Verordnung des Bundes in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt
01.04.2005, Halle (Saale) – 23
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Prssemitteilung Nr. 23/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Prssemitteilung Nr. 23/2005
Halle (Saale), den 04. April 2005
Neue Regelungen zu Hausmülldeponien:
Verordnung des Bundes in Sachsen-Anhalt konsequent umgesetzt
Ab 01. Juni 2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland die
Ablagerung von unbehandelten biologisch abbaubaren Abfällen - insbesondere von
unbehandeltem Hausmüll - auf Deponien nicht mehr zulässig. Von diesem Tage an
müssen Siedlungsabfälle entweder thermisch oder mechanisch-biologisch
vorbehandelt werden.
Die Vorbereitungen zur Umsetzung
dieser bundeseinheitlichen Forderung sind im Land Sachsen-Anhalt in vollem
Gange und werden vom zuständigen Referat des Landesverwaltungsamtes
koordiniert.
Alle entsorgungspflichtigen
Körperschaften (Abfallzweckverbände oder Kommunen) haben inzwischen Verträge
mit entsprechenden Anlagenbetreibern abgeschlossen. Der größte Teil des im Land
Sachsen-Anhalt anfallenden Hausmülls wird, unter Nutzung der entstehenden
Energie, innerhalb oder außerhalb des Landes verbrannt. Nur drei Landkreise
werden ihre Abfälle in einer mechanisch-biologischen Anlage behandeln lassen.
Hier werden die Abfälle, neben der biologischen Behandlung, durch mechanische
Trennung und Aufbereitung zum Teil in einen Ersatzbrennstoff umgewandelt, der
entsprechend der abgeschlossenen Verträge ebenfalls energetischen verwertet
wird.
Auf den Deponien im Land
Sachsen-Anhalt werden ab Sommer 2005 nur noch die nicht verwertbaren und nicht
brennbaren Abfälle entsorgt.
Von den heute noch 39 im Land
Sachsen-Anhalt für die Ablagerung von Siedlungsabfällen oder betrieblichen
Sonderabfällen betriebenen Deponien sind ab 01. Juni 2005 29 Deponien
geschlossen. Von den 10 dann noch vorhandenen Deponien werden vier Deponien,
die dem Stand der Technik entsprechen, unbefristet weiterbetrieben. Für drei
weitere Hausmülldeponien gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahre 2009 und für
Betriebs- und Sonderabfälle stehen im Land Sachsen-Anhalt nach dem Sommer 2005
noch die Untertagedeponie Zielitz sowie zwei oberirdische Deponien zur
Verfügung.
Um die Probleme, die mit der
Ablagerung von Abfällen verbunden sind, nicht in die Zukunft zu verlagern,
gelten für die Stilllegung der Deponien strenge Maßstäbe. Die abgelagerten
Abfälle sollen durch die technischen Maßnahmen inaktiviert und gesichert
werden.
Die Finanzierung der dafür
notwendigen Bauvorhaben stellt für viele Deponiebetreiber eine hohe Belastung
dar. Im Rahmen eines Deponieschließungsprogramms werden deshalb durch die EU
Fördermittel bereitgestellt.
Um die Einhaltung der strengen
EU-Vorschriften abzusichern, erfolgt von Beginn an eine kontinuierliche
Begleitung und Überwachung der Stilllegungsmaßnahmen durch Fachleute des Landesverwaltungsamtes.
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