Landesregierung richtet Härtefallkommission
ein
08.02.2005, Magdeburg – 52
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 052/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 052/05
Magdeburg, den 8. Februar 2005
Landesregierung richtet Härtefallkommission
ein
Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss heute das
Kabinett die Verordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission.
Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz in seinen wesentlichen
Bestandteilen in Kraft getreten. Aus dem Aufenthaltsgesetz ergibt sich für die
Landesregierung die Möglichkeit durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission
einzurichten. Aufgrund des Ersuchens einer solchen Kommission kann vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländern abweichend von den sonst erforderlichen
Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen aus dringenden humanitären oder
persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.
Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Mit der Einrichtung einer Härtefallkommission
wird ein Instrumentarium geschaffen, mit dem in besonders gelagerten
Einzelfällen ¿ trotz einer nach der Rechtslage vorzunehmenden Aufenthaltsbeendigung
¿ ein legaler Aufenthalt aus humanitären oder persönlichen Gründen gewährt
werden kann.¿
Mit der Entscheidung zur Einrichtung einer Härtefallkommission gehe
Sachsen-Anhalt keinen Sonderweg. In fast allen Bundesländern seien Regelungen
für die Lösung ausländerrechtlicher Härtefälle getroffen oder beabsichtigt.
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sei lediglich in drei Bundesländern (Bayern,
Bremen, Sachsen) noch keine entsprechende Entscheidung gefallen. Bei allen
schon erkennbaren Unterschieden in der näheren Ausgestaltung einer
Härtefallregelung liege daher eine bundesweite Tendenz vor, von der
Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen, so der Innenminister.
Die Verordnung enthält folgende Eckpunkte:
─
Die Härtefallkommission
und eine ihre Arbeit unterstützende Geschäftsstelle wird beim Ministerium des
Innern eingerichtet. Die Härtefallkommission wird acht persönlich zu berufende
Mitglieder haben. Als entsendende Institutionen sind der Landkreistag Sachsen-Anhalt,
der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, die Landesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtsverbände Sachsen-Anhalt, der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt,
die Katholische Kirche in Sachsen-Anhalt, die Evangelischen Kirchen in
Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Gesundheit und Soziales und das Ministerium
des Innern vorgesehen. Alle Mitglieder sollen über Kenntnisse des Aufenthalts-
und Asylrechts oder über Erfahrung in derFlüchtlingsberatung verfügen.
─
Die Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege
der Selbstbefassung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder tätig. Sie trifft
ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit.
─
Die Annahme eines Härtefalls ist für Ausländer
ausgeschlossen, die in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen
Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
oder eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden sind, die
auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen wurden, die wiederholt
oder gröblich gegen Mitwirkungspflichten verstoßen oder die Ausländerbehörden
beharrlich über aufenthaltsrechtlich bedeutsame Umstände täuschen oder die zur
Fahndung ausgeschrieben sind.
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