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Vorschlag des Bundesrates zur
Gesetzesänderung
Minister Rehberger plädiert im Bundestag für mehr Spielraum bei der
Ausbildungsvergütung

27.01.2005, Magdeburg – 5

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

 

 

Magdeburg, den 27. Januar 2005

 

 

 

Vorschlag des Bundesrates zur

Gesetzesänderung

Minister Rehberger plädiert im Bundestag für mehr Spielraum bei der

Ausbildungsvergütung

 

 

 

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister, Dr. Horst Rehberger, wird heute im

Bundestag einen vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorschlag zur Änderung des

Berufsbildungsgesetzes einbringen. Mit dem Änderungsvorschlag soll der Weg frei

gemacht werden für mehr betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Der zur Abstimmung

stehende Entwurf sieht vor, eine Mindestvergütung für Auszubildende

vorzuschreiben, die von möglichst vielen Unternehmen gezahlt werden kann.

Selbstverständlich können auch in Zukunft durch Tariferträge oder

einzelbetriebliche Vereinbarungen höhere Vergütungen festgelegt werden. Der

Änderungsvorschlag war auf Initiative des Landes Sachsen-Anhalt im Bundesrat

beschlossen worden.

 

 

 

Die Mindestvergütung orientiert

sich in dem Gesetzesvorschlag an den Sätzen für die außerbetriebliche

Ausbildung in den jeweiligen Programmen des Bundes und der Länder. Zur Zeit

sind das etwa 150 Euro in den neuen und 180 Euro in den alten Bundesländern. ¿Es ist Realität, dass eine Vielzahl von

Ausbildungsverhältnissen wegen der zur Zeit gesetzlich festgelegten, zu hohen

Vergütungen nicht geschlossen werden kann. Für Jugendliche und Eltern ist aber

eine betrieblichen Ausbildung viel wertvoller als die Höhe der Vergütung. Dem

dürfen wir uns nicht verschließen¿, führte Rehberger aus.

 

 

 

Die bis 2003 zurück gehende Zahl

betrieblicher Lehrstellen bei Unternehmen sind ein deutschlandweites Problem.

Fehlende Lehrstellen werden unter anderem über Ergänzungsprogramme von Bund und

Ländern finanziert. Allein in Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 40 Prozent der

Auszubildenden in betriebsferner Ausbildung. ¿Die Zustimmung zum

Gesetzesvorschlag des Bundesrates würde also nicht nur für mehr betriebliche

Ausbildungsplätze sorgen, sondern auch eine erhebliche Entlastung des Bundes-

und der Länderhaushalte bedeuten¿, ergänzte der Minister.

 

 

 

In seiner heutigen Sitzung berät der Bundestag den von der Bundesregierung

eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung, das so

genannte Berufsbildungsreformgesetz. Ebenfalls werden der von der

CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der

dualen Berufsausbildung und die Entwürfe der FDP-Fraktion zur Reform des

Berufsausbildungsrechts und zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes beraten.

Nach der Verabschiedung im Bundestag muss auch der Bundesrat das neue Gesetz

billigen.

 

 

 

 

 

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