Brüsseler Kurskorrektur beim Chemikalienrecht
/ Wernicke: Sachsen-Anhalt ringt weiter für unbürokratische Umsetzung
01.02.2005, Magdeburg – 46
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 046/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 046/05
Magdeburg, den 1. Februar 2005
Brüsseler Kurskorrektur beim Chemikalienrecht
/ Wernicke: Sachsen-Anhalt ringt weiter für unbürokratische Umsetzung
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat mit Genugtuung auf die jüngste
Ankündigung aus Brüssel reagiert, das Verfahren zur Umsetzung des neuen
Chemikalienrechts deutlich zu vereinfachen. ¿Wir nehmen mit großem Interesse
zur Kenntnis, dass die EU-Kommission das Chemikalienrecht von bürokratischem
Ballast befreien will¿, erklärte Umweltministerin Petra Wernicke am Dienstag
nach der Kabinettsitzung. Wernicke hatte zuvor im Kabinett über die neuen
Vorstellungen der EU-Kommission berichtet.
Die Richtlinie für die Registrierung von Chemikalien (REACH) soll in
einigen sehr zentralen Punkten überarbeitet werden, wie der Vorsitzende des
Umweltausschusses des EU-Parlamentes, Karl-Heinz Florenz, in der Vorwoche
mitteilte. Demnach sollen die Datenanforderungen nicht mehr nur von der
Produktionsmenge eines Stoffes abhängig gemacht werden, sondern auch vom
Risiko, das von dem Stoff ausgeht. Zugleich wollten Kommission und Parlament
mit der Änderung der Richtlinie den Grundsatz ¿eine Substanz, eine
Registrierung¿ umsetzen.
Wernicke sprach von einem ¿Schritt in die richtige Richtung¿. Insbesondere
für kleine und mittlere Chemiebetriebe würden sich die Vereinfachungen positiv
auswirken. Die Ministerin sieht zugleich Intentionen Sachsen-Anhalts
berücksichtigt. Wernicke, die wiederholt persönlich in Brüssel für ein einfaches
Registrierungsverfahren geworben hatte, erklärte: ¿Unser beharrlicher Einsatz
wird offenbar doch noch belohnt. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die
Anforderungen an Registrierung, Evaluierung und Autorisierung so praktikabel
sein müssen, dass sie auch von kleinen und mittleren Unternehmen erfüllt werden
können. Bislang war dies in Brüssel ignoriert worden. Nunmehr hat ein Umdenken
begonnen. Die Einsicht wächst, dass die neue Chemikalienrichtlinie nur dann
umsetzbar ist, wenn sie sich auf das fachlich Sinnvolle und bürokratisch
Leistbare konzentriert.¿
Wernicke betonte: ¿Sachsen-Anhalt wird auch weiterhin ein wachsames
Auge auf die Diskussion zum Chemikalienrecht werfen und als Anwalt der kleinen
und mittleren Betriebe auftreten. Wir nehmen dabei auch Industriekommissar
Günter Verheugen beim Wort und in die Pflicht.¿ Verheugen hatte jüngst
wiederholt bekundet, das Thema Bürokratieabbau offensiv anzugehen. Dies
bedeute, jedes Vorhaben auch daran zu messen, ob es geeignet ist, die
europäische Wirtschaft nach vorn zu bringen.
Die Chemie ist nach der Ernährungswirtschaft die zweitstärkste Branche
in Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung hatte im Dialog mit der chemischen
Industrie einen Forderungskatalog zur Umsetzung des EU-Chemikalienrechtes
erarbeitet. Eine Kernforderung war, dass es keine Doppeluntersuchungen geben
darf. Bereits vorliegende Daten sollten weiter genutzt werden
können. Zugleich wandte sich Sachsen-Anhalt vehement gegen den Plan, die
Datenerhebung von der Produktionsmenge und nicht vom Risikopotential des Stoffes
abhängig zu machen. Damit müssten die Firmen viel Zeit und Geld investieren, um
letztlich auch eher unbedenkliche Stoffe registrieren zu lassen.
Wernicke betonte aber auch: ¿Das Ziel der EU, das Chemikalienrecht
umfassend neu zu gestalten, um somit Umwelt und Gesundheit besser zu schützen,
wurde von uns nie in Abrede gestellt. Wir wollten jedoch Änderungen in der
Umsetzung, damit nicht die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe geschwächt wird.¿
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