Kabinett bringt Novelle des
Rettungsdienstgesetzes auf den Weg/ Sozialminister Kley: ?Hochwertige
zukunftsfähige Strukturen schaffen?
05.04.2005, Magdeburg – 120
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 120/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 120/05
Magdeburg, den 5. April 2005
Kabinett bringt Novelle des
Rettungsdienstgesetzes auf den Weg/ Sozialminister Kley: ¿Hochwertige
zukunftsfähige Strukturen schaffen¿
Das Kabinett hat am heutigen Dienstag in Magdeburg
den Entwurf zur Novellierung des Rettungsdienstgesetzes zur Anhörung
freigegeben. Mit der Novelle wird das Gesetz für künftige Anforderungen
leistungsfähig gestaltet. Ziel ist, Leistungsreserven zu erschließen bei
gleichbleibend hohem Niveau des landesweiten Rettungsdienst-Systems.
Gesundheits- und Sozialminister Kley sagte
nach der Kabinettssitzung: ¿Dieser Entwurf bietet die Chance im Rettungsdienst
Sachsen-Anhalts hochwertige, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen. Neben qualitativen
Verbesserungen, wie der Stärkung der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit und
der Einführung des ärztlichen Leiters Rettungsdienst, wird den Landkreisen und
kreisfreien Städten zukünftig mehr Gestaltungsraum bei der Planung der
Einsätze ermöglicht.¿ So definieren die Kommunen künftig selbst im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben über Versorgungsziele das Versorgungsniveau in ihrem
Gebiet.
Mit der neu ermöglichten direkten
Vergütungsverhandlung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern wird ein weiterer
Beitrag zur Deregulierung erbracht.
Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes
sind:
· Neustrukturierung : Die
Rettungsdienstbereiche sollen größere Gebiete umfassen. 300.000 bis 400.000
Einwohner sollen durch eine integrierte Leitstelle versorgt werden. Bezogen auf
die Überlegungen zur Kreisgebietsreform bedeutet das eine Kooperation von
jeweils mindestens zwei Kreisen bzw. kreisfreien Städten zum Betrieb einer
Leitstelle. Hierzu werden Zweckvereinbarungen als wirtschaftlichstes Instrument
der Zusammenarbeit angesehen. Dies würde fünf bis sieben integrierte Leitstellen
in Sachsen-Anhalt bedeuten.
· Kostensenkung durch Einführung
unterschiedlicher Finanzierungsmodelle: So können künftig die Kommunen, die
Sozialversicherungsträger und die Leistungserbringer miteinander eigenständig
Entgelte vereinbaren und beispielsweise zwischen Pauschalen oder einer
Budget-Lösung wählen. Die bislang üblichen und umständlichen Gebührenregelungen
per Satzung werden damit überflüssig. Bei Streitigkeiten entscheidet eine
Schiedsstelle. Ziel sind mehr Wettbewerb und flexiblere Lösungen.
·
Notfallmedizinischer Fachverstand: Künftig wird es in jedem Rettungsdienstbereich
einen ärztlichen Leiter geben. Dieser bringt sein Fachwissen bei Fragen der
Notfallmedizin und des Qualitätsmanagements ein. Dadurch soll perspektivisch
eine effizientere Steuerung der Einsätze und eine erheblich geringere
Einsatzrate in der Notfallrettung ermöglicht werden. Umgesetzt werden soll dies
zeitgleich mit Inkrafttreten der Kreisgebietsreform ¿ also voraussichtlich am
1. Januar 2007.
Bei der geforderten Qualifikation der
Notärzte und Rettungssanitäter werden keine Abstriche gemacht. Kley: ¿Dieses
Gesetz ermöglicht auch in Zeiten des demographischen Wandels und der
Kostendiskussion im Gesundheitswesen, die Qualität unseres Rettungsdienstes auf
hohem Niveau zu halten.¿
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