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Kabinett beschließt Reform der
Landesforstverwaltung/ Ministerin Wernicke: ?Forst fit für die Zukunft machen?

05.04.2005, Magdeburg – 118

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 118/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 118/05

 

 

 

Magdeburg, den 5. April 2005

 

 

 

Kabinett beschließt Reform der

Landesforstverwaltung/ Ministerin Wernicke: ¿Forst fit für die Zukunft machen¿

 

Das Kabinett hat heute

beschlossen, die Landesforstverwaltung zu reformieren. Auf der Grundlage des

Konzepts von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sollen betriebliche und

nichtwirtschaftliche Aufgaben im Forst zum 1. Januar 2006 organisatorisch

getrennt werden. Dies hatte ein Gutachten vom Februar empfohlen. Die ebenfalls

vorgeschlagene Gründung einer AG zur Bewirtschaftung des Landeswaldes dagegen

wurde von Wernicke als nicht zwingend notwendig eingeschätzt und verworfen.

 

Wernicke: ¿Die neuen Strukturen

sind effektiver, und wir können mit weniger Personal mehr leisten. Trotzdem

wird keiner den Job verlieren. Ein Teil der Forstmitarbeiter soll an solchen

Stellen in der Verwaltung eingesetzt werden, wo neue Aufgaben anfallen oder

Mitarbeiter in den Ruhestand gehen.¿ Während 2003 ca. 40 Millionen Euro für die

Landesforstverwaltung aufgewendet wurden, muss das Land nach internen

Berechnungen des Ministeriums  im Jahr

2011 nur noch rund die Hälfte für die Bewirtschaftung des Landesforstes und die

Forstverwaltung aufwenden.

 

¿Für die Bürger und Waldbesitzer

ändert sich wenig. Der Grünrock bleibt im Wald¿, sagte Wernicke mit Blick auf

die organisatorische Eingliederung nichtwirtschaftlicher Aufgaben in die

Verwaltung. Der Privatwaldbesitzer behält ¿seinen¿ Förster vor Ort und wird

weiterhin ¿aus einer Hand betreut¿. Durch personelle Verstärkung sollen ¿ wo

dieses sinnvoll ist - bislang nicht genutzte Holzreserven in zumeist kleinteiligen

Privatwäldern für die holzbe- und ¿verarbeitende Industrie erschlossen

werden.  Damit werden dort auch

Arbeitsplätze gesichert.

 

Die Reform im Einzelnen:

 

· Die Landeswaldbewirtschaftung erfolgt wie bisher

in einem LHO -Betrieb,

 

· Die Betreuungsaufgaben im Privat- und

Körperschaftswald als Kernstück der Aufgaben der Landesforstverwaltung im Privatwald

übernimmt wie bisher der Förster vor Ort unter dem Dach der Landesanstalt

für Landwirtschaft- und Gartenbau (LLG). Die LLG übernimmt auch die

Rohholzmobilisierung, den Ausbau der Infrastruktur im Wald um ihn für

Erholungssuchende attraktiver zu machen, die Berufsbildung, Umweltbildung,

Öffentlichkeitsarbeit und forstplanerische Leistungen wie z.B. Waldbiotopkartierung

 

· Die vier Ämter für Landwirtschaft und

Flurneuordnung übernehmen die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für

forstliche Fördermaßnahmen, die bisher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen

wurden. Sie übernehmen zudem die Aufgaben der unteren Forstbehörde

(Forsthoheit) und Beratungsaufgaben, soweit diese nicht im Rahmen der Betreuung

wahr genommen wird.

 

· Das Landesamt für Umweltschutz erhält die

Zuständigkeit für Natura 2000 und das FFH- Gebietsmonitoring.

 

Das Landwirtschaftsministerium wird als nächstes

erforderliche Anpassungen gesetzlicher Grundlagen vorbereiten und mit der

Auswahl der Mitarbeiter für die einzelnen Aufgabenbereiche beginnen. Dabei

sollen persönliche Wünsche weitestgehend berücksichtigt werden.

