Europaminister Rainer Robra: Ausreichendes
Beihilfeniveau für Aufbau Ost unverzichtbar ? Bundesregierung muss ostdeutsche
Forderungen in Brüssel unterstützen
27.01.2005, Magdeburg – 34
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 034/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 034/05
Magdeburg, den 27. Januar 2005
Europaminister Rainer Robra: Ausreichendes
Beihilfeniveau für Aufbau Ost unverzichtbar ¿ Bundesregierung muss ostdeutsche
Forderungen in Brüssel unterstützen
¿Die Spielräume der nationalen wie der europäischen Strukturpolitik dürfen
durch die Wettbewerbskontrolle der Europäischen Union nicht eingeschränkt werden. Die neuen deutschen
Länder sind auch in Zukunft auf Unternehmensbeihilfen zur Ankurbelung von
Investitionen und zur Schaffung von
Arbeitsplätzen angewiesen, um die Erfolge des Aufbau Ost nicht in Frage zu
stellen¿, erklärte Sachsen-Anhalts Europaminister und Chef der Staatskanzlei
Rainer Robra in Reaktion auf Verlautbarungen der Financial Times Deutschland
vom 26. Januar 2005 aus Brüssel, wonach die Europäische Kommission eine Kürzung
der Beihilfen für Ostdeutschland plane.
Eine Orientierung der Beihilfen ausschließlich am nationalen
Wohlstandsniveau widerspreche dem EG-Vertrag, der die Überwindung von
Entwicklungsrückständen in ärmeren Regionen unabhängig davon, in welchem
Mitgliedstaat sie liegen, ausdrücklich vorsehe. Die für die Regionalpolitik zuständige Kommissarin Danuta Hübner
habe Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer bei seinem kürzlichen Besuch in Brüssel
die Fortsetzung der EU-Hilfen für Ostdeutschland über 2006 hinaus ausdrücklich
zugesagt. Die Kommission habe zwischenzeitlich klargestellt, sie beabsichtige
nicht, arme Regionen in wohlhabenden Mitgliedstaaten anders zu behandeln als
vergleichbare Regionen in armen Mitgliedstaaten. Das EU-Beihilferecht solle
auch nach 2006 an den regionalen Wohlstand anknüpfen, um die Gleichbehandlung
gleicher Regionen zu gewährleisten. Allerdings spricht sich die Kommission für
die weitere Absenkung des EU-Beihilfeniveaus insgesamt aus.
Die Problemlage Ostdeutschlands erfordere die flächendeckende Einstufung
aller neuen Länder in die höchste
Förderkategorie der EU-Wettbewerbspolitik. Diese Forderung unterstütze die
Bundesregierung bisher nicht in Bezug
auf die vom sogenannten statistischen Erweiterungseffekt betroffenen Regionen,
die allein aufgrund der rein rechnerischen Absenkung des EU-Durchschnitts ihren
Förderstatus verlieren. Die Folge wäre, dass in den vom statistischen Effekt
betroffenen Regionen das Fördergefälle zu den neuen EU-Mitgliedstaaten auf bis zu 25 % ansteigen
würde und dass hier keine Betriebsbeihilfen mehr gewährt werden dürften. D ie
Bundesregierung solle sich bei der EU-Kommission endlich für die Beibehaltung
des bisherigen Beihilferegimes insbesondere in den vom sogenannten
statistischen Effekt der Erweiterung betroffenen Gebieten einsetzen.
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