Baurecht für 3. Abschnitt der Ortsumgehung Hettstedt-Mansfeld-Klostermansfeld
erteilt
10.01.2005, Halle (Saale) – 2
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 02/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 02/2005
Halle
(Saale), den 05. Januar 2005
Das Landesverwaltungsamt informiert:
Baurecht für 3. Abschnitt der Ortsumgehung Hettstedt-Mansfeld-Klostermansfeld
erteilt
Das Landesverwaltungsamt hat mit
Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2004 den dritten und letzten
Abschnitt für den geplanten Neubau der Ortsumgehung Hettstedt¿Mansfeld-Klostermansfeld
(B 180n) zwischen Großörner und Klostermansfeld genehmigt. Für den 1. und 2.
Planungsabschnitt zwischen Walbeck und Großörner war der erforderliche
Planfeststellungsbeschluss bereits im April 2002 erlassen worden.
Die B 180 führt aus dem Raum westlich von
Magdeburg in südöstlicher Richtung im Bundesland Sachsen-Anhalt durch die
Städte Aschersleben, Hettstedt, Lutherstadt Eisleben, Querfurt, Naumburg und
Zeitz bis ins sächsische Stollberg im Erzgebirge. Sie kreuzt dabei u.a. mit den
Bundesstraßen B 6, B 242 und B 80 wichtige Ost-West-Verbindungen. Die B 180 hat
damit eine wichtige Verbindungsfunktion, auch mit dem überregionalen Raum.
Die geplante Baumaßnahme umfasst einen
Streckenabschnitt von 3,8 km Länge. Sie beginnt 250 m nordwestlich vor der
Bundesstraße 86 zwischen Mansfeld (Ortsteil Leimbach) und Großörner, verläuft
in südöstlicher Richtung und führt westlich von Klostermansfeld auf die
Bundesstraße 242. (Grafik senden wir Ihnen bei Bedarf gern zu)
Mit dem Bau der Ortsumgehung wird sich die
überregionale Anbindung der Gemeinden deutlich verbessern und die
Lebensqualität innerhalb der Ortslagen Walbeck, Hettstedt, Großörner, Mansfeld
und Klostermansfeld erheblich erhöhen. Auch die Attraktivität als
Gewerbestandort wird erhöht. Auf Grund ihrer großen Bedeutung ist der Bau
dieser Ortsumgehung im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als vordringlicher
Bedarf eingestuft worden.
Die Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen
erfolgt vom 01. bis 14. Februar 2005 in den Verwaltungsgemeinschaften Gerbstedt
und Mansfeld und kann dort eingesehen werden.
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