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Rechtsaufsichtliche Maßnahmen im Fall Görgülü eingeleitet

11.02.2005, Halle (Saale) – 8

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 08/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 08/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 11. Februar 2005

 

 

 

Rechtsaufsichtliche Maßnahmen im Fall Görgülü eingeleitet

 

 

 

In seinem

Beschluss vom 01.02.2005 (veröffentlicht: 10.02.05) hat das

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Widerspruch des Jugendamtes des

Landkreises Wittenberg gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom

28.12.2004, in welchem dem Vater Kazim Görgülü das Umgangsrecht mit seinem Sohn

bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache zu gewähren ist, verworfen. In

seiner Begründung erklärt das Bundesverfassungsgericht den Widerspruch für

nicht zulässig und fordert darin den Widerspruchsführer (Landkreis Wittenberg

als Jugendamt Wittenberg) als Teil der öffentlichen Verwaltung auf, sich an

Recht und Gesetz in gebotener Weise zu halten. Nötigenfalls hätten die ihm

übergeordneten Behörden dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

umgesetzt werde.

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt als übergeordnete Behörde hat im öffentlichen Interesse zu

gewährleisten, dass höchstrichterliche Anordnungen umgesetzt werden. Unter

großem Respekt vor der bisherigen Sorgfalt des Landkreises Wittenberg aber auch

unter Berücksichtigung der hohen emotionalen Belastung der Beteiligten an

diesem mittlerweile über Jahre andauernden Auseinandersetzung hat es Zweifel

gegeben, ob die bisher verfolgten Argumentationen eine unverzügliche Umsetzung

der bindenden Entscheidung der Karlsruher Richter durch den Landkreis

ermöglichen. Dem hat das Landesverwaltungsamt unverzüglich Rechnung getragen

und wird in Folge gewährleisten, dass die Anordnung des Bundesverfassungsgericht,

das Umgangsrecht zu gewährleisten, umgesetzt wird.

 

 

 

 

 

 

 

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