Landesregierung beschließt den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf maximal 11/
Bestimmung der Kreissitze per Gesetz 2005
22.03.2005, Magdeburg – 112
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 112/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 112/05
Magdeburg, den 22. März 2005
Landesregierung beschließt den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz: Reduzierung der Landkreise von 21 auf maximal 11/
Bestimmung der Kreissitze per Gesetz 2005
Die Landesregierung hat heute den Entwurf zum
Kommunalneugliederungsgesetz beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Kern des
Gesetzentwurfes ist die Reduzierung der Anzahl der Landkreise von 21 auf
maximal 11. Der Gesetzentwurf soll bis Ende 2005 im Landtag beschlossen werden
und zum 1. Juli 2007 Gültigkeit erlangen. Ebenso noch in diesem Jahr sollen die
Kreissitze per Gesetz festgelegt werden.
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer:
¿Ziel der Kreisgebietsreform ist die Herstellung leistungsstarker und
zukunftsfähiger Strukturen. Dabei sind wir für Anregungen im Anhörungsverfahren
offen. Ein Schwerpunkt in diesem Verfahren wird die Neuordnung im anhaltischen
Raum bilden. Wir werden den betroffenen Kommunen einen speziellen Fragenkatalog
vorlegen, nach dem sie sich auch zu alternativen Neuordnungskonzepten äußern
können.¿ Der Regierungschef betonte, dass die von ihm geführte Landesregierung
in nur drei Jahren die Verwaltungs- und Kommunalstrukturen grundlegend
modernisiert habe.
Veränderte Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit der Landkreise werden insbesondere gestellt durch:
¿
wachsende
Qualitätserwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Verwaltung,
die Verlagerung zusätzlicher Aufgaben aus dem staatlichen in den kommunalen Bereich
aus Gründen der Bürgernähe,
zunehmende schwierige finanzielle Situation für alle Kommunen und Landkreise in
Deutschland sowie
die enormen Auswirkungen der demographischen Entwicklung.
Innenminister Klaus Jeziorsky betonte: ¿Neben
der Gemeindeverwaltungsreform hat die Landesregierung in der laufenden
Wahlperiode die Modernisierung der staatlichen Verwaltung in Angriff genommen.
Eine moderne, auf die wesentlichen Bedürfnisse des Landes ausgerichtete
Verwaltung ist ein wichtiger Standortfaktor im nationalen und internationalen
Wettbewerb. Die Landesregierung hat die Verwaltungs- und Funktionalreform
konsequent umgesetzt und damit die Grundlagen für eine moderne Verwaltung in
Sachsen-Anhalt geschaffen.
Mit dem Landesverwaltungsamt sei auf der
Ebene der Landesverwaltung eine effiziente Behörde mit Bündelungsfunktion geschaffen
worden. Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und
zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sei auf der kommunalen
Ebene eine Neuordnung herbeigeführt worden. Die Fortentwicklung der
Verwaltungsgemeinschaften sei weitestgehend zum 31.12.2004 umgesetzt worden.
Jeziorsky: ¿Nach Abschluss dieser Reformen
nimmt die Landesregierung noch in der laufenden Wahlperiode eine Kreisgebietsreform
und damit eine Stärkung der Landkreise in Sachsen-Anhalt in Angriff. Damit soll
auch auf dieser Ebene Planungssicherheit geschaffen werden.¿
So sollen bei der Neugliederung eines
Landkreises vornehmlich folgende Kriterien beachtet werden:
1. Insbesondere
soll die Einwohnerzahl im Gebiet des neuen Landkreises im Jahre 2015 aufgrund
der amtlichen Prognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt mindestens
150.000 betragen. Dies gilt nicht, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte
im Gebiet des neu zu bildenden Landkreises im Jahre 2015 weniger als 70
Einwohner je Quadratkilometer betragen wird. In begründeten Fällen kann die Einwohnerzahl
unterschritten werden. Diese Unterschreitung soll nicht mehr als fünf Prozent
der Einwohnerzahl betragen.
2. Daneben
sollen raumordnerische, insbesondere wirtschaftliche und naturräumliche,
Zusammenhänge sowie historische und landsmann-
schaftliche
Verbundenheiten berücksichtigt werden.
