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Sachsen-Anhalt will Entschädigung für
Hinterbliebene der Todesopfer des 17. Juni ? Bundesratsinitiative gestartet

08.03.2005, Magdeburg – 94

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 094/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 094/05

 

 

 

Magdeburg, den 8. März 2005

 

 

 

Sachsen-Anhalt will Entschädigung für

Hinterbliebene der Todesopfer des 17. Juni ¿ Bundesratsinitiative gestartet

 

Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für

Entschädigungsregelungen zugunsten der Hinterbliebenen (Ehegatten, Kinder,

Eltern) der Todesopfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 ein. Das Kabinett

verabschiedete am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative. Die

Angehörigen der Todesopfer des Volksaufstandes bekämen im Gegensatz zu den

Hinterbliebenen der Maueropfer bislang keinerlei finanzielle Unterstützung,

begründete Justiz-Staatssekretär Paul Uwe Söker den Vorstoß, der auch in den

übrigen ostdeutschen Ländern auf Zustimmung stößt.

 

Mit der Initiative soll das Strafrechtliche

Rehabilitierungsgesetz geändert werden. Das Gesetz ermöglicht die Aufhebung

rechtsstaatswidriger Entscheidungen von deutschen Gerichten in der DDR bzw.

zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone ¿ somit werden die Betroffenen rehabilitiert.

Diese strafrechtliche Rehabilitierung begründet Ansprüche auf soziale

Ausgleichsleistungen. Von diesen sind die Hinterbliebenen der Opfer des

Volksaufstandes bislang ausgenommen.

 

¿Nach so vielen Jahren muss aus staatlicher Willkür

begangenes Unrecht schnellstmöglich wieder gutgemacht werden¿, bekräftigte der

Staatssekretär. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen

während des Volksaufstandes 55 Menschen ums Leben gekommen sein. ¿Es handelt

sich um Menschen, die auf der Straße erschossen sowie angeschossen wurden und

im Krankenhaus an den Folgen verstarben. Unter bis heute ungeklärten Umständen

gab es auch in der Untersuchungshaft oder auf dem Gefangenentransport

Todesopfer¿, sagte der Staatssekretär. Die Hinterbliebenen dieser Opfer hätten

nicht nur den Tod ihres Angehörigen zu überwinden, sondern zusätzlich in der

DDR gegen sozialen Benachteiligungen kämpfen müssen, fügte er hinzu.

 

Der Antrag soll abschließend in der Bundesratssitzung am

17. Juni 2005 beraten werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de