Rechtsaufsichtliche Maßnahmen im Fall Görgülü eingeleitet
11.02.2005, Halle (Saale) – 8
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 08/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 08/2005
Halle (Saale), den 11. Februar 2005
Rechtsaufsichtliche Maßnahmen im Fall Görgülü eingeleitet
In seinem
Beschluss vom 01.02.2005 (veröffentlicht: 10.02.05) hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Widerspruch des Jugendamtes des
Landkreises Wittenberg gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom
28.12.2004, in welchem dem Vater Kazim Görgülü das Umgangsrecht mit seinem Sohn
bis zur endgültigen Entscheidung in der Sache zu gewähren ist, verworfen. In
seiner Begründung erklärt das Bundesverfassungsgericht den Widerspruch für
nicht zulässig und fordert darin den Widerspruchsführer (Landkreis Wittenberg
als Jugendamt Wittenberg) als Teil der öffentlichen Verwaltung auf, sich an
Recht und Gesetz in gebotener Weise zu halten. Nötigenfalls hätten die ihm
übergeordneten Behörden dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
umgesetzt werde.
Das
Landesverwaltungsamt als übergeordnete Behörde hat im öffentlichen Interesse zu
gewährleisten, dass höchstrichterliche Anordnungen umgesetzt werden. Unter
großem Respekt vor der bisherigen Sorgfalt des Landkreises Wittenberg aber auch
unter Berücksichtigung der hohen emotionalen Belastung der Beteiligten an
diesem mittlerweile über Jahre andauernden Auseinandersetzung hat es Zweifel
gegeben, ob die bisher verfolgten Argumentationen eine unverzügliche Umsetzung
der bindenden Entscheidung der Karlsruher Richter durch den Landkreis
ermöglichen. Dem hat das Landesverwaltungsamt unverzüglich Rechnung getragen
und wird in Folge gewährleisten, dass die Anordnung des Bundesverfassungsgericht,
das Umgangsrecht zu gewährleisten, umgesetzt wird.
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