Land überführt Gedenkstätten in eine
öffentlich-rechtliche Stiftung
26.04.2005, Magdeburg – 161
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 161/05
Magdeburg, den 26. April 2005
Land überführt Gedenkstätten in eine
öffentlich-rechtliche Stiftung
Auf Initiative von Innenminister Klaus
Jeziorsky hat die Landesregierung beschlossen, alle landeseigenen Gedenkstätten
in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen und einen Gesetzentwurf
zur Errichtung der Stiftung ¿Sachsen-Anhaltische Gedenkstätten¿ zu erarbeiten.
Bei den Gedenkstätten handelt es sich um die
Gedenkstätte für Opfer der NS-¿Euthanasie¿ Bernburg sowie die Gedenkstätten
Langenstein-Zwieberge, ¿Roter Ochse¿ Halle (Saale), Moritzplatz Magdeburg und
Deutsche Teilung Marienborn.
Sofern die derzeit noch nicht vollzogene
Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft erfolgt ist,
soll auch diese Gedenkstätte in die Stiftung überführt werden.
Für die Errichtung einer ¿Stiftung
Sachsen-Anhaltischer Gedenkstätten¿, so Innenminister Jeziorsky, sprechen
folgende Gründe:
¿ Die
Gedenkstätten sollen nicht als unmittelbare Landesbehörde geführt werden,
sondern innerhalb ihrer Aufgabenstellung möglichst unabhängig handeln.
¿
Die Stiftung schafft im
Rahmen der Stiftungsorgane den Verfolgtenorganisationen und den
Betroffenenverbänden sowie anerkannten Historikern und Pädagogen ein ständiges
Forum zur Diskussion, Beratung und wissenschaftlichen Begutachtung im Sinne der
Stiftungszwecke.
¿ Der
Bestand der Gedenkstätten und die Kontinuität der Gedenkstättenarbeit sollen
langfristig gesichert werden.
¿ Eine
Stiftung verfügt über eine hohe Effizienz bei der Beschaffung von zusätzlichen
Finanzmitteln.
Den Regelungen der Gedenkstättenstiftungen
der anderen Länder folgend, sind als Organe der Stiftung der Stiftungsrat und
der Geschäftsführer sowie als weitere Gremien der Stiftungsbeirat und der
wissenschaftliche Beirat vorgesehen. Der bisherige Gedenkstättenbeirat wird
aufgelöst. Für die Erledigung der allgemeinen Aufgaben der Stiftung soll die
Stiftung eine eigene Geschäftsstelle erhalten.
Die Stiftung solle, nach Mitteilung von
Jeziorsky, ihren Sitz in Magdeburg haben. Hierfür ist u. a. maßgebend, dass
vier der derzeitigen fünf landeseigenen Gedenkstätten im unmittelbaren Umfeld
der Landeshauptstadt Magdeburg liegen und sich viele Opferverbände und Kooperationspartner
der Gedenkstätten im Bereich der politischen Bildung in Magdeburg und der
näheren Umgebung befinden. Darüber hinaus bestehen enge Arbeitsbeziehungen zu
Landtag und Landesregierung.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes solle die
Stiftung ¿ wie auch die Gedenkstättenstiftungen in den anderen Ländern ¿ statt
eines Stiftungskapitals, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert
würde, einen jährlichen Zuschuss aus Landesmitteln erhalten.
Dieser jährliche Zuschuss setzt sich aus den
derzeit veranschlagten Ausgaben für die Gedenkstätten sowie den Personal- und
Sachausgaben des Landesverwaltungsamtes zusammen. Das Fachreferat im Landesverwaltungsamt
wird mit der Stiftungsgründung aufgelöst.
Jeziorsky: ¿Für die Errichtung einer
Gedenkstättenstiftung stehen somit, abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der
Stiftung, für das Haushaltsjahr 2006 Haushaltsmittel in Höhe von 1.597.600 ¿
zur Verfügung.¿
Die Ausgaben für die Gedenkstättenstiftung,
so der Minister, können sich möglicherweise noch verringern, sofern es zu einer
derzeit noch nicht bezifferbaren anteiligen institutionellen Förderung der
Gedenkstättenstiftung durch den Bund käme.
Info:
Der Bund fördert bereits die
Gedenkstättenstiftungen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen bis zu 50 Prozent
der Mittel institutionell. Bayern und Niedersachsen stehen mit dem Bund über
eine institutionelle Förderung ihrer Gedenkstättenstiftungen in Verhandlungen.
Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, hinsichtlich einer
institutionellen Förderung der künftigen Gedenkstättenstiftung ebenfalls an den
Bund heranzutreten.
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