Zu der Diskussion um die Zukunft älterer
Arbeitsloser erklärt Sach-sen-Anhalts
Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer:
24.02.2005, Magdeburg – 73
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 073/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 073/05
Magdeburg, den 23. Februar 2005
Zu der Diskussion um die Zukunft älterer
Arbeitsloser erklärt Sach-sen-Anhalts
Ministerpräsident Professor Dr. Wolfgang Böhmer:
Der Bund hat darauf bestanden,
die Zuständigkeit für die Betreuung bei der Bundesagentur für Arbeit zu
belassen und nicht an die Kommunen zu geben. Dieser Verantwortung muss sich der
Bund jetzt stellen und für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen, damit
Beschäftigung entstehen kann. Das Problem ist nicht damit gelöst, überzählige
Arbeitslose vom Markt zu nehmen. Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, dass sie
wieder aufgenommen werden.
Der Ministerpräsident weist
darauf hin, dass er das Optionsgesetz für Hartz IV im Bundesrat auch deshalb
abgelehnt habe, weil die sogenannte ¿58er-Regelung¿ außer Kraft gesetzt
wurde. Rund 140 000 Menschen in den
neuen Ländern hätten im Vertrauen auf diese Regelung unterschrieben, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur
Verfügung stehen und im Gegenzug weiter Arbeitslosenhilfe beziehen werden. Diese Menschen seien mit der neuen
Gesetzgebung um diese damalige Zusage
betrogen worden, weil sie nach dem jetzt geltenden Regeln unter das niedrigere
Arbeitslosengeld II fallen.
Der Ministerpräsident erneuert
deshalb seine Forderung, die Gründe für die damalige Ablehnung des
Optionsgesetzes im Sinne einer Kurskorrektur
in die Gesetzgebung wieder einzuführen oder angemessene Übergangslösungen für
die Betroffenen zu schaffen.
Das Gleiche gelte für die Verbesserung
von Zuverdienstmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose. Davon würden besonders ältere Arbeitslose profitieren. Im Übrigen
habe Sachsen-Anhalt gezeigt, dass es mit dem Modell ¿Aktiv zur Rente¿
Alternativlösungen für den betroffenen Personenkreis gibt.
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