Finanzminister Paqué zu Spenden für Opfer der
Seebebeben-Katastrophe: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt
15.02.2005, Magdeburg – 1
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 01/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 01/05
Magdeburg, den 5. Januar 2005
Finanzminister Paqué zu Spenden für Opfer der
Seebebeben-Katastrophe: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt
Das
unfassbare Ausmaß der Zerstörung und des Leids durch die Seebeben-Katastrophe
in Südostasien hat in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt eine beachtliche
Hilfsbereitschaft ausgelöst.
Finanzminister
Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué weist darauf hin, dass die auf Sonderkonten einer
öffentlichen Institution oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege
eingezahlten Spenden zugunsten der Opfer der Katastrophenregion bei der
Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden können. Als Spendennachweis
für bis zum 30. Juni 2005 eingezahlte Zuwendungen genüge ein
Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, aus der
Name, Kontonummern, Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich seien.
Öffentliche
Institutionen sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentliche Dienststellen. Diese Institutionen oder die Verbände der
freien Wohlfahrtspflege verweisen mit einem Stichwort, das auf das Seebeben
Bezug nimmt, auf ihr Sonderkonto.
Nähere
Auskünfte erteilen auch die örtlich zuständigen Finanzämter.
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