Sachsen-Anhalt führt Ökokonto ein/
Umweltministerin Wernicke: Kompensation von Natureingriffen künftig flexibler -
aber nicht beliebiger
11.01.2005, Magdeburg – 9
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 009/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 009/05
Magdeburg, den 11. Januar 2005
Sachsen-Anhalt führt Ökokonto ein/
Umweltministerin Wernicke: Kompensation von Natureingriffen künftig flexibler -
aber nicht beliebiger
Investoren in Sachsen-Anhalt
bekommen mehr Spielraum für die Kompensation von Flächenversiegelung und
anderen Eingriffen in Natur und Landschaft. Grundlage ist das neue Instrument
Ökokonto. Das Kabinett gab am Dienstag "grünes Licht" für eine
entsprechende Verordnung von Umweltministerin Petra Wernicke.
Mit dem Ökokonto soll das
Verfahren zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft spürbar
vereinfacht werden. So sollen Naturschutzmaßnahmen auch ohne konkreten Anlass
bereits im Vorgriff auf Investitionen möglich und später als Kompensation
anerkannt werden. Auch könnte ein Investor, der selbst keine Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen in Angriff nimmt, Maßnahmen, die auf dem Ökokonto verbucht
sind, kaufen. Das heißt, es könnte einen Handel mit Ökopunkten geben. Die Fläche
selbst könnte dabei im Eigentum desjenigen verbleiben, der die Maßnahmen
durchgeführt hat.
Wernicke erklärte:
"Mit dem Ökokonto haben wir einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen. Wir
eröffnen Investoren mehr Freiraum für wirtschaftliches Agieren. Nachhaltig
wirksame Kompensationsmaßnahmen können ohne Zeitdruck bereits vor der
Durchführung von Natureingriffen geplant und umgesetzt werden. Damit leisten
wir auch einen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung."
Die Ministerin betonte aber
auch: "Auf dem Ökokonto werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
gutgeschrieben, die auch tatsächlich geeignet sind, dauerhaft zur Aufwertung
des Naturhaushaltes und zur Verbesserung des Landschaftsbildes
beizutragen."
Dreh- und Angelpunkt des neuen
Systems sind die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen. Sie führen
ein so genanntes Ökokonto, das im Naturschutzverzeichnis nachgewiesen wird. Die
geplanten Maßnahmen müssen bei den Naturschutzbehörden angezeigt werden. Diese
prüfen und bestätigen dann die dauerhafte Wirksamkeit für Natur und Landschaft.
Es werden entsprechend der Wertigkeit Ökopunkte vergeben.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
werden in das Ökokonto aufgenommen und können auf künftige Vorhaben angerechnet
werden, nachdem die untere Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben hat. Die auf
dem Ökokonto verbuchten Maßnahmen können für eigene Eingriffe in Anrechnung
gebracht oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, es kann auch
einen Handel mit Projekten aus dem Ökokonto geben.
Sachsen-Anhalt ist neben Hessen
und Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, das außerhalb des
Baugesetzbuches ein Ökokonto für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einführen
will.
Die Verordnung hat den
Naturschutzverbänden und einschlägigen Verbänden der Wirtschaft, Forst- und
Agrarwirtschaft sowie den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme
vorgelegen. Es gab weitestgehend positive Reaktionen. Anregungen wurden
aufgenommen. Des Weiteren wurde die Verordnung in dem vom Ministerium als
beratendes Gremium berufenen Naturschutzbeirat
beraten.
Das Bewertungsmodell und ein
Beispiel zur Umsetzung:
Zur
Ermittlung der naturschutzfachlichen Wertigkeit wurde in einem gemeinsamen
Runderlass von Umwelt-, Wirtschafts-, Bau- und Innenministerium ein
Bewertungsmodell entwickelt. Grundlage ist eine Bewertungsliste, die auf der
Kartieranleitung des Landes Sachsen-Anhalt aufbaut. Jedem Biotoptyp wird
entsprechend seiner naturschutzfachlichen Wertigkeit ein Wert von "0"
bis "30" zugeordnet. Dabei entspricht der Wert "0" dem
niedrigsten (z.B. versiegelte Flächen) und "30" dem höchsten naturschutzfachlichen
Wert ( z.B. wertvolle FFH-Lebensraumtypen). Die Punkte gelten jeweils pro
Quadratmeter. Mit diesem Modell wird der Ausgangszustand der Ökokontoflächen
bewertet und die anrechenbare Wertsteigerung bei der Anrechnung der Maßnahme
festgestellt. Das Verfahren ist auch unabhängig von der Ökokonto-Regelung für
die Abarbeitung der Eingriffsregelung allgemein anzuwenden.
Ist beispielsweise der Ausgangszustand der Maßnahmefläche
ein ganz normales Ansaatgrünland, so gibt es dafür sieben Punkte pro Quadratmeter.
Als Zielbiotop wird ein Feldgehölz mit überwiegend heimischen Baumarten
angenommen. Dafür gäbe es je nach Alter der Anpflanzung zum Zeitpunkt der
Anrechnung bis zu 22 Punkte. Die anrechenbare Wertsteigerung wird aus der
Differenz der Punkte gebildet. Das wären also in diesem Beispiel 15 Punkte pro
Quadratmeter. Diese könnten bei einem konkreten Eingriff angerechnet werden.
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