Menu
menu

Kabinett bringt Novelle des
Rettungsdienstgesetzes auf den Weg/ Sozialminister Kley: ?Hochwertige
zukunftsfähige Strukturen schaffen?

05.04.2005, Magdeburg – 120

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 120/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 120/05

 

 

 

Magdeburg, den 5. April 2005

 

 

 

Kabinett bringt Novelle des

Rettungsdienstgesetzes auf den Weg/ Sozialminister Kley: ¿Hochwertige

zukunftsfähige Strukturen schaffen¿

 

Das Kabinett hat am heutigen Dienstag in Magdeburg

den Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zur Anhörung

freigegeben. Mit der Novelle wird das Gesetz für künftige Anforderungen

leistungsfähig gestaltet. Ziel ist, Leistungsreserven zu erschließen bei

gleichbleibend hohem Niveau des landesweiten Rettungsdienst-Systems.

 

Gesundheits- und Sozialminister Kley sagte

nach der Kabinettssitzung: ¿Dieser Entwurf bietet die Chance im Rettungsdienst

Sachsen-Anhalts hochwertige, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Neben qualitativen

Verbesserungen, wie der Stärkung der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit und

der Einführung des ärztlichen Leiters Rettungsdienst, wird den Landkreisen und

kreisfreien Städten zukünftig mehr Gestal­tungsraum bei der Planung der

Einsätze ermöglicht.¿ So definieren die Kommunen künftig selbst im Rahmen der

gesetzlichen Vorgaben über Versorgungsziele das Versorgungsniveau in ihrem

Gebiet.

 

Mit der neu ermöglichten direkten

Vergütungsverhandlung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern wird ein weiterer

Beitrag zur Deregulierung erbracht.

 

Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes

sind:

 

· Neustrukturierung : Die

Rettungsdienstbereiche sollen größere Gebiete umfassen. 300.000 bis 400.000

Einwohner sollen durch eine integrierte Leitstelle versorgt werden. Bezogen auf

die Überlegungen zur Kreisgebietsreform bedeutet das eine Kooperation von

jeweils mindestens zwei Kreisen bzw. kreisfreien Städten zum Betrieb einer

Leitstelle. Hierzu werden Zweckvereinbarungen als wirtschaftlichstes Instrument

der Zusammenarbeit angesehen. Dies würde fünf bis sieben integrierte Leitstellen

in Sachsen-Anhalt bedeuten.

 

· Kostensenkung durch Einführung

unterschiedlicher Finanzierungsmodelle: So können künftig die Kommunen, die

Sozialversicherungsträger und die Leistungserbringer miteinander eigenständig

Entgelte vereinbaren und beispielsweise zwischen Pauschalen oder einer

Budget-Lösung wählen. Die bislang üblichen und umständlichen Gebührenregelungen

per Satzung werden damit überflüssig. Bei Streitigkeiten entscheidet eine

Schiedsstelle. Ziel sind mehr Wettbewerb und flexiblere Lösungen.

 

·

Notfallmedizinischer Fachverstand: Künftig wird es in jedem Rettungsdienstbereich

einen ärztlichen Leiter geben. Dieser bringt sein Fachwissen bei Fragen der

Notfallmedizin und des Qualitätsmanagements ein. Dadurch soll perspektivisch

eine effizientere Steuerung der Einsätze und eine erheblich geringere

Einsatzrate in der Notfallrettung ermöglicht werden. Umgesetzt werden soll dies

zeitgleich mit Inkrafttreten der Kreisgebietsreform ¿ also voraussichtlich am

1. Januar 2007.

 

Bei der geforderten Qualifikation der

Notärzte und Rettungssanitäter werden keine Abstriche gemacht. Kley: ¿Dieses

Gesetz ermöglicht auch in Zeiten des demographischen Wandels und der

Kostendiskussion im Gesundheitswesen, die Qualität unseres Rettungsdienstes auf

hohem Niveau zu halten.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de