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Entscheidung zu Bodenreform

30.03.2005, Halle (Saale) – 21

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 21/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 21/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 30. März 2005

 

 

 

Entscheidung zu Bodenreform

 

 

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat

Entschädigungsklagen von Alteigentümern in der ehemaligen DDR zurückgewiesen

 

 

 

 

 

Die große Kammer des Europäischen

Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGHMR) hat die Beschwerden von 71 Personen

gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz,

dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz sowie dem Gesetz über die

verwaltungsrechtliche Rehabilitierung mit dem heutigen Tage für unzulässig

erklärt. Unter den Beschwerdeführern befanden sich auch zahlreiche Personen,

die ehemaligen Besitz im heutigen Sachsen-Anhalt beanspruchen.

 

 

 

Die Beschwerdeführer rügten u. a., dass das

Vermögensgesetz vom 23.09.1990, das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz

vom 27.09.1994 sowie das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom

22.11.2000 gegen ihr zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung bestehendes

Eigentumsrecht verstoßen. Ziel der Klagen war, die Einräumung eines Rechtes auf

Rückerstattung der unrechtmäßig enteigneten Güter bzw. die Gewährung von

Ausgleichsbeträgen, die dem tatsächlichen Wert ihrer unrechtmäßig enteigneten

Güter entsprechen.

 

 

 

¿Mit dieser Entscheidung des EuGHMR wird

ein weiteres Kapitel der Wiedervereinigung abgeschlossen und Rechtssicherheit

sowohl für die Enteigneten als auch für die heutigen Eigentümer geschaffen.¿,

kommentiert Dr. Annekatrin Preuße, zuständige Abteilungsleiterin im

Landesverwaltungsamt den Ausgang des Verfahrens.

 

 

 

Im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts

(Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) sind u. a.  2.164 Verfahren

von ehemaligen Eigentümern bzw. ihren Rechtsnachfolgern anhängig, die im

Zusammenhang mit der so genannten Bodenreform enteignet worden sind. Die

Bearbeitung dieser Verfahren verzögerte sich bisher nicht zuletzt wegen der bis

heute anhängigen Verfahren vor dem EuGH. Nunmehr wird es möglich sein, auch

diese noch offenen 1.784 Verfahren in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage  der

bestehenden gesetzlichen Regelungen zu entscheiden.

 

 

 

Insgesamt sind im Landesverwaltungsamt

Sachsen-Anhalt 13.677 Verfahren zum Entschädigungs- und

Ausgleichsleistungsgesetz registriert. Darüber hinaus werden von den 24 Ämtern

zur Regelung offener Vermögensfragen im Land Sachsen-Anhalt  24.153 Anträge

bearbeitet.

 

 

 

In Sachsen-Anhalt konnten bisher von den

insgesamt 37.830 Anträgen in 22.823 Verfahren eine Entscheidung herbeigeführt

werden und an die Berechtigten mehr als 104 Millionen Euro aus dem

Entschädigungsfonds des Bundes ausgezahlt werden.

 

 

 

 

 

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