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Innenminister stellt Gesetzentwurf zur
Stärkung des Verfassungsschutzes vor

25.01.2005, Magdeburg – 30

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 030/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 030/05

 

 

 

Magdeburg, den 25. Januar 2005

 

 

 

Innenminister stellt Gesetzentwurf zur

Stärkung des Verfassungsschutzes vor

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky beschloss das Kabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung

verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des

Verfassungsschutzes zur Anhörung freizugeben.

 

Minister Jeziorsky: ¿Der vorliegende

Gesetzentwurf dient im Wesentlichen dem Ziel, die Verfassungsschutzbehörde des

Landes mit neuen Befugnissen zur konsequenten Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus

auszustatten. Der Bundesgesetzgeber hat nach den Anschlägen vom 11. September

2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika die Sicherheitsbehörden des Bundes

durch das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit weiteren

gesetzlichen Befugnissen zur Bekämpfung des islamisch-fundamentalistisch

orientierten Terrorismus ausgestattet. Der vorliegende Gesetzentwurf passt die

Befugnisse des Landesverfassungsschutzes an die des Bundesamtes für Verfassungsschutz

an.¿

 

Dem Verfassungsschutz komme bei der

Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vorfeldaufklärung eine herausragende

Aufgabe zu. Er erhalte daher das Recht, auch solche Bestrebungen zu beobachten,

die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche

Zusammenleben der Völker richten, da sie ein gefährlicher Nährboden für den

wachsenden Terrorismus seien.

 

¿Ein weiterer wichtiger Aspekt ist eine mit

einer Auskunftsverpflichtung der Geldinstitute korrespondierende Befugnis,

Informationen über Konten einzuholen, Informationen über Geldströme und

Kontobewegungen von Organisationen und Personen zu erlangen, die

extremistischer Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender bzw.

geheimdienstlicher Tätigkeiten verdächtigt werden, da solche Informationen zur

Feststellung von Tätern und Hintermännern führen können,¿ so der Innenminister.

Ferner seien Auskunftspflichten auch für Luftverkehrsunternehmen,

Postdienstleister, Telekommunikationsdienstleister und Teledienstanbieter

vorgesehen.

 

Jeziorsky: ¿Der Gesetzentwurf schafft

außerdem die erforderliche gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen,

die aus Gründen des Geheimschutzes oder des vorbeugenden personellen

Sabotageschutzes erforderlich sind. Das Gesetz ersetzt die Richtlinien für die

Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes und trifft

darüber hinaus Regelungen für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz auf

Landesebene. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten

unterliegen dabei hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen durch die

ausdrückliche Aufnahme von Datenschutzregelungen Rechnung getragen worden ist.¿

 

Schließlich beinhalte der Gesetzentwurf ein

neues Ausführungsgesetz zum Artikel-10-Gesetz des Bundes. Dies sei notwendig,

da mit Artikel 4 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes das Gesetz zur Neuregelung

von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach den Vorgaben

des Bundesverfassungsgerichts geändert worden sei. (Das

Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 14. Juli 1999 die Unvereinbarkeit

mehrerer Vorschriften des früheren G-10-Gesetzes mit dem Grundgesetz

festgestellt.)

 

Die Erweiterung dieser Befugnisse sei

durchgängig mit der Festlegung von Kontrollrechten der einschlägigen

parlamentarischen Gremien sowie der Beachtung der Rechte des Betroffenen

verknüpft. Die Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten unterlägen

dabei hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen durch die ausdrückliche

Aufnahme von Datenschutzregelungen Rechnung getragen worden sei.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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