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Innenminister Klaus Jeziorsky beruft
Mitglieder der Härtefallkommission

22.04.2005, Magdeburg – 53

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/05

 

 

 

Magdeburg, den 22. April 2005

 

 

 

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky beruft

Mitglieder der Härtefallkommission

 

Nachdem die vom Kabinett

beschlossene Härtefallkommissionsverordnung in Kraft getreten ist, hat der

Innenminister heute die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der

Kommission berufen.

 

Aufgrund des Ersuchens der

Härtefallkommission (¿Härtefallersuchen¿) kann das Ministerium des Innern

anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst

erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden

humanitären oder per­sönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

 

Innenminister

Klaus Jeziorsky: ¿Mit der Einrichtung dieser Kommission wurde ein

Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen ¿

trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung ¿ aus

dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt

werden kann.¿

 

Mit der Entscheidung zur

Einrichtung einer Härtefallkommission gehe Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In

fast allen Bundes­ländern seien Regelungen für die Lösung ausländerrechtlicher

Härtefälle getroffen oder beabsichtigt.

 

Die Härtefallkommission und eine

ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wurden beim Ministerium des Innern

eingerichtet. Die Kommission hat acht persönlich zu berufende Mitglieder und

acht stellvertretende Mitglieder. Die Mitglieder und ihre Vertreter sollen über

Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der

Flüchtlingsberatung verfügen.

 

Die Härtefallkommission wird

ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer

Mitglieder tätig. Dritte können nicht verlangen, dass sich die

Härtefallkommission mit einem bestimmten Fall befasst. Sie müssen sich daher

mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre

Entscheidungen über Härtefallersuchen mit Zweidrittelmehrheit.

 

Die Annahme eines Härtefalls ist

für Ausländer ausgeschlossen, die

 

 

 

-

in den letzten drei Jahren wegen einer

vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens

sechs Monaten oder einer Geldstrafe von min­destens 180 Tagessätzen verurteilt

worden sind, 

 

-

ausgewiesen wurden, 

 

-

wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungs­pflichten

verstoßen haben,

 

-

beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame

Umstände täuschen,

 

-

zur Fahndung ausgeschrieben sind.

 

Im Anschluss an die Berufung der  Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder fand die

konstituierende Sitzung der Härtefallkommission statt. Sie hat damit ihre

Tätigkeit aufgenommen.

 

Als Mitglieder der Kommission berief der Minister heute:

 

 

 

 

Landkreistag

 

 

 

 

 

Frau Christiane

von Wagner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Städte- und

Gemeindebund

 

 

 

 

 

Herr Wolfgang

Horn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LIGA der Freien

Wohlpflege

 

 

 

 

 

Herr Werner

Täger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flüchtlingsrat

 

 

 

 

 

Frau Grit Gurol

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Katholische

Kirche

 

 

 

 

 

Frau Monika

Schwenke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Evangelische

Kirchen

 

 

 

 

 

Herr Oberkonsistorialrat

i. R. Gerhard Zachhuber

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für

Gesundheit und Soziales

 

 

 

 

 

Herr Achim Bürig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des

Innern

 

 

 

 

 

Frau Christa

Dieckmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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