Vorschlag des Bundesrates zur
Gesetzesänderung
Minister Rehberger plädiert im Bundestag für mehr Spielraum bei der
Ausbildungsvergütung
27.01.2005, Magdeburg – 5
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 005/05
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 005/05
Magdeburg, den 27. Januar 2005
Vorschlag des Bundesrates zur
Gesetzesänderung
Minister Rehberger plädiert im Bundestag für mehr Spielraum bei der
Ausbildungsvergütung
Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, wird heute im
Bundestag einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Änderung des
Berufsbildungsgesetzes einbringen. Mit dem Änderungsvorschlag soll der Weg frei
gemacht werden für mehr betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Der zur Abstimmung
stehende Entwurf sieht vor, eine Mindestvergütung für Auszubildende
vorzuschreiben, die von möglichst vielen Unternehmen gezahlt werden kann.
Selbstverständlich können auch in Zukunft durch Tariferträge oder
einzelbetriebliche Vereinbarungen höhere Vergütungen festgelegt werden. Der
Änderungsvorschlag war auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt im Bundesrat
beschlossen worden.
Die Mindestvergütung orientiert
sich in dem Gesetzesvorschlag an den Sätzen für die außerbetriebliche
Ausbildung in den jeweiligen Programmen des Bundes und der Länder. Zur Zeit
sind das etwa 150 Euro in den neuen und 180 Euro in den alten Bundesländern. ¿Es ist Realität, dass eine Vielzahl von
Ausbildungsverhältnissen wegen der zur Zeit gesetzlich festgelegten, zu hohen
Vergütungen nicht geschlossen werden kann. Für Jugendliche und Eltern ist aber
eine betrieblichen Ausbildung viel wertvoller als die Höhe der Vergütung. Dem
dürfen wir uns nicht verschließen¿, führte Rehberger aus.
Die bis 2003 zurück gehende Zahl
betrieblicher Lehrstellen bei Unternehmen sind ein deutschlandweites Problem.
Fehlende Lehrstellen werden unter anderem über Ergänzungsprogramme von Bund und
Ländern finanziert. Allein in Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 40 Prozent der
Auszubildenden in betriebsferner Ausbildung. ¿Die Zustimmung zum
Gesetzesvorschlag des Bundesrates würde also nicht nur für mehr betriebliche
Ausbildungsplätze sorgen, sondern auch eine erhebliche Entlastung des Bundes-
und der Länderhaushalte bedeuten¿, ergänzte der Minister.
In seiner heutigen Sitzung berät der Bundestag den von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung, das so
genannte Berufsbildungsreformgesetz. Ebenfalls werden der von der
CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der
dualen Berufsausbildung und die Entwürfe der FDP-Fraktion zur Reform des
Berufsausbildungsrechts und zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes beraten.
Nach der Verabschiedung im Bundestag muss auch der Bundesrat das neue Gesetz
billigen.
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