaltungsamtes zusammen. Das Fachreferat im Landesverwaltungsamt

wird mit der Stiftungsgründung aufgelöst.

 

Jeziorsky: ¿Für die Errichtung einer

Gedenkstättenstiftung stehen somit, abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der

Stiftung, für das Haushaltsjahr 2006 Haushaltsmittel in Höhe von 1.597.600 ¿

zur Verfügung.¿

 

Die Ausgaben für die Gedenkstättenstiftung,

so der Minister, können sich möglicherweise noch verringern, sofern es zu einer

derzeit noch nicht bezifferbaren anteiligen institutionellen Förderung der

Gedenkstättenstiftung durch den Bund käme.

 

Info:

 

Der Bund fördert bereits die

Gedenkstättenstiftungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen bis zu 50 Prozent

der Mittel institutionell. Bayern und Niedersachsen stehen mit dem Bund über

eine institutionelle Förderung ihrer Gedenkstättenstiftungen in Verhandlungen.

Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, hinsichtlich einer

institutionellen Förderung der künftigen Gedenkstättenstiftung ebenfalls an den

Bund heranzutreten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de