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Förderung der Erstaufstellung von Landschaftsplänen ist möglich

23.03.2005, Halle (Saale) – 18

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 18/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 18/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 23. März 2005

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt informiert:

 

 

 

Förderung der Erstaufstellung von Landschaftsplänen ist möglich

 

 

 

Alle Gemeinden in

Sachsen-Anhalt, die noch keinen Landschaftsplan nach dem Naturschutzgesetz (NatSchG

LSA) aufgestellt haben, können für die erstmalige Aufstellung dieser

Pläne eine finanzielle Unterstützung beim Landesverwaltungsamt (LVwA)

beantragen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel stellt das Land unter

Beteiligung der Europäischen Union noch bis zum 31. Dezember 2006 zur

Verfügung.

 

Die Ergänzung oder

Fortschreibung bereits bestehender Landschaftspläne ist nicht förderfähig.

 

 

 

Landschaftspläne der

Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen

des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine

Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger

treffen.

 

Aber für die Gemeinden haben

Landschaftspläne besondere Bedeutung bei der Aufstellung und Fortschreibung von

Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Auch für andere Planungen, in denen

Nutzungskonflikte gelöst werden müssen, z.B. für eine Tourismus- oder

Fremdenverkehrsplanung, bilden sie eine wichtige Grundlage.

 

In allen Planungen und

Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft

auswirken können, müssen die vorhandenen Landschaftspläne als

Abwägungsgrundsatz berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen von

Umweltverträglichkeitsprüfungen werden die Inhalte der Landschaftsplanung

einbezogen.

 

 

 

Der Fördersatz für die

Aufstellung der Landschaftspläne beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,

von den Gemeinden muss also nur noch ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden.Förderfähig

sind allerdings nur Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern. Bei Verwaltungsgemeinschaften

gilt die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinde und nicht die der

Verwaltungsgemeinschaft.

 

 

 

Die Erstellung des Planes

erfordert Bestandsaufnahmen in der Natur für sämtliche Jahreszeiten, um den

qualitativen Anforderungen genügen zu können. Damit nimmt die

Gesamtbearbeitungszeit mehr als ein Jahr in Anspruch. Förderanträge müssen also

spätestens bis zum Herbst 2005 gestellt werden.

 

 

 

Gemeinden oder

Verwaltungsgemeinschaften können die Unterlagen für Anträge auf Förderung der

Erstellung eines Landschaftsplanes beim Referat Naturschutz, Landschaftspflege

des Landesverwaltungsamtes abfordern. Ansprechpartner für Unterlagen: Frau

Menzel, Telefon (0345) 514 ¿ 2614.

 

 

 

Für weitere Informationen

zur Förderung eines Landschaftsplanes stehen zur Verfügung:

 

Frau Gellrich                       

Telefon:  (0345) 514 ¿ 2406

 

Frau Küch                                         

            514 ¿ 2407

 

Frau Oelerich                                    

            514 ¿ 2260

 

Frau Mrusek                                      

            514 ¿ 2186.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Denise Vopel

 

Pressesprecherin

 

Landesverwaltungsamt

Sachsen-Anhalt

 

Willy-Lohmann-Str.

7

 

06114

Halle(Saale)

 

Tel:

0345-5141244

 

Fax:

0345-5141477

 

Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de