Förderung der Erstaufstellung von Landschaftsplänen ist möglich
23.03.2005, Halle (Saale) – 18
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 18/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 18/2005
Halle (Saale), den 23. März 2005
Das Landesverwaltungsamt informiert:
Förderung der Erstaufstellung von Landschaftsplänen ist möglich
Alle Gemeinden in
Sachsen-Anhalt, die noch keinen Landschaftsplan nach dem Naturschutzgesetz (NatSchG
LSA) aufgestellt haben, können für die erstmalige Aufstellung dieser
Pläne eine finanzielle Unterstützung beim Landesverwaltungsamt (LVwA)
beantragen. Die dafür vorgesehenen Fördermittel stellt das Land unter
Beteiligung der Europäischen Union noch bis zum 31. Dezember 2006 zur
Verfügung.
Die Ergänzung oder
Fortschreibung bereits bestehender Landschaftspläne ist nicht förderfähig.
Landschaftspläne der
Gemeinden enthalten eine Darstellung der örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sie sind in Sachsen-Anhalt keine
Rechtsvorschriften, die unmittelbar verbindliche Festlegungen für den Bürger
treffen.
Aber für die Gemeinden haben
Landschaftspläne besondere Bedeutung bei der Aufstellung und Fortschreibung von
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Auch für andere Planungen, in denen
Nutzungskonflikte gelöst werden müssen, z.B. für eine Tourismus- oder
Fremdenverkehrsplanung, bilden sie eine wichtige Grundlage.
In allen Planungen und
Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft
auswirken können, müssen die vorhandenen Landschaftspläne als
Abwägungsgrundsatz berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen von
Umweltverträglichkeitsprüfungen werden die Inhalte der Landschaftsplanung
einbezogen.
Der Fördersatz für die
Aufstellung der Landschaftspläne beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
von den Gemeinden muss also nur noch ein Eigenanteil von 20 % erbracht werden.Förderfähig
sind allerdings nur Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern. Bei Verwaltungsgemeinschaften
gilt die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinde und nicht die der
Verwaltungsgemeinschaft.
Die Erstellung des Planes
erfordert Bestandsaufnahmen in der Natur für sämtliche Jahreszeiten, um den
qualitativen Anforderungen genügen zu können. Damit nimmt die
Gesamtbearbeitungszeit mehr als ein Jahr in Anspruch. Förderanträge müssen also
spätestens bis zum Herbst 2005 gestellt werden.
Gemeinden oder
Verwaltungsgemeinschaften können die Unterlagen für Anträge auf Förderung der
Erstellung eines Landschaftsplanes beim Referat Naturschutz, Landschaftspflege
des Landesverwaltungsamtes abfordern. Ansprechpartner für Unterlagen: Frau
Menzel, Telefon (0345) 514 ¿ 2614.
Für weitere Informationen
zur Förderung eines Landschaftsplanes stehen zur Verfügung:
Frau Gellrich
Telefon: (0345) 514 ¿ 2406
Frau Küch
514 ¿ 2407
Frau Oelerich
514 ¿ 2260
Frau Mrusek
514 ¿ 2186.
Impressum:
Denise Vopel
Pressesprecherin
Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt
Willy-Lohmann-Str.
7
06114
Halle(Saale)
Tel:
0345-5141244
Fax:
0345-5141477
Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






