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Staatsminister Rainer Robra begrüßt
Gesprächsbereitschaft der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur
Finanzierung von ARD und ZDF

03.03.2005, Magdeburg – 90

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 090/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 090/05

 

 

 

Magdeburg, den 3. März 2005

 

 

 

Staatsminister Rainer Robra begrüßt

Gesprächsbereitschaft der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur

Finanzierung von ARD und ZDF

 

"Die Mitteilung der Generaldirektion

Wettbewerb zu Finanzierungsfragen von ARD und ZDF ist der notwendige

Ausgangspunkt für sachbezogene Verhandlungen der für die Rundfunkordnung

zuständigen Länder mit der EU-Kommission," sagte der Chef der

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt in einer ersten Reaktion auf die heute

vorgelegte Äußerung aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte in einer ersten

Bewertung ungerechtfertigte staatliche Beihilfen bei der Finanzierung des

öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vermutet und Änderungen am

Finanzierungssystem vorgeschlagen.

 

Es sei hervorzuheben, so Robra, dass die

Mitteilung nur eine vorläufige Auffassung sei. Die Kommission habe zu

verschiedenen Sachverhalten weitere Informationen erbeten, die in den nächsten

zwei Monaten von den Ländern erteilt würden.

 

Insbesondere widersprach Staatsminister Robra

der Auffassung der Generaldirektion Wettbewerb, dass die Rundfunkgebühr in

Deutschland eine Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts

darstelle. Da durch die Gebührenfinanzierung der staatliche Haushalt nicht

tangiert sei und der Staat keine Möglichkeit habe, auf die Rundfunkgebühren zuzugreifen,

habe die EU-Kommission die besondere Sach- und Rechtslage in Deutschland unzutreffend

bewertet.

 

"Hinweise der Generaldirektion

Wettbewerb, den gesetzlichen Auftrag der deutschen Rundfunkanstalten genauer zu

formulieren, insbesondere im Onlinebereich und bei der Entwicklung neuer

digitaler Angebote, halte ich grundsätzlich für realisierbar. Allerdings werden

die Länder bei der weiteren Diskussion mit der EU-Kommission darauf Wert legen,

dass die Definition des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags eine innerstaatliche

Angelegenheit bleibt, für die die Länder die Kompetenz haben und nicht die

EU-Kommission", sagte Staatsminister Robra weiter.

 

"Positiv ist, dass die Generaldirektion

Wettbewerb vor einer Konkretisierung ihrer Bewertungen des deutschen

öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu Verhandlungen bereit ist. Das

Gespräch mit der zuständigen Wettberwerbskommissarin Neelie Kroes, das ich mit

drei weiteren Staatskanzleichefs am 16. Februar 2005 geführt habe, hat gezeigt,

dass die Kommission eine ruhige Diskussion mit den Ländern wünscht. Diese

Verhandlungen werden schon in der kommenden Woche fortgesetzt. Ich bin

zuversichtlich, dass im Ergebnis unsere duale Rundfunkordnung eine positive

Weiterentwicklung erfährt", sagte Staatsminister Robra abschließend.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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