3. Investitionserleichterungsgesetz zur
Anhörung frei gegeben
Minister Dr. Daehre: Vereinfachungen in Landesbauordnung sollen Investitionen
erleichtern ? Weitere Angleichung der Vorschriften in Mitteldeutschland
08.02.2005, Magdeburg – 53
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 053/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 053/05
Magdeburg, den 8. Februar 2005
3. Investitionserleichterungsgesetz zur
Anhörung frei gegeben
Minister Dr. Daehre: Vereinfachungen in Landesbauordnung sollen Investitionen
erleichtern ¿ Weitere Angleichung der Vorschriften in Mitteldeutschland
Mit veränderten Regelungen in der
Landesbauordnung sollen in Sachsen-Anhalt künftig Genehmigungsverfahren weiter
vereinfacht und dadurch Investitionen erleichtert werden. Damit verbunden sei
auch eine Abstimmung mit in den Nachbarländern Thüringen und Sachsen geltenden
Vorschriften, sagte Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettsberatung
in Magdeburg. Die Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen stärke den
Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland, betonte der Minister.
Der neu gefasste und jetzt von der
Landesregierung zur Anhörung freigegebene Entwurf der Bauordnung des Landes
begrenzt u.a. den zulässigen Rahmen für örtliche Vorschriften . So sollen
zum Beispiel für die Gestaltung von Kinderspiel- und Freizeitflächen, Lager-,
Camping- und Zeltplätzen sowie für Fahrradabstellplätze künftig keine Vorgaben
gemacht werden können. ¿Ein Bauherr kann also davon ausgehen, dass in Zukunft
überall in Sachsen-Anhalt gleiche Anforderungen gestellt werden¿, so Daehre.
Wie der Minister weiter erläuterte, schränkt
der Entwurf der Bauordnung zudem die Ermächtigung zum Erlass kommunaler Satzungen ein.
In diesem Zusammenhang verbleibt es bei der Einschränkung der Stellplatzpflichten
und dabei, dass Ablösebeträge erst nach dem neunten Stellplatz bezahlt werden
müssen. Ein Bauherr kann also künftig davon ausgehen, dass gestalterische
Anforderungen nur noch in besonderen Fällen erhoben werden.
Die Bauaufsichtsbehörde wird im
Baugenehmigungsverfahren künftig das sogenannte Baunebenrecht nur noch
ausnahmsweise prüfen: für eine Übergangszeit von zwei Jahren und weitere drei
Jahre lang auf Antrag des Bauherren. Das beabsichtigte Prüfprogramm der
Bauaufsichtsbehörde wird dazu führen, das umfängliche Baunebenrecht auf den
Prüfstand zu stellen, woraus sich dann weitere Deregulierungsmöglichkeiten ergeben
werden.
Vereinfacht wird nach den Worten von Daehre
auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Die Regelabstandsfläche werde von
bislang 0,8 H auf künftig 0,4 H (H=Wandhöhe) reduziert; sie betrage jedoch
weiterhin mindestens drei Meter.
Darüber hinaus sind in der überarbeiteten
Landesbauordnung bisherige Mehrfachprüfungen ¿ zum Beispiel
hinsichtlich der Ver- und Entsorgung von Grundstücken sowie zum Wasser-, Immissionsschutz
und Abfallrecht ¿ gestrichen worden.
Die Neufassung der Bauordnung ziele neben der
Verfahrensvereinfachung zugleich auf mehr Effizienz in der Antragsbearbeitung ab,
unterstrich Daehre. Deshalb soll auf eine weitere Übertragung von Aufgaben einer
unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige Gemeinden künftig verzichtet
werden.
Erleichterungen gibt es auch im Umweltbereich. Es wird der Rahmen erweitert,
in dem Investitionen für Kläranlagen und Leitungssysteme unter bestimmten Bedingungen mit der zu
zahlenden Abwasserabgabe verrechnet werden können. Die Neuregelung beseitigt
Hemmnisse, die bisher in einigen Fällen die Umsetzung der technisch
sinnvollsten Lösung behindert haben ¿ etwa wenn zwei Zweckverbände beim
Investitionsgeschehen miteinander kooperiert haben. Die betroffenen Kommunen werden
mit der Neuregelung in die Lage versetzt, für den Bürger kostengünstiger neue
Abwasserbehandlungsanlagen und Entwässerungsleitungen zu bauen oder
bestehende zu erweitern. Es wird zudem sichergestellt, dass der
Verrechnungsbonus auch beim Eigentümerwechsel einer Firma oder der
Umstrukturierung eines Abwasserverbandes fortbesteht.
Mit dem 3. Investitionserleichterungsgesetz,
das gleichzeitig zur Anhörung frei gegeben wird, wird zudem der Weg dafür geebnet, dass die Wirtschaft in
Eigenregie die Qualitätskontrolle über das Sachverständigenwesen für Bodenschutzfragen
ausübt. Eine entsprechende Änderung im Bodenschutzausführungsgesetz öffnet die
Möglichkeit, dass die Industrie- und Handelskammern künftig für die
Zertifizierung von Bodenschutz-Gutachtern verantwortlich sind. Damit folgt
Sachsen-Anhalt dem Beispiel anderer Länder, die ebenso an dieser Stelle auf die
Wirtschaft setzen und keine zusätzlichen Behördengänge vorsehen.
Die Gutachter müssen vor der Anerkennung durch die IHK eine Prüfung ablegen.
Die Zertifizierung steht alle fünf Jahre an.
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