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Sachsen-Anhalt führt Ökokonto ein/
Umweltministerin Wernicke: Kompensation von Natureingriffen künftig flexibler -
aber nicht beliebiger

11.01.2005, Magdeburg – 9

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 009/05

 

 

 

Magdeburg, den 11. Januar 2005

 

 

 

Sachsen-Anhalt führt Ökokonto ein/

Umweltministerin Wernicke: Kompensation von Natureingriffen künftig flexibler -

aber nicht beliebiger

 

Investoren in Sachsen-Anhalt

bekommen mehr Spielraum für die Kompensation von Flächenversiegelung und

anderen Eingriffen in Natur und Landschaft. Grundlage ist das neue Instrument

Ökokonto. Das Kabinett gab am Dienstag "grünes Licht" für eine

entsprechende Verordnung von Umweltministerin Petra Wernicke.

 

Mit dem Ökokonto soll das

Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft spürbar

vereinfacht werden. So sollen Naturschutzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass

bereits im Vorgriff auf Investitionen möglich und später als Kompensation

anerkannt werden. Auch könnte ein Investor, der selbst keine Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen in Angriff nimmt, Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht

sind, kaufen. Das heißt, es könnte einen Handel mit Ökopunkten geben. Die Fläche

selbst könnte dabei im Eigentum desjenigen verbleiben, der die Maßnahmen

durchgeführt hat.

 

Wernicke erklärte:

"Mit dem Ökokonto haben wir einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Wir

eröffnen Investoren mehr Freiraum für wirtschaftliches Agieren. Nachhaltig

wirksame Kompensationsmaßnahmen können ohne Zeitdruck bereits vor der

Durchführung von Natureingriffen geplant und umgesetzt werden. Damit leisten

wir auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung."

 

Die Ministerin betonte aber

auch: "Auf dem Ökokonto werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

gutgeschrieben, die auch tatsächlich geeignet sind, dauerhaft zur Aufwertung

des Naturhaushaltes und zur Verbesserung des Landschaftsbildes

beizutragen."

 

Dreh- und Angelpunkt des neuen

Systems sind die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen. Sie führen

ein so genanntes Ökokonto, das im Naturschutzverzeichnis nachgewiesen wird. Die

geplanten Maßnahmen müssen bei den Naturschutzbehörden angezeigt werden. Diese

prüfen und bestätigen dann die dauerhafte Wirksamkeit für Natur und Landschaft.

Es werden entsprechend der Wertigkeit Ökopunkte vergeben.

 

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

werden in das Ökokonto aufgenommen und können auf künftige Vorhaben angerechnet

werden, nachdem die untere Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben hat. Die auf

dem Ökokonto verbuchten Maßnahmen können für eigene Eingriffe in Anrechnung

gebracht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, es kann auch

einen Handel mit Projekten aus dem Ökokonto geben.

 

Sachsen-Anhalt ist neben Hessen

und Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, das außerhalb des

Baugesetzbuches ein Ökokonto für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einführen

will.

 

Die Verordnung hat den

Naturschutzverbänden und einschlägigen Verbänden der Wirtschaft, Forst- und

Agrarwirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme

vorgelegen. Es gab weitestgehend positive Reaktionen. Anregungen wurden

aufgenommen. Des Weiteren wurde die Verordnung in dem vom Ministerium als

beratendes Gremium berufenen Naturschutzbeirat 

beraten.

 

Das Bewertungsmodell und ein

Beispiel zur Umsetzung:

 

Zur

Ermittlung der naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde in einem gemeinsamen

Runderlass von Umwelt-, Wirtschafts-, Bau- und Innenministerium ein

Bewertungsmodell entwickelt. Grundlage ist eine Bewertungsliste, die auf der

Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt aufbaut. Jedem Biotoptyp wird

entsprechend seiner naturschutzfachlichen Wertigkeit ein Wert von "0"

bis "30" zugeordnet. Dabei entspricht der Wert "0" dem

niedrigsten (z.B. versiegelte Flächen) und "30" dem höchsten naturschutzfachlichen

Wert ( z.B. wertvolle FFH-Lebensraumtypen). Die Punkte gelten jeweils pro

Quadratmeter. Mit diesem Modell wird der Ausgangszustand der Ökokontoflächen

bewertet und die anrechenbare Wertsteigerung bei der Anrechnung der Maßnahme

festgestellt. Das Verfahren ist auch unabhängig von der Ökokonto-Regelung für

die Abarbeitung der Eingriffsregelung allgemein anzuwenden.

 

Ist beispielsweise der Ausgangszustand der Maßnahmefläche

ein ganz normales Ansaatgrünland, so gibt es dafür sieben Punkte pro Quadratmeter.

Als Zielbiotop wird ein Feldgehölz mit überwiegend heimischen Baumarten

angenommen. Dafür gäbe es je nach Alter der Anpflanzung zum Zeitpunkt der

Anrechnung bis zu 22 Punkte. Die anrechenbare Wertsteigerung wird aus der

Differenz der Punkte gebildet. Das wären also in diesem Beispiel 15 Punkte pro

Quadratmeter. Diese könnten bei einem konkreten Eingriff angerechnet werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de