Innenminister Klaus Jeziorsky: Ermittlungserfolge durch DNA-Analysen nehmen zu
22.02.2005, Magdeburg – 27
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 027/05
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 027/05
Magdeburg, den 22. Februar 2005
Innenminister Klaus Jeziorsky: Ermittlungserfolge durch DNA-Analysen nehmen zu
Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky hat das Land Sachsen-Anhalt mit Stand vom 31. Januar d. J. insgesamt 10.634 Datensätze in der DNA-Analyse-Datei (DAD) gespeichert.
Jeziorsky: "Die seit 1998 eingerichtete DNA-Analyse-Datei wird zentral für die Länder und den Bund beim BKA geführt und ist eine kriminalistische Erfolgsstory!"
Im Zusammenhang mit der Speicherung in der DAD wird von Personendatensätzen und Spurendatensätzen gesprochen. Von den insgesamt 10.634 gespeicherten Datensätzen, wurden 6.444 als Personendatensätze und 4.190 als Spurendatensätze gespeichert. Nähere Angaben dazu sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Datensätze
Deliktbereich
Personendatensätze
Spurendatensätze
Straftaten gegen das Leben
499
44
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
1.230
56
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
1.294
23
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
27
10
Diebstahlsdelikte
1.922
3.618
Raub und Erpressung
1.130
187
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
58
46
Gemeingefährliche Straftaten
107
94
übrige Deliktbereiche
177
112
Jeziorsky: "Die DNA-Analyse stellt ein äußerst wertvolles, in ihrer Bedeutung immer mehr zunehmendes Instrument der Kriminalistik zur Führung des Sachbeweises im Strafverfahren dar. Die Erfolge betreffen nicht nur Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch weitere Deliktbereiche, wie Straftaten gegen das Leben, Raub/Erpressungen und schwere Diebstahlsdelikte."
Eine ausschließliche DNA-Aufklärungsstatistik werde im Land Sachsen-Anhalt nicht geführt. Aussagen seien aber möglich im Hinblick auf Treffer, d.h. übereinstimmungen mit den in der DAD gespeicherten Daten.
In der nachfolgenden Tabelle sind Angaben zu sogenannten Treffern Person/Spur, d.h. Spuren unbekannter Täter konnten einer in der DAD erfassten Person zugeordnet werden, aufgeschlüsselt nach Deliktbereichen zu entnehmen:
Treffer Person/Spur
Deliktbereich
2001
2002
2003
2004
Straftaten gegen das Leben
1
4
2
2
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
2
7
1
6
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
3
7
12
19
Straftaten gegen die persönliche Freiheit
0
0
0
1
Diebstahlsdelikte
87
154
150
179
Raub und Erpressung
7
11
11
20
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
2
1
0
5
Gemeingefährliche Straftaten
0
0
2
2
übrige Deliktbereiche
0
1
11
7
Gesamt
102
185
189
241
"Durch die Einführung der DAD konnten unbekannten und bekannten Tatverdächtigen Straftaten nachgewiesen werden, denen die Straftat auf herkömmliche Art und Weise nicht hätte bewiesen werden können bzw. die betreffenden Straftaten wären nicht oder nur sehr schwer aufgeklärt worden", so Klaus Jeziorsky.
Info:
Die Bestimmung des Geschlechts ist gesetzlich zulässig und wird in der DAD erfasst. Die Erhebung von weitergehenden Informationen zu persönlichen Merkmalen, wie Größe, Haarfarbe und Krankheiten, ist im Rahmen einer strafverfahrensrechtlichen DNA-Analyse gesetzlich nicht zulässig.
In Sachsen-Anhalt wurden im Zeitraum 01.01.1991 bis 31.12.2004 insgesamt 94.646 Personen im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung Fingerabdrücke genommen. Nähere Angaben ab 1998 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Fingerabdrücke
Jahr
Personen
1998
8.507
1999
9.208
2000
10.208
2001
9.866
2002
10.950
2003
10.859
2004
11.132
Impressum:
Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
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