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Arbeitsgruppe soll schnellstens Details
klären Präsidium des Forums für Wirtschaft und Arbeit präferiert
Einstiegsgeld-Modell

17.02.2005, Magdeburg – 24

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 024/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 024/05

 

 

 

Magdeburg, den 17. Februar 2005

 

 

 

Arbeitsgruppe soll schnellstens Details

klären Präsidium des Forums für Wirtschaft und Arbeit präferiert

Einstiegsgeld-Modell

 

 

 

Das Präsidium des Forums für Wirtschaft und

Arbeit hat sich auf seiner Beratung am Mittwochabend weitestgehend ablehnend zu

Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) in der privaten

Wirtschaft positioniert. Teilnehmer der Beratung unter Vorsitz von Minister Dr.

Horst Rehberger waren die Präsidenten der Kammern, des Landesverbandes der

Freien Berufe, Vorstandsmitglieder des Arbeitgeberverbandes LVSA, der

DGB-Landesvorsitzende sowie der Direktor der Regionaldirektion der Bundesagentur

für Arbeit. Das vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegte Modell

¿Zusätzliche Arbeitsplätze mit dem Einstiegsgeld¿ wertete das Gremium dagegen

als ¿probates Mittel¿ und ¿bessere Alternative¿, um langzeitarbeitslose ALG

II-Empfänger in Beschäftigung zu bringen. Auf Vorschlag des DGB wird eine

Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Dr. Reiner Haseloff in kürzester

Frist Details klären, die der Feinjustierung dienen. Damit soll auch Missbrauch

weitestgehend vorgebeugt werden.

 

 

 

Das Einstiegsgeld-Modell basiert auf den

gesetzlichen Möglichkeiten des SGB 2 zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen

ALG II-Empfängern in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

 

 

Das Problem

 

Viele Unternehmen würden gern weitere

Arbeitskräfte für Tätigkeiten einstellen, die zwar Sinn machen, sich aber aus

Lohn-Kostengründen bisher nicht ¿rechnen¿.

 

 

 

Beispiele:  Leichte

Reinigungsarbeiten, Pflege des Fahrzeugparks, Pförtnerdienste, Fahrerdienste,

Botendienste, Telefondienste, Kundendienste (Einpacken, Hausanlieferung etc.),

Kleinreparaturen, sonstige Hilfstätigkeiten etc.

 

 

 

Derartige Tätigkeiten haben eine niedrige

¿Produktivität¿. Man führt sie im Betrieb nur (wieder) ein, wenn man dafür

einen entsprechend geringen Lohn zahlen muss.

 

 

 

Diese Löhne wären

aber in der Regel so niedrig, dass es sich für Arbeitslose im Verhältnis zu

ihrer gesetzlichen Grundsicherung nach dem SGB 2 (Arbeitslosengeld II,

Sozialgeld, Kosten der Unterkunft) nicht lohnt, derartige Arbeiten aufzunehmen.

 

 

 

Die Lösung

 

Das Einstiegsgeld

(SGB 2 § 29) in Verbindung mit den Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit (SGB 2 §

30). Wie funktioniert dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument?

Voraussetzung ist, dass der vom Unternehmen einzustellende Arbeitslose netto

(nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen) und nach zusätzlichem Abzug

der Freibeträge nach § 30 (15 % vom Nettoeinkommen im Bereich bis 400 ¿, 30 %

vom Nettoeinkommen zwischen 400 und 900 ¿, 15 % vom Nettoeinkimmen zwischen 900

und 1.500 ¿) weniger verdient, als ihm an Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und

Kosten der Unterkunft für seine Bedarfsgemeinschaft zusteht. Er hat dann

ohnehin Anspruch auf aufstockende Leistungen nach dem SGB 2. Als zusätzliche

Ermessensleistung kann ihm dann das Einstiegsgeld als steuerfreier Zuschuss für

maximal zwei Jahre gewährt werden. Durch das Einstiegsgeld lohnt sich dann die

Arbeitsaufnahme auch von der finanziellen Seite her. Die Höhe des Einstiegsgeldes

ist gesetzlich nur insoweit geregelt, als dass es von der vorherigen Dauer der

Arbeitslosigkeit und auch von der Größe der Bedarfsgemeinschaft abhängig

gemacht werden soll.

 

 

 

Beispiele

 

Damit Einstiegsgeld gewährt werden kann, muss

zunächst das dem Arbeitnehmer gewährte Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen

abzüglich Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung) ermittelt werden. Davon

können weiter pauschal abgezogen werden.

 

 

 

-  für

private Versicherungen: 30 Euro

 

- Werbungskosten: 15,33 Euro

 

- Wegstrecken-Pauschale: 6 Cent pro Entfernungskilometer

 

 

 

 

 

 

Von dem

verbleibenden Betrag werden dann abgezogen

 

 

 

   15 %                           bis    400

Euro

 

   30 %             von 400 bis    900 Euro

 

   15 %             von 900 bis 1.500 Euro

 

 

 

Der Restbetrag muss niedriger sein als die

Grundsicherung. Diese ist abhängig von der Größe der Bedarfsgemeinschaft und

den tatsächlichen Wohnungskosten. Wenn keine weiteren Einkommen in der

Bedarfsgemeinschaft und kein Vermögen zu berücksichtigen sind und durchschnittliche

Unterkunftskosten vor­liegen, sind dafür in den neuen Bundesländern folgende Beträge

anzusetzen:

 

 

 

      679 ¿                     Alleinstehender

 

      917 ¿                     Alleinerziehende

+ 1 Kind        12 Jahre

 

      996 ¿                     Alleinerziehende

+ 1 Kind          4 Jahre

 

   1.298

¿                     Alleinerziehende + 2

Kinder  8/15 Jahre

 

      934 ¿                     Paar

 

   1.187

¿                     Paar + 1 Kind          4 Jahre

 

   1.435

¿                     Paar + 2 Kinder  8/12 Jahre

 

   1.745

¿                     Paar + 3 Kinder  8/12/15 Jahre

 

 

 

Als Faustregel

kann man daraus ableiten, dass bei einem Stundenlohn von bis zu 5 Euro fast

jeder als Vollzeitkraft neu eingestellte Langzeitarbeitslose mit dem

Einstiegsgeld gefördert werden kann. Auch bei Stundenlöhnen zwischen 5 und 10

Euro dürfte es noch ¿ in Abhängigkeit von der Größe der Bedarfsgemeinschaft-

genügend Langzeitarbeitslose geben, die die Förderkriterien erfüllen.

 

 

 

Weitere Schritte

 

Das Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit wird die kurzfristig anstehenden Beratungstermine mit

den Arbeitsgemeinschaften und den fünf optierenden Kreisen nutzen, um diesen zu

empfehlen, in ihren Einrichtungen zentrale Ansprechpartner für die Unternehmen

zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen im Niedriglohnbereich zu benennen.

Diese sollen  auch ihrerseits auf die Unternehmen

ihres Kreises bzw. ihrer Stadt zugehen, um auf die neuen Fördermöglichkeiten

hinzuweisen.

 

 

 

Auch die Kammern werden ihre Multiplikatorfunktion

für ihre Mitgliedsfirmen einsetzen, um diese für die Einrichtung zusätzlicher

Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich zu gewinnen.

 

 

 

Hintergrund Einstiegsgeld ¿

SGB 2 §29

 

(1) Zur Überwindung von

Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind,

bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen

Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung

in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld wird als

Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.

 

(2) Das Einstiegsgeld wird,

soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24

Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die

vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft

berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

Fax: (0391) 567 - 44 43

Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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