Innenminister Klaus Jeziorsky beruft
Mitglieder der Härtefallkommission
22.04.2005, Magdeburg – 53
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 053/05
Magdeburg, den 22. April 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky beruft
Mitglieder der Härtefallkommission
Nachdem die vom Kabinett
beschlossene Härtefallkommissionsverordnung in Kraft getreten ist, hat der
Innenminister heute die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der
Kommission berufen.
Aufgrund des Ersuchens der
Härtefallkommission (¿Härtefallersuchen¿) kann das Ministerium des Innern
anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst
erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden
humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Innenminister
Klaus Jeziorsky: ¿Mit der Einrichtung dieser Kommission wurde ein
Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen ¿
trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung ¿ aus
dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt
werden kann.¿
Mit der Entscheidung zur
Einrichtung einer Härtefallkommission gehe Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In
fast allen Bundesländern seien Regelungen für die Lösung ausländerrechtlicher
Härtefälle getroffen oder beabsichtigt.
Die Härtefallkommission und eine
ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wurden beim Ministerium des Innern
eingerichtet. Die Kommission hat acht persönlich zu berufende Mitglieder und
acht stellvertretende Mitglieder. Die Mitglieder und ihre Vertreter sollen über
Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der
Flüchtlingsberatung verfügen.
Die Härtefallkommission wird
ausschließlich im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer
Mitglieder tätig. Dritte können nicht verlangen, dass sich die
Härtefallkommission mit einem bestimmten Fall befasst. Sie müssen sich daher
mit ihrem Anliegen an ein Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre
Entscheidungen über Härtefallersuchen mit Zweidrittelmehrheit.
Die Annahme eines Härtefalls ist
für Ausländer ausgeschlossen, die
-
in den letzten drei Jahren wegen einer
vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens
sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt
worden sind,
-
ausgewiesen wurden,
-
wiederholt oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten
verstoßen haben,
-
beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame
Umstände täuschen,
-
zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Im Anschluss an die Berufung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder fand die
konstituierende Sitzung der Härtefallkommission statt. Sie hat damit ihre
Tätigkeit aufgenommen.
Als Mitglieder der Kommission berief der Minister heute:
Landkreistag
Frau Christiane
von Wagner
Städte- und
Gemeindebund
Herr Wolfgang
Horn
LIGA der Freien
Wohlpflege
Herr Werner
Täger
Flüchtlingsrat
Frau Grit Gurol
Katholische
Kirche
Frau Monika
Schwenke
Evangelische
Kirchen
Herr Oberkonsistorialrat
i. R. Gerhard Zachhuber
Ministerium für
Gesundheit und Soziales
Herr Achim Bürig
Ministerium des
Innern
Frau Christa
Dieckmann
Impressum:
Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
Mail:
pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






