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Verordnung des Bundes in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt

01.04.2005, Halle (Saale) – 23

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Prssemitteilung Nr. 23/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Prssemitteilung Nr. 23/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 04. April 2005

 

 

 

Neue Regelungen zu Hausmülldeponien:

 

 

 

Verordnung des Bundes in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt

 

 

 

Ab 01. Juni 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland die

Ablagerung von unbehandelten biologisch abbaubaren Abfällen - insbesondere von

unbehandeltem Hausmüll - auf Deponien nicht mehr zulässig. Von diesem Tage an

müssen Siedlungsabfälle entweder thermisch oder mechanisch-biologisch

vorbehandelt werden.

 

 

 

Die Vorbereitungen zur Umsetzung 

dieser bundeseinheitlichen Forderung sind im Land Sachsen-Anhalt in vollem

Gange und werden vom zuständigen Referat des Landesverwaltungsamtes

koordiniert.

 

 

 

Alle entsorgungspflichtigen

Körperschaften (Abfallzweckverbände oder Kommunen) haben inzwischen Verträge

mit entsprechenden Anlagenbetreibern abgeschlossen. Der größte Teil des im Land

Sachsen-Anhalt anfallenden Hausmülls wird, unter Nutzung der entstehenden

Energie, innerhalb oder außerhalb des Landes verbrannt. Nur drei Landkreise

werden ihre Abfälle in einer mechanisch-biologischen Anlage behandeln lassen.

Hier werden die Abfälle, neben der biologischen Behandlung, durch mechanische

Trennung und Aufbereitung zum Teil in einen Ersatzbrennstoff umgewandelt, der

entsprechend der abgeschlossenen Verträge ebenfalls energetischen verwertet

wird.

 

 

 

Auf den Deponien im Land

Sachsen-Anhalt werden ab Sommer 2005  nur noch die nicht verwertbaren und nicht

brennbaren Abfälle entsorgt.

 

Von den heute noch 39 im Land

Sachsen-Anhalt  für die Ablagerung von Siedlungsabfällen oder betrieblichen

Sonderabfällen betriebenen Deponien sind ab 01. Juni 2005  29 Deponien

geschlossen. Von den 10 dann noch vorhandenen Deponien werden vier Deponien,

die dem Stand der Technik entsprechen, unbefristet weiterbetrieben. Für drei

weitere Hausmülldeponien gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2009 und für

Betriebs- und Sonderabfälle stehen im Land Sachsen-Anhalt nach dem Sommer 2005

noch die Untertagedeponie Zielitz sowie zwei oberirdische Deponien zur

Verfügung.

 

 

 

Um die Probleme, die mit der

Ablagerung von Abfällen verbunden sind, nicht in die Zukunft zu verlagern,

gelten für die Stilllegung der Deponien strenge Maßstäbe.  Die abgelagerten

Abfälle sollen durch die technischen Maßnahmen inaktiviert und gesichert

werden.

 

 

 

Die Finanzierung der dafür

notwendigen Bauvorhaben stellt für viele Deponiebetreiber eine hohe Belastung

dar. Im Rahmen eines Deponieschließungsprogramms werden deshalb durch die EU

Fördermittel  bereitgestellt.

 

Um die Einhaltung der strengen

EU-Vorschriften abzusichern, erfolgt von Beginn an eine kontinuierliche

Begleitung und Überwachung der Stilllegungsmaßnahmen durch  Fachleute des Landesverwaltungsamtes.

 

 

 

Impressum:

 

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0345-5141244

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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