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Landesregierung beschließt den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf maximal 11/
Bestimmung der Kreissitze per Gesetz 2005

22.03.2005, Magdeburg – 112

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 112/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 112/05

 

 

 

Magdeburg, den 22. März 2005

 

 

 

Landesregierung beschließt den Entwurf zum

Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf maximal 11/

Bestimmung der Kreissitze per Gesetz 2005

 

Die Landesregierung hat heute den Entwurf zum

Kommunalneugliederungsgesetz beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Kern des

Gesetzentwurfes ist die Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf

maximal 11. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2005 im Landtag beschlossen werden

und zum 1. Juli 2007 Gültigkeit erlangen. Ebenso noch in diesem Jahr sollen die

Kreissitze per Gesetz festgelegt werden.

 

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer:

¿Ziel der Kreisgebietsreform ist die Herstellung leistungsstarker und

zukunftsfähiger Strukturen. Dabei sind wir für Anregungen im Anhörungsverfahren

offen. Ein Schwerpunkt in diesem Verfahren wird die Neuordnung im anhaltischen

Raum bilden. Wir werden den betroffenen Kommunen einen speziellen Fragenkatalog

vorlegen, nach dem sie sich auch zu alternativen Neuordnungskonzepten äußern

können.¿ Der Regierungschef betonte, dass die von ihm geführte Landesregierung

in nur drei Jahren die Verwaltungs- und Kommunalstrukturen grundlegend

modernisiert habe.

 

Veränderte Anforderungen an die

Leistungsfähigkeit der Landkreise werden insbesondere gestellt durch:

 

¿

wachsende

Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung,

die Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den kommunalen Bereich

aus Gründen der Bürgernähe,

zunehmende schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und Landkreise in

Deutschland sowie

die enormen Auswirkungen der demographischen Entwicklung.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben

der Gemeindeverwaltungsreform hat die Landesregierung in der laufenden

Wahlperiode die Modernisierung der staatlichen Verwaltung in Angriff genommen.

Eine moderne, auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes ausgerichtete

Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor im nationalen und internationalen

Wettbewerb. Die Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform

konsequent umgesetzt und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in

Sachsen-Anhalt geschaffen.

 

Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der

Ebene der Landesverwaltung eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen

worden. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und

zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen

Ebene eine Neuordnung herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der

Verwaltungsgemeinschaften sei weitestgehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden.

 

Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen

nimmt die Landesregierung noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform

und damit eine Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll

auch auf dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿

 

So sollen bei der Neugliederung eines

Landkreises vornehmlich folgende Kriterien beachtet werden:

 

1. Insbesondere

soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im Jahre 2015 aufgrund

der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mindestens

150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte

im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im Jahre 2015 weniger als 70

Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl

unterschritten werden. Diese Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent

der Einwohnerzahl betragen.

 

2. Daneben

sollen raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche,

Zusammenhänge sowie historische und landsmann-

 

schaftliche

Verbundenheiten berücksichtigt werden.

 

3. Der

nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500

Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten

werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn

 

Prozent

betragen.

 

4. Der

Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits bestehender

Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes Zusammenwachsen

auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen, werden alle bisherigen Landkreise im

Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen Gebietskörperschaft zusammengeschlossen.

Die Aufnahme eines bisherigen Landkreises in einen anderen bisherigen Landkreis

findet aus diesem Grunde nicht statt.

 

Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine

bürgernahe, effektive, kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung

aufzubauen, neu gebildet werden:

 

Neugliederung von Landkreisen

 

1. Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis

werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Bördekreis,

b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis

 

gebildet.

 

 

 

2.

Die Landkreise

Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden aufgelöst. Es wird ein

neuer Landkreis aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt,

b) des bisherigen Landkreises Bernburg,

c) des bisherigen Landkreises Schönebeck

 

gebildet.

 

 

 

3.

Die Landkreise

Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden aufgelöst. Es wird ein neuer

Landkreis aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Halberstadt,

b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg,

c) des bisherigen Landkreises Wernigerode

 

gebildet.

 

 

 

4.

Die Landkreises

Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land,

b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen

 

gebildet.

 

 

 

5.

Die Landkreise

Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt,

b) des bisherigen Landkreises Saalkreis

 

gebildet.

 

 

 

6.

Die Landkreise

Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis

aus den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Weißenfels,

b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis

 

gebildet.

 

 

 

7.

Die Landkreise

Anhalt-Zerbst und Wittenberg werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus

den Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Anhalt-Zerbst mit Ausnahme der Stadt Roßlau

(Elbe),

b) des bisherigen Landkreises Wittenberg

 

gebildet.

 

 

 

8.

Die Landkreise

Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den

Gemeinden

 

a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld,

b) des bisherigen Landkreises Köthen

 

gebildet.

 

 

 

9.

Der Landkreis Altmarkkreis

Salzwedel bleibt bestehen.

 

 

 

10.

Der Landkreis Stendal

bleibt bestehen.

 

 

 

11.

Der Landkreis Jerichower

Land bleibt bestehen.

 

 

 

Kreisfreie Städte

 

 

 

1. Die Städte Dessau und Roßlau

(Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem

Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und Roßlau (Elbe) gebildet.

 

 

 

2. Die

Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt Magdeburg

sind kreisfrei.

 

 

 

Anlage

 

Neue Landkreise ab 2007 gemäß Entwurf zum ¿Gesetz

der Kreisgebietsreform¿

 

 

 

 

Neue

Landkreise

 

 

Einwohner

(Stand

31.12.2003)1

 

 

Einwohner

2015

(gerundet)1

 

 

Fläche in km2

(gerundet)1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Altmarkkreis Salzwedel

 

 

98.276

 

 

87.400

 

 

2.292

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal

 

 

135.647

 

 

118.800

 

 

2.423

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ohrekreis und Bördekreis

 

 

193.965

 

 

178.200

 

 

2.366

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jerichower Land

 

 

97.733

 

 

86.100

 

 

1.337

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg

 

 

246.641

 

 

218.900

 

 

2.003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bernburg, Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt

 

 

240.092

 

 

201.000

 

 

1.530

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mansfelder Land und Sangerhausen

 

 

168.493

 

 

142.700

 

 

Impressum:

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