Sachsen-Anhalt will Entschädigung für
Hinterbliebene der Todesopfer des 17. Juni ? Bundesratsinitiative gestartet
08.03.2005, Magdeburg – 94
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 094/05
Magdeburg, den 8. März 2005
Sachsen-Anhalt will Entschädigung für
Hinterbliebene der Todesopfer des 17. Juni ¿ Bundesratsinitiative gestartet
Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für
Entschädigungsregelungen zugunsten der Hinterbliebenen (Ehegatten, Kinder,
Eltern) der Todesopfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ein. Das Kabinett
verabschiedete am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative. Die
Angehörigen der Todesopfer des Volksaufstandes bekämen im Gegensatz zu den
Hinterbliebenen der Maueropfer bislang keinerlei finanzielle Unterstützung,
begründete Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker den Vorstoß, der auch in den
übrigen ostdeutschen Ländern auf Zustimmung stößt.
Mit der Initiative soll das Strafrechtliche
Rehabilitierungsgesetz geändert werden. Das Gesetz ermöglicht die Aufhebung
rechtsstaatswidriger Entscheidungen von deutschen Gerichten in der DDR bzw.
zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone ¿ somit werden die Betroffenen rehabilitiert.
Diese strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale
Ausgleichsleistungen. Von diesen sind die Hinterbliebenen der Opfer des
Volksaufstandes bislang ausgenommen.
¿Nach so vielen Jahren muss aus staatlicher Willkür
begangenes Unrecht schnellstmöglich wieder gutgemacht werden¿, bekräftigte der
Staatssekretär. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen
während des Volksaufstandes 55 Menschen ums Leben gekommen sein. ¿Es handelt
sich um Menschen, die auf der Straße erschossen sowie angeschossen wurden und
im Krankenhaus an den Folgen verstarben. Unter bis heute ungeklärten Umständen
gab es auch in der Untersuchungshaft oder auf dem Gefangenentransport
Todesopfer¿, sagte der Staatssekretär. Die Hinterbliebenen dieser Opfer hätten
nicht nur den Tod ihres Angehörigen zu überwinden, sondern zusätzlich in der
DDR gegen sozialen Benachteiligungen kämpfen müssen, fügte er hinzu.
Der Antrag soll abschließend in der Bundesratssitzung am
17. Juni 2005 beraten werden.
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