Reise-Tipps:
Einfuhr von Fleisch und Milch aus fernen Ländern nur in Ausnahmefällen
26.04.2005, Magdeburg – 56
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 056/05
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 056/05
Magdeburg, den 23. April 2005
Reise-Tipps:
Einfuhr von Fleisch und Milch aus fernen Ländern nur in Ausnahmefällen
Erste Sonnenstrahlen in Deutschland künden auch von der bevorstehenden Urlaubs- und Reisesaison. Nicht wenige wählen Reiseziele in fernen Regionen. Wer in ein Nicht-EU-Mitgliedsland reist, sollte auch wissen, dass er bei der Rückkehr nach Deutschland nur in Ausnahmefällen und unter sehr strengen Auflagen Fleisch und Milch mitbringen darf. Ziel ist, jede noch so geringe Möglichkeit auszuschließen, dass Erreger von Tierseuchen wie der Maul- und Klauenseuche eingeschleppt werden. Damit würden nicht zuletzt hiesige Tierbestände gefährdet.
Grundsätzlich gilt: Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse dürfen von Reisenden nicht aus Staaten außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden. Als Ausnahmen zulässig sind Säuglingsmilchpulver, Säuglinsnahrung und medizinische Spezialnahrung. Diese dürfen im Reisegepäck mitgeführt werden, sofern das Erzeugnis vor dem Verzehr nicht gekühlt werden muss, es sich um ein verpacktes Markenprodukt handelt und die Verpackung ungeöffnet ist.
Von den Faröern, aus Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz dürfen Milch, Fleisch und deren Erzeugnisse bis zu einem kombinierten Gesamtgewicht von fünf Kilogramm im Reisegepäck mitgeführt werden. Aus Andorra, Norwegen und San Marino dürfen diese Lebensmittel ohne Einschränkungen eingeführt werden.
Milch, Fleisch und daraus erzeugte Produkte aus anderen Nicht-EU-Staaten dürfen nur mitgebracht werden, wenn der Reisende dafür auch ein EU-anerkanntes Veterinärzeugnis von der zuständigen Behörde des Abreiselandes vorweisen kann. Die Produkte und das Zeugnis sind bei der Einreise unaufgefordert an der EU-Grenzkontrollstelle anzumelden und vorzulegen. Sollte kein Veterinärzeugnis vorhanden sein, sind die mitgeführten Lebensmittel bei der Einreise zur amtlichen Vernichtung abzugeben.
Bei Nichteinhaltung der strengen europäischen Einfuhrregelungen drohen dem Reisenden Geldstrafen oder andere Konsequenzen.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de
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