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3. Investitionserleichterungsgesetz zur
Anhörung frei gegeben
Minister Dr. Daehre: Vereinfachungen in Landesbauordnung sollen Investitionen
erleichtern ? Weitere Angleichung der Vorschriften in Mitteldeutschland

08.02.2005, Magdeburg – 53

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 053/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 053/05

 

 

 

Magdeburg, den 8. Februar 2005

 

 

 

3. Investitionserleichterungsgesetz zur

Anhörung frei gegeben

Minister Dr. Daehre: Vereinfachungen in Landesbauordnung sollen Investitionen

erleichtern ¿ Weitere Angleichung der Vorschriften in Mitteldeutschland

 

Mit veränderten Regelungen in der

Landesbauordnung sollen in Sachsen-Anhalt künftig Genehmigungsverfahren weiter

vereinfacht und dadurch Investitionen erleichtert werden. Damit verbunden sei

auch eine Abstimmung mit in den Nachbarländern Thüringen und Sachsen geltenden

Vorschriften, sagte Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettsberatung

in Magdeburg. Die Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen stärke den

Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland, betonte der Minister.

 

Der neu gefasste und jetzt von der

Landesregierung zur Anhörung freigegebene Entwurf der Bauordnung des Landes

begrenzt u.a. den zulässigen Rahmen für örtliche Vorschriften . So sollen

zum Beispiel für die Gestaltung von Kinderspiel- und Freizeitflächen, Lager-,

Camping- und Zeltplätzen sowie für Fahrradabstellplätze künftig keine Vorgaben

gemacht werden können. ¿Ein Bauherr kann also davon ausgehen, dass in Zukunft

überall in Sachsen-Anhalt gleiche Anforderungen gestellt werden¿, so Daehre.

 

Wie der Minister weiter erläuterte, schränkt

der Entwurf der Bauordnung zudem die Ermächtigung zum Erlass kommunaler Satzungen ein.

In diesem Zusammenhang verbleibt es bei der Einschränkung der Stellplatzpflichten

und dabei, dass Ablösebeträge erst nach dem neunten Stellplatz bezahlt werden

müssen. Ein Bauherr kann also künftig davon ausgehen, dass gestalterische

Anforderungen nur noch in besonderen Fällen erhoben werden.

 

Die Bauaufsichtsbehörde wird im

Baugenehmigungsverfahren künftig das sogenannte Baunebenrecht nur noch

ausnahmsweise prüfen: für eine Übergangszeit von zwei Jahren und weitere drei

Jahre lang auf Antrag des Bauherren. Das beabsichtigte Prüfprogramm der

Bauaufsichtsbehörde wird dazu führen, das umfängliche Baunebenrecht auf den

Prüfstand zu stellen, woraus sich dann weitere Deregulierungsmöglichkeiten ergeben

werden.

 

Vereinfacht wird nach den Worten von Daehre

auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Die Regelabstandsfläche werde von

bislang 0,8 H auf künftig 0,4 H (H=Wandhöhe) reduziert; sie betrage jedoch

weiterhin mindestens drei Meter.

 

Darüber hinaus sind in der überarbeiteten

Landesbauordnung bisherige Mehrfachprüfungen ¿ zum Beispiel

hinsichtlich der Ver- und Entsorgung von Grundstücken sowie zum Wasser-, Immissionsschutz

und Abfallrecht ¿ gestrichen worden.

 

Die Neufassung der Bauordnung ziele neben der

Verfahrensvereinfachung zugleich auf mehr Effizienz in der Antragsbearbeitung ab,

unterstrich Daehre. Deshalb soll auf eine weitere Übertragung von Aufgaben einer

unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige Gemeinden künftig verzichtet

werden.

 

Erleichterungen gibt es auch im Umweltbereich. Es wird der Rahmen erweitert,

in dem Investitionen für Kläranlagen und Leitungssysteme  unter bestimmten Bedingungen mit der zu

zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die Neuregelung beseitigt

Hemmnisse, die bisher in einigen Fällen die Umsetzung der technisch

sinnvollsten Lösung behindert haben ¿ etwa wenn zwei Zweckverbände beim

Investitionsgeschehen miteinander kooperiert haben. Die betroffenen Kommunen werden

mit der Neuregelung in die Lage versetzt, für den Bürger kostengünstiger neue

Abwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungsleitungen zu bauen oder

bestehende zu erweitern. Es wird zudem sichergestellt, dass der

Verrechnungsbonus auch beim Eigentümerwechsel einer Firma oder der

Umstrukturierung eines Abwasserverbandes fortbesteht.

 

Mit dem 3. Investitionserleichterungsgesetz,

das gleichzeitig zur Anhörung frei gegeben wird,  wird zudem der Weg dafür geebnet, dass die Wirtschaft in

Eigenregie die Qualitätskontrolle über das Sachverständigenwesen für Bodenschutzfragen

ausübt. Eine entsprechende Änderung im Bodenschutzausführungsgesetz öffnet die

Möglichkeit, dass die Industrie- und Handelskammern künftig für die

Zertifizierung von Bodenschutz-Gutachtern verantwortlich sind. Damit folgt

Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder, die ebenso an dieser Stelle auf die

Wirtschaft setzen und keine zusätzlichen Behördengänge vorsehen.

Die Gutachter müssen vor der Anerkennung durch die IHK eine Prüfung ablegen.

Die Zertifizierung steht alle fünf Jahre an.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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