Kabinett beschließt Reform der
Landesforstverwaltung/ Ministerin Wernicke: ?Forst fit für die Zukunft machen?
05.04.2005, Magdeburg – 118
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 118/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 118/05
Magdeburg, den 5. April 2005
Kabinett beschließt Reform der
Landesforstverwaltung/ Ministerin Wernicke: ¿Forst fit für die Zukunft machen¿
Das Kabinett hat heute
beschlossen, die Landesforstverwaltung zu reformieren. Auf der Grundlage des
Konzepts von Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke sollen betriebliche und
nichtwirtschaftliche Aufgaben im Forst zum 1. Januar 2006 organisatorisch
getrennt werden. Dies hatte ein Gutachten vom Februar empfohlen. Die ebenfalls
vorgeschlagene Gründung einer AG zur Bewirtschaftung des Landeswaldes dagegen
wurde von Wernicke als nicht zwingend notwendig eingeschätzt und verworfen.
Wernicke: ¿Die neuen Strukturen
sind effektiver, und wir können mit weniger Personal mehr leisten. Trotzdem
wird keiner den Job verlieren. Ein Teil der Forstmitarbeiter soll an solchen
Stellen in der Verwaltung eingesetzt werden, wo neue Aufgaben anfallen oder
Mitarbeiter in den Ruhestand gehen.¿ Während 2003 ca. 40 Millionen Euro für die
Landesforstverwaltung aufgewendet wurden, muss das Land nach internen
Berechnungen des Ministeriums im Jahr
2011 nur noch rund die Hälfte für die Bewirtschaftung des Landesforstes und die
Forstverwaltung aufwenden.
¿Für die Bürger und Waldbesitzer
ändert sich wenig. Der Grünrock bleibt im Wald¿, sagte Wernicke mit Blick auf
die organisatorische Eingliederung nichtwirtschaftlicher Aufgaben in die
Verwaltung. Der Privatwaldbesitzer behält ¿seinen¿ Förster vor Ort und wird
weiterhin ¿aus einer Hand betreut¿. Durch personelle Verstärkung sollen ¿ wo
dieses sinnvoll ist - bislang nicht genutzte Holzreserven in zumeist kleinteiligen
Privatwäldern für die holzbe- und ¿verarbeitende Industrie erschlossen
werden. Damit werden dort auch
Arbeitsplätze gesichert.
Die Reform im Einzelnen:
· Die Landeswaldbewirtschaftung erfolgt wie bisher
in einem LHO -Betrieb,
· Die Betreuungsaufgaben im Privat- und
Körperschaftswald als Kernstück der Aufgaben der Landesforstverwaltung im Privatwald
übernimmt wie bisher der Förster vor Ort unter dem Dach der Landesanstalt
für Landwirtschaft- und Gartenbau (LLG). Die LLG übernimmt auch die
Rohholzmobilisierung, den Ausbau der Infrastruktur im Wald um ihn für
Erholungssuchende attraktiver zu machen, die Berufsbildung, Umweltbildung,
Öffentlichkeitsarbeit und forstplanerische Leistungen wie z.B. Waldbiotopkartierung
· Die vier Ämter für Landwirtschaft und
Flurneuordnung übernehmen die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für
forstliche Fördermaßnahmen, die bisher vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen
wurden. Sie übernehmen zudem die Aufgaben der unteren Forstbehörde
(Forsthoheit) und Beratungsaufgaben, soweit diese nicht im Rahmen der Betreuung
wahr genommen wird.
· Das Landesamt für Umweltschutz erhält die
Zuständigkeit für Natura 2000 und das FFH- Gebietsmonitoring.
Das Landwirtschaftsministerium wird als nächstes
erforderliche Anpassungen gesetzlicher Grundlagen vorbereiten und mit der
Auswahl der Mitarbeiter für die einzelnen Aufgabenbereiche beginnen. Dabei
sollen persönliche Wünsche weitestgehend berücksichtigt werden.
Hintergrundinformationen
Kern-Feststellungen aus dem Gutachten:
· Nach geprüften Zahlen für 2003 waren für den
Forst-Wirtschaftsbetrieb und die Verwaltungsaufgaben (hoheitliche und
Gemeinwohlaufgaben, Beratung und Betreuung von Privatwald) zusammen etwa 40
Millionen Euro Zuschüsse nötig. Obwohl es durch Holzverkäufe Einnahmen gibt,
benötigte die Landeswaldbewirtschaftung laut Gutachter rund 21 Millionen Euro.
