Baurecht für Abschnitt Quedlinburg der B 6n erteilt
19.01.2005, Halle (Saale) – 4
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 04/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 04/2005
Halle
(Saale), den 19. Januar 2005
Das Landesverwaltungsamt informiert:
Baurecht für Abschnitt Quedlinburg der B 6n erteilt
Das
Planfeststellungsverfahren zum Straßenbauvorhaben ¿Neubau der B 6n zwischen der
A 395 und A 14, Abschnitt Quedlinburg ¿ Planungsabschnitt 9.1¿ wurde durch das
Landesverwaltungsamt abgeschlossen. Mit der Übergabe des
Planfeststellungsbeschlusses wurde dem Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt
(ehemals Landesamt für Straßenbau) das Baurecht erteilt. Damit ist nun für die
Neubaumaßnahme B 6n von der Landesgrenze Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt bis
hinter Aschersleben (fast bis zur K 2373) das Baurecht auf einer Länge von 72,1
km gegeben. Das entspricht 78 % der insgesamt 92,6 km langen Trasse.
Bei einer
Baulänge von 10.300 m beinhaltet die Planung des Abschitts Quedlinburg die
Anbindung der Landesstraße L 66 über die Anschlussstelle (AS) Quedlinburg-Ost
an die B 6n sowie die Anbindung der L 75 über die AS Hoym. Die Kreisstraße K
2361 wird im Bereich der AS Quedlinburg-Ost verlegt und nördlich der AS
unmittelbar an die L 66 wieder angeschlossen. Entlang der L 66 entsteht auf der
Westseite ein neuer Radweg, an der L75 zwischen Hoym und Nachterstedt wird wie
derzeit schon vorhanden wieder ein Radweg auf der Ostseite entlang führen.
Das
vorhandene Wegenetz rechts und links der geplanten Trasse wird über Rampen und
Brückenbauwerke bzw. über Parallelwege entlang der B 6n weiterhin in Verbindung
bleiben.
Der
Planungsabschnitt Quedlinburg wird
vierstreifig in einer Breite von 26 m einschließlich Standstreifen und Bankett
ausgebaut.
Die Kosten
dieses Bauabschnittes werden von der Straßenbauverwaltung mit ca. 59,7 Mio. ¿ angegeben.
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