Paqué: Nur Abgeltungssteuer bietet auf Dauer
vernünftige Lösungen / Bundesverfassungsgericht bekräftigt restriktiven
Anwendungserlass
24.03.2005, Magdeburg – 21
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 21/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 21/05
Magdeburg, den 24. März 2005
Paqué: Nur Abgeltungssteuer bietet auf Dauer
vernünftige Lösungen / Bundesverfassungsgericht bekräftigt restriktiven
Anwendungserlass
Finanzminister
Paqué hält auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur
einstweiligen Anordnung gegen die Einführung der Kontenabrufmöglichkeit an
seiner Auffassung fest, dass fiskalische und datenschutzrechtliche Erfordernisse
nur durch die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge gewährleistet
ist. Allein die Abgeltungssteuer mache jedwede Auswertung von Kontendaten
entbehrlich.
Paqué: ¿Die
Bundesregierung hat ihr Versprechen aus dem Dezember 2003 nicht gehalten, eine
Abgeltungssteuer einzuführen. Nur unter dieser Bedingung war die Zustimmung der
FDP zu dem damaligen gesetzlichen Regelung zur Kontenabfrage zustande gekommen.
Die Bundesregierung bleibt aufgefordert zu handeln. Tut sie es nicht, so
entfällt die politische Geschäftsgrundlage für den damaligen Kompromiss.¿
Im gestrigen
Urteil des BVerfG sieht Paqué viele Bedenken von Vertretern des Datenschutzes
und der FDP bestätigt, auch wenn das endgültige Urteil über die Verfassungsmäßigkeit
des Gesetzes noch ausstehe. Das Urteil sei insoweit zu begrüßen, als es der
Finanzverwaltung klare und dauerhafte Beschränkungen im Umgang mit der
Datenabfrage auferlege.
Paqué: ¿Das BVerfG
stellt mit seinem Urteil klar, dass die Möglichkeit der Kontenabfrage nur unter
den Voraussetzungen der beschränkenden Verwaltungsanweisung erfolgen darf, die
das Bundesministerium der Finanzen jüngst in Übereinstimmung mit den Länden
veröffentlicht hat.¿
Nach diesem Erlass
darf ein Kontenabruf nur anlassbezogen und zielgerichtet erfolgen. Ferner ist
die Benachrichtigung des Betroffenen in verschiedenen Verfahrensstadien
vorgesehen, um ihm ausreichenden Rechtsschutz zu gewähren und die Möglichkeit
zu geben, den Sachverhalt selbst aufzuklären. Diese Vorgaben schließen einen
Kontenabruf in großem Umfang ohne Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall
aus. Sie werden flankiert durch die Anweisung an die Finanzämter, dass die
Abfrage der Zustimmung des zuständigen Sachgebietsleiters bedarf.
Paqué: ¿Ein Weg
zurück hinter die einschränkenden Bedingungen dieses Erlasses ist mit dem
BVerfG-Urteil nicht möglich, und das ist gut so.¿
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