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Landesregierung richtet Härtefallkommission
ein

08.02.2005, Magdeburg – 52

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 052/05

 

 

 

Magdeburg, den 8. Februar 2005

 

 

 

Landesregierung richtet Härtefallkommission

ein

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss heute das

Kabinett die Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission.

 

Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in seinen wesentlichen

Bestandteilen in Kraft getreten. Aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt sich für die

Landesregierung die Möglichkeit durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission

einzurichten. Aufgrund des Ersuchens einer solchen Kommission kann vollziehbar

ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen

Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder

persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Mit der Einrichtung einer Härtefallkommission

wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten

Einzelfällen ¿ trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung

¿ ein legaler Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen gewährt

werden kann.¿

 

Mit der Entscheidung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gehe

Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In fast allen Bundesländern seien Regelungen

für die Lösung ausländerrechtlicher Härtefälle getroffen oder beabsichtigt.

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei lediglich in drei Bundesländern (Bayern,

Bremen, Sachsen) noch keine entsprechende Entscheidung gefallen. Bei allen

schon erkennbaren Unterschieden in der näheren Ausgestaltung einer

Härtefallregelung liege daher eine bundesweite Tendenz vor, von der

Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, so der Innenminister.

 

Die Verordnung enthält folgende Eckpunkte:

 

Die Härtefallkommission

und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wird beim Ministerium des

Innern eingerichtet. Die Härtefallkommission wird acht persönlich zu berufende

Mitglieder haben. Als entsendende Institutionen sind der Landkreistag Sachsen-Anhalt,

der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, die Landesarbeitsgemeinschaft der

Freien Wohlfahrtsverbände Sachsen-Anhalt, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt,

die Katholische Kirche in Sachsen-Anhalt, die Evangelischen Kirchen in

Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Ministerium

des Innern vorgesehen. Alle Mitglieder sollen über Kenntnisse des Aufenthalts-

und Asylrechts oder über Erfahrung in derFlüchtlingsberatung verfügen.

 

Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege

der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Sie trifft

ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit.

 

Die Annahme eines Härtefalls ist für Ausländer

ausgeschlossen, die in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen

Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

oder eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind, die

auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen wurden, die wiederholt

oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder die Ausländerbehörden

beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände täuschen oder die zur

Fahndung ausgeschrieben sind.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de