Innenminister stellt Gesetzentwurf zur
Stärkung des Verfassungsschutzes vor
25.01.2005, Magdeburg – 30
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 030/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 030/05
Magdeburg, den 25. Januar 2005
Innenminister stellt Gesetzentwurf zur
Stärkung des Verfassungsschutzes vor
Auf Vorschlag von Innenminister Klaus
Jeziorsky beschloss das Kabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des
Verfassungsschutzes zur Anhörung freizugeben.
Minister Jeziorsky: ¿Der vorliegende
Gesetzentwurf dient im Wesentlichen dem Ziel, die Verfassungsschutzbehörde des
Landes mit neuen Befugnissen zur konsequenten Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus
auszustatten. Der Bundesgesetzgeber hat nach den Anschlägen vom 11. September
2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika die Sicherheitsbehörden des Bundes
durch das Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit weiteren
gesetzlichen Befugnissen zur Bekämpfung des islamisch-fundamentalistisch
orientierten Terrorismus ausgestattet. Der vorliegende Gesetzentwurf passt die
Befugnisse des Landesverfassungsschutzes an die des Bundesamtes für Verfassungsschutz
an.¿
Dem Verfassungsschutz komme bei der
Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vorfeldaufklärung eine herausragende
Aufgabe zu. Er erhalte daher das Recht, auch solche Bestrebungen zu beobachten,
die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche
Zusammenleben der Völker richten, da sie ein gefährlicher Nährboden für den
wachsenden Terrorismus seien.
¿Ein weiterer wichtiger Aspekt ist eine mit
einer Auskunftsverpflichtung der Geldinstitute korrespondierende Befugnis,
Informationen über Konten einzuholen, Informationen über Geldströme und
Kontobewegungen von Organisationen und Personen zu erlangen, die
extremistischer Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender bzw.
geheimdienstlicher Tätigkeiten verdächtigt werden, da solche Informationen zur
Feststellung von Tätern und Hintermännern führen können,¿ so der Innenminister.
Ferner seien Auskunftspflichten auch für Luftverkehrsunternehmen,
Postdienstleister, Telekommunikationsdienstleister und Teledienstanbieter
vorgesehen.
Jeziorsky: ¿Der Gesetzentwurf schafft
außerdem die erforderliche gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen,
die aus Gründen des Geheimschutzes oder des vorbeugenden personellen
Sabotageschutzes erforderlich sind. Das Gesetz ersetzt die Richtlinien für die
Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes und trifft
darüber hinaus Regelungen für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz auf
Landesebene. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten
unterliegen dabei hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen durch die
ausdrückliche Aufnahme von Datenschutzregelungen Rechnung getragen worden ist.¿
Schließlich beinhalte der Gesetzentwurf ein
neues Ausführungsgesetz zum Artikel-10-Gesetz des Bundes. Dies sei notwendig,
da mit Artikel 4 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes das Gesetz zur Neuregelung
von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach den Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts geändert worden sei. (Das
Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 14. Juli 1999 die Unvereinbarkeit
mehrerer Vorschriften des früheren G-10-Gesetzes mit dem Grundgesetz
festgestellt.)
Die Erweiterung dieser Befugnisse sei
durchgängig mit der Festlegung von Kontrollrechten der einschlägigen
parlamentarischen Gremien sowie der Beachtung der Rechte des Betroffenen
verknüpft. Die Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten unterlägen
dabei hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen, denen durch die ausdrückliche
Aufnahme von Datenschutzregelungen Rechnung getragen worden sei.
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