 

Hintergrundinformationen

 

Kern-Feststellungen aus dem Gutachten:

 

· Nach geprüften Zahlen für 2003 waren für den

Forst-Wirtschaftsbetrieb und die Verwaltungsaufgaben (hoheitliche und

Gemeinwohlaufgaben, Beratung und Betreuung von Privatwald) zusammen etwa 40

Millionen Euro Zuschüsse nötig. Obwohl es durch Holzverkäufe Einnahmen gibt,

benötigte die Landeswaldbewirtschaftung laut Gutachter rund 21 Millionen Euro.

 

· Die Vermischung von unternehmerischem Handeln mit

Verwaltungs-, hoheitlichen und Gemeinwohlaufgaben wird kritisiert. Dies

erfordert von der Organisation und den Mitarbeitern unterschiedliche

Arbeitsweisen, was nach Auffassung der Gutachter ein Erschwernis darstellt.

Besser sei Spezialisierung.

 

· Die Struktur von 24 Forstämtern und 196 Revieren

ist für ein waldarmes Land, wie Sachsen-Anhalt zu kleinteilig. Die Folge: Hohe

Verwaltungskosten und Vermarktungs-Schwierigkeiten.

 

Kernvorschläge der Gutachter:

 

· Nicht mehr 24 Forstämter, sondern eine AG mit vier

Betriebsteilen für den Landeswald, die weitgehend selbständig agieren.

 

· Verlagerung der hoheitlichen, Gemeinwohl-,

Beratungs- und Betreuungsaufgaben in die Landesverwaltung (Ämter für Landwirtschaft-

und Flurneuordnung (ALF), Landesamt für Umweltschutz (LAU), Landesanstalt für

Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie Landesverwaltungsamt (LVwA)).

 

· Ertüchtigung des Privatwaldes durch eine neue

Sonderaufgabe ¿Rohholzmobilisierung¿. Im nichtsstaatlichen Wald bestehen erhebliche

Nutzungsreserven. Von der Mobilisierung würden Eigentümer kleiner Waldflächen

und die Holzindustrie profitieren.

 

Warum wurde das Gutachten

vergeben?

 

Ziel war, Wege zu finden, die jährlichen Verluste

des Landesforstes deutlich zu senken, ohne Geld durch weitere Waldverkäufe zu

erwirtschaften. Im Oktober 2003 beschloss das Kabinett eine Analyse der

Landesforstverwaltung durch einen externen Gutachter. Zugleich musste eine

geeignete Organisationsstruktur gefunden werden, die auch

wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU aus dem Weg geht. Es soll eine Struktur geschaffen

werden, die auch langfristig tragfähig ist.

 

   Was gehört zur Landesforstverwaltung?

 

Die Landesforstverwaltung

besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24

Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt

(LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung  in der Landesanstalt für Landwirtschaft und

Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für

Landwirtschaft und Umwelt (MLU).

 

Wie viele Mitarbeiter arbeiten

in der gesamten Landesforstverwaltung?

 

591 Angestellte und Beamte und

632 Waldarbeiter. Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt.

 

Welche Aufgaben hat der

Landesforstbetrieb

 

Der LFB ist ein Betrieb nach

Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Landesforstbetrieb besteht aus einer

Betriebsleitung und 24 Forstämtern. Dort liegen die vier Aufgaben wirtschaftliche,

hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und

Betreuung im Privatwald in einer Hand, was als Einheitsforstverwaltung

bezeichnet wird.

 

 

 

 

Aufgabenbereiche

 

 

 

 

 

Bewirtschaftung des Landeswaldes

Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche

des Landes.

 

 

 

 

 

Forsthoheit

Genehmigungen und Versagungen nach dem

Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz,

Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung

staatlicher Fördermaßnahmen.

 

 

 

 

 

Gemeinwohlaufgaben

Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des

Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird

hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit

nicht für den eigenen Bedarf erfolgt.

 

 

 

 

 

Beratung und Betreuung im Privat- und

Körperschaftswald

Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche

(weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der

Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die

Betreuung umfasst die

Übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und

des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der

Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des

Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut.

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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