3. Der
nach der Fläche größte neue Landkreis soll nicht mehr als 2.500
Quadratkilometer umfassen. In begründeten Fällen kann die Fläche überschritten
werden. Diese Überschreitung darf nicht mehr als zehn
Prozent
betragen.
4. Der
Zuschnitt der Landkreise soll möglichst als Vollfusion bereits bestehender
Landkreise erfolgen. Um den bisherigen Landkreisen ein gleichberechtigtes Zusammenwachsen
auf ¿gleicher Augenhöhe¿ zu ermöglichen, werden alle bisherigen Landkreise im
Fusionsfalle aufgelöst und zu einer neuen Gebietskörperschaft zusammengeschlossen.
Die Aufnahme eines bisherigen Landkreises in einen anderen bisherigen Landkreis
findet aus diesem Grunde nicht statt.
Folgende Landkreise sollen mit dem Ziel, eine
bürgernahe, effektive, kostensparende sowie zukunftsfähige Verwaltung
aufzubauen, neu gebildet werden:
Neugliederung von Landkreisen
1. Die Landkreise Bördekreis und Ohrekreis
werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Bördekreis,
b) des bisherigen Landkreises Ohrekreis
gebildet.
2.
Die Landkreise
Aschersleben-Staßfurt, Bernburg und Schönebeck werden aufgelöst. Es wird ein
neuer Landkreis aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Aschersleben-Staßfurt,
b) des bisherigen Landkreises Bernburg,
c) des bisherigen Landkreises Schönebeck
gebildet.
3.
Die Landkreise
Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode werden aufgelöst. Es wird ein neuer
Landkreis aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Halberstadt,
b) des bisherigen Landkreises Quedlinburg,
c) des bisherigen Landkreises Wernigerode
gebildet.
4.
Die Landkreises
Mansfelder Land und Sangerhausen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Mansfelder Land,
b) des bisherigen Landkreises Sangerhausen
gebildet.
5.
Die Landkreise
Merseburg-Querfurt und Saalkreis werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Merseburg-Querfurt,
b) des bisherigen Landkreises Saalkreis
gebildet.
6.
Die Landkreise
Burgenlandkreis und Weißenfels werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis
aus den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Weißenfels,
b) des bisherigen Landkreises Burgenlandkreis
gebildet.
7.
Die Landkreise
Anhalt-Zerbst und Wittenberg werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus
den Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Anhalt-Zerbst mit Ausnahme der Stadt Roßlau
(Elbe),
b) des bisherigen Landkreises Wittenberg
gebildet.
8.
Die Landkreise
Bitterfeld und Köthen werden aufgelöst. Es wird ein neuer Landkreis aus den
Gemeinden
a) des bisherigen Landkreises Bitterfeld,
b) des bisherigen Landkreises Köthen
gebildet.
9.
Der Landkreis Altmarkkreis
Salzwedel bleibt bestehen.
10.
Der Landkreis Stendal
bleibt bestehen.
11.
Der Landkreis Jerichower
Land bleibt bestehen.
Kreisfreie Städte
1. Die Städte Dessau und Roßlau
(Elbe) werden aufgelöst. Es wird eine neue Stadt Dessau-Roßlau (Elbe) aus dem
Gebiet der ehemaligen Städte Dessau und Roßlau (Elbe) gebildet.
2. Die
Stadt Dessau-Roßlau (Elbe), die Stadt Halle (Saale) und die Stadt Magdeburg
sind kreisfrei.
Anlage
Neue Landkreise ab 2007 gemäß Entwurf zum ¿Gesetz
der Kreisgebietsreform¿
Neue
Landkreise
Einwohner
(Stand
31.12.2003)1
Einwohner
2015
(gerundet)1
Fläche in km2
(gerundet)1
Altmarkkreis Salzwedel
98.276
87.400
2.292
Stendal
135.647
118.800
2.423
Ohrekreis und Bördekreis
193.965
178.200
2.366
Jerichower Land
97.733
86.100
1.337
Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg
246.641
218.900
2.003
Bernburg, Schönebeck und Aschersleben-Staßfurt
240.092
201.000
1.530
Mansfelder Land und Sangerhausen
168.493
142.700
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