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Finanzminister Paqué zu Spenden für Opfer der
Seebebeben-Katastrophe: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt

15.02.2005, Magdeburg – 1

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 01/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 01/05

 

 

 

Magdeburg, den 5. Januar 2005

 

 

 

Finanzminister Paqué zu Spenden für Opfer der

Seebebeben-Katastrophe: Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt

 

 

 

Das

unfassbare Ausmaß der Zerstörung und des Leids durch die Seebeben-Katastrophe

in Südostasien hat in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt eine beachtliche

Hilfsbereitschaft ausgelöst.

 

Finanzminister

Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué weist darauf hin, dass die auf Sonderkonten einer

öffentlichen Institution oder eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege

eingezahlten Spenden zugunsten der Opfer der Katastrophenregion bei der

Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden können. Als Spendennachweis

für bis zum 30. Juni 2005 eingezahlte Zuwendungen genüge ein

Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, aus der

Name, Kontonummern, Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich seien.

 

Öffentliche

Institutionen sind inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts

oder öffentliche Dienststellen. Diese Institutionen oder die Verbände der

freien Wohlfahrtspflege verweisen mit einem Stichwort, das auf das Seebeben

Bezug nimmt, auf ihr Sonderkonto.

 

Nähere

Auskünfte erteilen auch die örtlich zuständigen Finanzämter.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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