Entscheidung zu Bodenreform
30.03.2005, Halle (Saale) – 21
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 21/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 21/2005
Halle (Saale), den 30. März 2005
Entscheidung zu Bodenreform
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat
Entschädigungsklagen von Alteigentümern in der ehemaligen DDR zurückgewiesen
Die große Kammer des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGHMR) hat die Beschwerden von 71 Personen
gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz,
dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz sowie dem Gesetz über die
verwaltungsrechtliche Rehabilitierung mit dem heutigen Tage für unzulässig
erklärt. Unter den Beschwerdeführern befanden sich auch zahlreiche Personen,
die ehemaligen Besitz im heutigen Sachsen-Anhalt beanspruchen.
Die Beschwerdeführer rügten u. a., dass das
Vermögensgesetz vom 23.09.1990, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
vom 27.09.1994 sowie das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom
22.11.2000 gegen ihr zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestehendes
Eigentumsrecht verstoßen. Ziel der Klagen war, die Einräumung eines Rechtes auf
Rückerstattung der unrechtmäßig enteigneten Güter bzw. die Gewährung von
Ausgleichsbeträgen, die dem tatsächlichen Wert ihrer unrechtmäßig enteigneten
Güter entsprechen.
¿Mit dieser Entscheidung des EuGHMR wird
ein weiteres Kapitel der Wiedervereinigung abgeschlossen und Rechtssicherheit
sowohl für die Enteigneten als auch für die heutigen Eigentümer geschaffen.¿,
kommentiert Dr. Annekatrin Preuße, zuständige Abteilungsleiterin im
Landesverwaltungsamt den Ausgang des Verfahrens.
Im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts
(Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) sind u. a. 2.164 Verfahren
von ehemaligen Eigentümern bzw. ihren Rechtsnachfolgern anhängig, die im
Zusammenhang mit der so genannten Bodenreform enteignet worden sind. Die
Bearbeitung dieser Verfahren verzögerte sich bisher nicht zuletzt wegen der bis
heute anhängigen Verfahren vor dem EuGH. Nunmehr wird es möglich sein, auch
diese noch offenen 1.784 Verfahren in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der
bestehenden gesetzlichen Regelungen zu entscheiden.
Insgesamt sind im Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt 13.677 Verfahren zum Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz registriert. Darüber hinaus werden von den 24 Ämtern
zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt 24.153 Anträge
bearbeitet.
In Sachsen-Anhalt konnten bisher von den
insgesamt 37.830 Anträgen in 22.823 Verfahren eine Entscheidung herbeigeführt
werden und an die Berechtigten mehr als 104 Millionen Euro aus dem
Entschädigungsfonds des Bundes ausgezahlt werden.
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