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Konzentration auf neue Dauerarbeitsplätze

11.02.2005, Magdeburg – 20

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 020/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 020/05

 

 

 

Magdeburg, den 10. Februar 2005

 

 

 

Konzentration auf neue Dauerarbeitsplätze

 

Rehberger stellt neue Förderrichtlinie für

die GA-Förderung vor

 

 

 

Sachsen-Anhalt konzentriert sich

bei der  Förderung von Investitionen im

Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ¿Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur¿

(GA-Förderung) auf die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze. ¿Wir tragen damit

der Tatsache Rechnung, dass das Interesse an Investitionen im gewerblichen

Sektor in Sachsen-Anhalt ungebrochen hoch ist, das Fördermittel-Volumen dagegen

begrenzt bleibt. Die Konzentration auf 

neue Dauerarbeitsplätzen vor allem im produzierenden Gewerbe hat nunmehr

absolute Priorität¿, erläutert Minister Dr. Horst Rehberger. Die

Förderrichtlinien waren letztmals im Herbst 2003 verändert worden.

 

 

 

Rehberger verweist darauf, dass

in den Jahren 2002 bis 2004 mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) in

Sachsen-Anhalt Investitionen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro gefördert worden

sind. Dafür hat das Land Fördermittel der EU, des Bundes und des Landes von

insgesamt 1,7 Mrd ¿ gewährt und die Schaffung von über 18.000 neuen

Arbeitsplätze auf den Weg gebracht. Die Landesregierung hat damit seit 2002 in

jedem Jahr alle ihr zustehenden Fördermitteln vom Bund und von der EU durch

landeseigene Kofinanzierung in Anspruch genommen. Das trifft unter den

ostdeutschen Bundesländern nur noch auf Sachsen zu.

 

 

 

Aufgrund der erfolgreichen

Ansiedlungspolitik der Landesregierung 

ist zugleich der zukünftige finanzielle Spielraum im Förderbereich enger

geworden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Förderrichtlinien noch weiter

zu straffen und die verbleibenden Fördermittel noch strenger zu selektieren.

 

 

 

Neben einer noch stärkeren Konzentration der

Mittel auf die Förderung von strukturbestimmenden Investitionsvorhaben und die

Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen in zukunftsorientierten

Wirtschaftsbereichen steht nunmehr auch im Mittelpunkt, durch Einschränkungen

bei der Förderintensität Einsparpotenziale zu generieren, um auch künftig für

wichtige förderwürdige Ansiedlungsvorhaben eine attraktive Förderkulisse

anbieten zu können.

 

 

 

Das jetzt vorliegende Konzept

basiert darauf, künftig ausschließlich neue Dauerarbeitsplätze zu fördern sowie

auch die Höhe des Fördermitteleinsatzes von der Anzahl neuer Dauerarbeitsplätze

abhängig zu machen.

 

 

 

Der Entscheidung über die neue Förderrichtlinie ist eine Anhörung der

Indus-

trie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Tourismusverbandes, des

Landesrechnungshofs, des Landesverwaltungsamts, des Instituts für

Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und der Kommunalen Spitzenverbände des Landes

vorausgegangen. Auch die Landtagsfraktionen und der Wirtschaftsausschuss des

Landtags wurden mit der Neuregelung befasst..

 

 

 

Die wichtigsten Eckpunkte der

neuen Konzeption sind folgende:

 

 

 

1. Es bleibt dabei, dass KMU mit

einem Höchstfördersatz von bis zu 45 Prozent gefördert werden können. Große

Unternehmen können mit bis zu 30 Prozent gefördert werden. Das maximal

förderfähige Investitionsvolumen von 500 T¿ je Dauerarbeitsplatz kann nur noch

bei Neuansiedlungen ausgeschöpft werden. Bei Erweiterungen reduziert sich das

Volumen auf 400 T¿ und bei Rationalisierungsmaßnahmen auf 300 T¿ je neu

geschaffenem Dauerarbeitsplatz. 

Rationalisierungen werden zudem nur noch dann gefördert, wenn zugleich

neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.

 

 

 

2. Mit der Änderung der

Landesrichtlinie im Herbst 2003 hatte das Land eine Reihe von Branchen von

einer Förderung ausgenommen. Gründe dafür waren überwiegend Mitnahmeeffekte

und  Überkapazitäten. An diesem Ausschluss

wird grundsätzlich festgehalten. Nunmehr kann im Ausnahmefall bei einer Neuansiedlung

mit einem außergewöhnlichen Struktureffekt (z. B. Standortwettbewerb und hohe

Anzahl von Arbeitsplätzen) eine einmalige begrenzte Förderung von bis zu 25

Prozent erfolgen.

 

 

 

3. Der

Regelfördersatz für gewerbliche Infrastrukturmaßnahmen wird auf 70 Prozent

begrenzt.

 

 

 

4. Bei der Lohnkostenförderung,

die z. B. von  Call-Centern in Anspruch

genommen wird, ist bei Neuansiedlungen und Existenzgründern der Höchstfördersatz

auf 25 Prozent begrenzt. Es ist zukünftig auch nur noch eine Erweiterung mit

dann 20 Prozent förderfähig.

 

 

 

5. Die Haushaltssituation

erlaubt es nicht, den Wegfall der Investitionszulage zu kompensieren. Dieses

gilt für die Untenehmen, die bereits jetzt aufgrund des neuen

Investitionszulagengesetzes nicht zulagenberechtigt sind ( z.B.

Dienstleistungsgewerbe) und ab Januar 2007 für alle Unternehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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