Konzentration auf neue Dauerarbeitsplätze
11.02.2005, Magdeburg – 20
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 020/05
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 020/05
Magdeburg, den 10. Februar 2005
Konzentration auf neue Dauerarbeitsplätze
Rehberger stellt neue Förderrichtlinie für
die GA-Förderung vor
Sachsen-Anhalt konzentriert sich
bei der Förderung von Investitionen im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿
(GA-Förderung) auf die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze. ¿Wir tragen damit
der Tatsache Rechnung, dass das Interesse an Investitionen im gewerblichen
Sektor in Sachsen-Anhalt ungebrochen hoch ist, das Fördermittel-Volumen dagegen
begrenzt bleibt. Die Konzentration auf
neue Dauerarbeitsplätzen vor allem im produzierenden Gewerbe hat nunmehr
absolute Priorität¿, erläutert Minister Dr. Horst Rehberger. Die
Förderrichtlinien waren letztmals im Herbst 2003 verändert worden.
Rehberger verweist darauf, dass
in den Jahren 2002 bis 2004 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) in
Sachsen-Anhalt Investitionen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro gefördert worden
sind. Dafür hat das Land Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes von
insgesamt 1,7 Mrd ¿ gewährt und die Schaffung von über 18.000 neuen
Arbeitsplätze auf den Weg gebracht. Die Landesregierung hat damit seit 2002 in
jedem Jahr alle ihr zustehenden Fördermitteln vom Bund und von der EU durch
landeseigene Kofinanzierung in Anspruch genommen. Das trifft unter den
ostdeutschen Bundesländern nur noch auf Sachsen zu.
Aufgrund der erfolgreichen
Ansiedlungspolitik der Landesregierung
ist zugleich der zukünftige finanzielle Spielraum im Förderbereich enger
geworden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Förderrichtlinien noch weiter
zu straffen und die verbleibenden Fördermittel noch strenger zu selektieren.
Neben einer noch stärkeren Konzentration der
Mittel auf die Förderung von strukturbestimmenden Investitionsvorhaben und die
Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen in zukunftsorientierten
Wirtschaftsbereichen steht nunmehr auch im Mittelpunkt, durch Einschränkungen
bei der Förderintensität Einsparpotenziale zu generieren, um auch künftig für
wichtige förderwürdige Ansiedlungsvorhaben eine attraktive Förderkulisse
anbieten zu können.
Das jetzt vorliegende Konzept
basiert darauf, künftig ausschließlich neue Dauerarbeitsplätze zu fördern sowie
auch die Höhe des Fördermitteleinsatzes von der Anzahl neuer Dauerarbeitsplätze
abhängig zu machen.
Der Entscheidung über die neue Förderrichtlinie ist eine Anhörung der
Indus-
trie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Tourismusverbandes, des
Landesrechnungshofs, des Landesverwaltungsamts, des Instituts für
Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und der Kommunalen Spitzenverbände des Landes
vorausgegangen. Auch die Landtagsfraktionen und der Wirtschaftsausschuss des
Landtags wurden mit der Neuregelung befasst..
Die wichtigsten Eckpunkte der
neuen Konzeption sind folgende:
1. Es bleibt dabei, dass KMU mit
einem Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent gefördert werden können. Große
Unternehmen können mit bis zu 30 Prozent gefördert werden. Das maximal
förderfähige Investitionsvolumen von 500 T¿ je Dauerarbeitsplatz kann nur noch
bei Neuansiedlungen ausgeschöpft werden. Bei Erweiterungen reduziert sich das
Volumen auf 400 T¿ und bei Rationalisierungsmaßnahmen auf 300 T¿ je neu
geschaffenem Dauerarbeitsplatz.
Rationalisierungen werden zudem nur noch dann gefördert, wenn zugleich
neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
2. Mit der Änderung der
Landesrichtlinie im Herbst 2003 hatte das Land eine Reihe von Branchen von
einer Förderung ausgenommen. Gründe dafür waren überwiegend Mitnahmeeffekte
und Überkapazitäten. An diesem Ausschluss
wird grundsätzlich festgehalten. Nunmehr kann im Ausnahmefall bei einer Neuansiedlung
mit einem außergewöhnlichen Struktureffekt (z. B. Standortwettbewerb und hohe
Anzahl von Arbeitsplätzen) eine einmalige begrenzte Förderung von bis zu 25
Prozent erfolgen.
3. Der
Regelfördersatz für gewerbliche Infrastrukturmaßnahmen wird auf 70 Prozent
begrenzt.
4. Bei der Lohnkostenförderung,
die z. B. von Call-Centern in Anspruch
genommen wird, ist bei Neuansiedlungen und Existenzgründern der Höchstfördersatz
auf 25 Prozent begrenzt. Es ist zukünftig auch nur noch eine Erweiterung mit
dann 20 Prozent förderfähig.
5. Die Haushaltssituation
erlaubt es nicht, den Wegfall der Investitionszulage zu kompensieren. Dieses
gilt für die Untenehmen, die bereits jetzt aufgrund des neuen
Investitionszulagengesetzes nicht zulagenberechtigt sind ( z.B.
Dienstleistungsgewerbe) und ab Januar 2007 für alle Unternehmen.
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