· Die Vermischung von unternehmerischem Handeln mit
Verwaltungs-, hoheitlichen und Gemeinwohlaufgaben wird kritisiert. Dies
erfordert von der Organisation und den Mitarbeitern unterschiedliche
Arbeitsweisen, was nach Auffassung der Gutachter ein Erschwernis darstellt.
Besser sei Spezialisierung.
· Die Struktur von 24 Forstämtern und 196 Revieren
ist für ein waldarmes Land, wie Sachsen-Anhalt zu kleinteilig. Die Folge: Hohe
Verwaltungskosten und Vermarktungs-Schwierigkeiten.
Kernvorschläge der Gutachter:
· Nicht mehr 24 Forstämter, sondern eine AG mit vier
Betriebsteilen für den Landeswald, die weitgehend selbständig agieren.
· Verlagerung der hoheitlichen, Gemeinwohl-,
Beratungs- und Betreuungsaufgaben in die Landesverwaltung (Ämter für Landwirtschaft-
und Flurneuordnung (ALF), Landesamt für Umweltschutz (LAU), Landesanstalt für
Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) sowie Landesverwaltungsamt (LVwA)).
· Ertüchtigung des Privatwaldes durch eine neue
Sonderaufgabe ¿Rohholzmobilisierung¿. Im nichtsstaatlichen Wald bestehen erhebliche
Nutzungsreserven. Von der Mobilisierung würden Eigentümer kleiner Waldflächen
und die Holzindustrie profitieren.
Warum wurde das Gutachten
vergeben?
Ziel war, Wege zu finden, die jährlichen Verluste
des Landesforstes deutlich zu senken, ohne Geld durch weitere Waldverkäufe zu
erwirtschaften. Im Oktober 2003 beschloss das Kabinett eine Analyse der
Landesforstverwaltung durch einen externen Gutachter. Zugleich musste eine
geeignete Organisationsstruktur gefunden werden, die auch
wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU aus dem Weg geht. Es soll eine Struktur geschaffen
werden, die auch langfristig tragfähig ist.
Was gehört zur Landesforstverwaltung?
Die Landesforstverwaltung
besteht in der Hauptsache aus dem Landesforstbetrieb (LFB) mit 24
Forstämtern und 196 Revieren, hinzu kommt die obere Forstbehörde im Landesverwaltungsamt
(LVwA), die forstfachliche Aus- und Weiterbildung in der Landesanstalt für Landwirtschaft und
Gartenbau (LLG) sowie die oberste Forstbehörde im Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt (MLU).
Wie viele Mitarbeiter arbeiten
in der gesamten Landesforstverwaltung?
591 Angestellte und Beamte und
632 Waldarbeiter. Der weit überwiegende Teil ist im LFB beschäftigt.
Welche Aufgaben hat der
Landesforstbetrieb
Der LFB ist ein Betrieb nach
Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Landesforstbetrieb besteht aus einer
Betriebsleitung und 24 Forstämtern. Dort liegen die vier Aufgaben wirtschaftliche,
hoheitliche und Gemeinwohlaufgaben sowie Beratung und
Betreuung im Privatwald in einer Hand, was als Einheitsforstverwaltung
bezeichnet wird.
Aufgabenbereiche
Bewirtschaftung des Landeswaldes
Der Landeswald umfasst ca. 30 % der Waldfläche
des Landes.
Forsthoheit
Genehmigungen und Versagungen nach dem
Landeswaldgesetz, Tätigkeiten nach dem Feld- und Forstordnungsgesetz,
Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Durchführung
staatlicher Fördermaßnahmen.
Gemeinwohlaufgaben
Hierzu zählen die 5 Jugendwaldheime, das Haus des
Waldes und andere Aufgaben der Waldpädagogik und Umweltbildung. Außerdem wird
hierzu die Ausbildung gezählt, da die Ausbildung der Waldarbeiter derzeit
nicht für den eigenen Bedarf erfolgt.
Beratung und Betreuung im Privat- und
Körperschaftswald
Der Privatwald umfasst ca. 44 % der Waldfläche
(weitere ca. 8 % sind derzeit noch Treuhandwald). Die Beratung der
Privatwaldbesitzer erfolgt nach dem Landeswaldgesetz kostenfrei. Die
Betreuung umfasst die
Übernahme von Leistungen der Betriebsleitung und
des Betriebsvollzuges. Betreut werden durch den LFB ca. 45 % der
Privatwaldfläche. Der Körperschaftswald umfasst ca. 5 % der Waldfläche des
Landes und wird zu 2/3 durch den LFB betreut.
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