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Europaminister Rainer Robra: Ausreichendes
Beihilfeniveau für Aufbau Ost unverzichtbar ? Bundesregierung muss ostdeutsche
Forderungen in Brüssel unterstützen

27.01.2005, Magdeburg – 34

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 034/05

 

 

 

Magdeburg, den 27. Januar 2005

 

 

 

Europaminister Rainer Robra: Ausreichendes

Beihilfeniveau für Aufbau Ost unverzichtbar ¿ Bundesregierung muss ostdeutsche

Forderungen in Brüssel unterstützen

 

¿Die Spielräume der nationalen wie der europäischen Strukturpolitik dürfen

durch die Wettbewerbskontrolle der Europäischen Union nicht  eingeschränkt werden. Die neuen deutschen

Länder sind auch in Zukunft auf Unternehmensbeihilfen zur Ankurbelung von

Investitionen  und zur Schaffung von

Arbeitsplätzen angewiesen, um die Erfolge des Aufbau Ost nicht in Frage zu

stellen¿, erklärte Sachsen-Anhalts Europaminister und Chef der Staatskanzlei

Rainer Robra in Reaktion auf Verlautbarungen der Financial Times Deutschland

vom 26. Januar 2005 aus Brüssel, wonach die Europäische Kommission eine Kürzung

der Beihilfen für Ostdeutschland plane.

 

Eine Orientierung der Beihilfen ausschließlich am nationalen

Wohlstandsniveau widerspreche dem EG-Vertrag, der die Überwindung von

Entwicklungsrückständen in ärmeren Regionen unabhängig davon, in welchem

Mitgliedstaat sie liegen, ausdrücklich vorsehe.  Die für die Regionalpolitik zuständige Kommissarin Danuta Hübner

habe Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer bei seinem kürzlichen Besuch in Brüssel

die Fortsetzung der EU-Hilfen für Ostdeutschland über 2006 hinaus ausdrücklich

zugesagt. Die Kommission habe zwischenzeitlich klargestellt, sie beabsichtige

nicht, arme Regionen in wohlhabenden Mitgliedstaaten anders zu behandeln als

vergleichbare Regionen in armen Mitgliedstaaten. Das EU-Beihilferecht solle

auch nach 2006 an den regionalen Wohlstand anknüpfen, um die Gleichbehandlung

gleicher Regionen zu gewährleisten. Allerdings spricht sich die Kommission für

die weitere Absenkung des EU-Beihilfeniveaus insgesamt aus.

 

Die Problemlage Ostdeutschlands erfordere die flächendeckende Einstufung

aller neuen Länder  in die höchste

Förderkategorie der EU-Wettbewerbspolitik. Diese Forderung unterstütze die

Bundesregierung  bisher nicht in Bezug

auf die vom sogenannten statistischen Erweiterungseffekt betroffenen Regionen,

die allein aufgrund der rein rechnerischen Absenkung des EU-Durchschnitts ihren

Förderstatus verlieren. Die Folge wäre, dass in den vom statistischen Effekt

betroffenen Regionen das Fördergefälle zu den neuen EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 25 % ansteigen

würde und dass hier keine Betriebsbeihilfen mehr gewährt werden dürften. D ie

Bundesregierung solle sich bei der EU-Kommission endlich für die Beibehaltung

des bisherigen Beihilferegimes insbesondere in den vom sogenannten

statistischen Effekt der Erweiterung betroffenen Gebieten einsetzen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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