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Baurecht für 3. Abschnitt der Ortsumgehung Hettstedt-Mansfeld-Klostermansfeld
erteilt

10.01.2005, Halle (Saale) – 2

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 02/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 02/2005

 

 

 

Halle

(Saale), den 05. Januar 2005

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt informiert:

 

 

 

Baurecht für 3. Abschnitt der Ortsumgehung Hettstedt-Mansfeld-Klostermansfeld

erteilt

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat mit

Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2004 den dritten und letzten

Abschnitt für den geplanten Neubau der Ortsumgehung Hettstedt¿Mansfeld-Klostermansfeld

(B 180n) zwischen Großörner und Klostermansfeld genehmigt. Für den 1. und 2.

Planungsabschnitt zwischen Walbeck und Großörner war der erforderliche

Planfeststellungsbeschluss bereits im April 2002 erlassen worden.

 

 

 

Die B 180 führt aus dem Raum westlich von

Magdeburg in südöstlicher Richtung im Bundesland Sachsen-Anhalt durch die

Städte Aschersleben, Hettstedt, Lutherstadt Eisleben, Querfurt, Naumburg und

Zeitz bis ins sächsische Stollberg im Erzgebirge. Sie kreuzt dabei u.a. mit den

Bundesstraßen B 6, B 242 und B 80 wichtige Ost-West-Verbindungen. Die B 180 hat

damit eine wichtige Verbindungsfunktion, auch mit dem überregionalen Raum.

 

 

 

Die geplante Baumaßnahme umfasst einen

Streckenabschnitt von 3,8 km Länge. Sie beginnt 250 m nordwestlich vor der

Bundesstraße 86 zwischen Mansfeld (Ortsteil Leimbach) und Großörner, verläuft

in südöstlicher Richtung und führt westlich von Klostermansfeld auf die

Bundesstraße 242. (Grafik senden wir Ihnen bei Bedarf gern zu)

 

 

 

Mit dem Bau der Ortsumgehung wird sich die

überregionale Anbindung der Gemeinden deutlich verbessern und die

Lebensqualität innerhalb der Ortslagen Walbeck, Hettstedt, Großörner, Mansfeld

und Klostermansfeld erheblich erhöhen. Auch die Attraktivität als

Gewerbestandort wird erhöht. Auf Grund ihrer großen Bedeutung ist der Bau

dieser Ortsumgehung im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen als vordringlicher

Bedarf eingestuft worden.

 

 

 

Die Auslegung des Beschlusses und der Planunterlagen

erfolgt vom 01. bis 14. Februar 2005 in den Verwaltungsgemeinschaften Gerbstedt

und Mansfeld und kann dort eingesehen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Stabsstelle

Kommunikation

 

Landesverwaltungsamt

Sachsen-Anhalt

 

Willy-Lohmann-Str.

7

 

06114

Halle(Saale)

 

Tel:

0345-5141244 / Fax: 0345-5141477

 

Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

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