Staatsminister Rainer Robra begrüßt
Gesprächsbereitschaft der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur
Finanzierung von ARD und ZDF
03.03.2005, Magdeburg – 90
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 090/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 090/05
Magdeburg, den 3. März 2005
Staatsminister Rainer Robra begrüßt
Gesprächsbereitschaft der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission zur
Finanzierung von ARD und ZDF
"Die Mitteilung der Generaldirektion
Wettbewerb zu Finanzierungsfragen von ARD und ZDF ist der notwendige
Ausgangspunkt für sachbezogene Verhandlungen der für die Rundfunkordnung
zuständigen Länder mit der EU-Kommission," sagte der Chef der
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt in einer ersten Reaktion auf die heute
vorgelegte Äußerung aus Brüssel. Die EU-Kommission hatte in einer ersten
Bewertung ungerechtfertigte staatliche Beihilfen bei der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vermutet und Änderungen am
Finanzierungssystem vorgeschlagen.
Es sei hervorzuheben, so Robra, dass die
Mitteilung nur eine vorläufige Auffassung sei. Die Kommission habe zu
verschiedenen Sachverhalten weitere Informationen erbeten, die in den nächsten
zwei Monaten von den Ländern erteilt würden.
Insbesondere widersprach Staatsminister Robra
der Auffassung der Generaldirektion Wettbewerb, dass die Rundfunkgebühr in
Deutschland eine Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts
darstelle. Da durch die Gebührenfinanzierung der staatliche Haushalt nicht
tangiert sei und der Staat keine Möglichkeit habe, auf die Rundfunkgebühren zuzugreifen,
habe die EU-Kommission die besondere Sach- und Rechtslage in Deutschland unzutreffend
bewertet.
"Hinweise der Generaldirektion
Wettbewerb, den gesetzlichen Auftrag der deutschen Rundfunkanstalten genauer zu
formulieren, insbesondere im Onlinebereich und bei der Entwicklung neuer
digitaler Angebote, halte ich grundsätzlich für realisierbar. Allerdings werden
die Länder bei der weiteren Diskussion mit der EU-Kommission darauf Wert legen,
dass die Definition des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags eine innerstaatliche
Angelegenheit bleibt, für die die Länder die Kompetenz haben und nicht die
EU-Kommission", sagte Staatsminister Robra weiter.
"Positiv ist, dass die Generaldirektion
Wettbewerb vor einer Konkretisierung ihrer Bewertungen des deutschen
öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems zu Verhandlungen bereit ist. Das
Gespräch mit der zuständigen Wettberwerbskommissarin Neelie Kroes, das ich mit
drei weiteren Staatskanzleichefs am 16. Februar 2005 geführt habe, hat gezeigt,
dass die Kommission eine ruhige Diskussion mit den Ländern wünscht. Diese
Verhandlungen werden schon in der kommenden Woche fortgesetzt. Ich bin
zuversichtlich, dass im Ergebnis unsere duale Rundfunkordnung eine positive
Weiterentwicklung erfährt", sagte Staatsminister Robra abschließend.
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