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Zahl der Empfänger von Bundeserziehungsgeld in
Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erheblich zurückgegangen

28.12.2004, Halle (Saale) – 102

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 102/2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿

Pressemitteilung Nr. 102/2004

 

 

 

Halle

(Saale), den 27. Dezember 2004

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt

informiert:

 

 

 

Zahl der Empfänger von Bundeserziehungsgeld in

Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erheblich zurückgegangen

 

 

 

 

 

Das

Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Zahlung des Bundeserziehungsgeldes

nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) für Antragsteller aus Sachsen-Anhalt

und ist gleichzeitig mit der Beratung der Leistungsempfänger zur Elternzeit

betraut.

 

 

 

Im Jahr

2004 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 23.807 Anträge auf Erziehungsgeld

gestellt und 23.192 beschieden (Stand 1.11.04). Das sind rund 4.000 Anträge

weniger als im vergangenen Jahr.

 

 

 

¿Für diesen

doch erheblichen Rückgang sind zwei Ursachen zu nennen. Einerseits

registrierten wir auch in diesem Jahr keinen wesentlichen Anstieg der

Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig sind in diesem Jahr weniger Eltern

erziehungsgeldberechtigt, da die Einkommensgrenzen für den Bezug der Leistung

neu festgesetzt wurde.¿, resümiert Dr. Dieter Topf, stellvertretender Leiter

der Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung im

Landesverwaltungsamt.

 

 

 

Mit der zum

1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des BEzGG wurden die

Einkommensgrenzen zur Zahlung von Erziehungsgeld reduziert. So wurden bei

Kindern bis zum 6. Lebensmonat die Einkommensgrenzen für Verheiratete in Höhe

von 51.130 Euro auf 30.000 Euro bei der Zahlung des Regelbetrages ( 300 Euro

zwei Jahre) und von 51.130 Euro auf 22.086 Euro bei der Zahlung des Budgets

(450 Euro ein Jahr) abgesenkt. Die Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat

eines Kindes beträgt sowohl beim Regelbetrag als auch beim Budget 16.500 Euro.

 

 

 

Mit Stand

Oktober 2004 wurden im Land Sachsen-Anhalt insgesamt rund 68 Millionen ¿

Erziehungsgeld ausgezahlt. Demgegenüber wurden im Jahr 2003 rund 96 Millionen

Euro ausgereicht.

 

 

 

Die

Statistik im Anhang zeigt detailliert die Entwicklung der Geburtenrate in

Sachsen-Anhalt seit 1991 und dementsprechend die ausgereichten Mittel zur Erziehungshilfe.

 

 

 

 

 

Aufgrund

der neuen Regelungen zum Erzeihungsgeld ist es in vielen Fällen besonders

wichtig, die Antragsteller/Innen anhand ihrer Einkommenssituation umfassend zu

beraten, um die für sie günstigste Variante zu wählen.

 

 

 

¿Viele

Antragsteller/Innen entscheiden sich spontan für den Bezug des bugdetierten

Erziehungsgeldes, welches ihnen bei entsprechender Voraussetzung das erhöhte

Erziehungsgeld von 450 Euro, allerdings für nur ein Jahr, garantiert. Viele

beachten dabei nicht, dass dann im zweiten Lebensjahr ihres Kindes im Regelfall

keine Zahlungen mehr erfolgen können. Hier können wir nur immer wieder

anbieten, unsere Beratungsstellen aufzusuchen und sich bei unseren

Mitarbeiter/Innen zu informieren.¿, so  Dr. Topf.

 

 

 

Ansprechpartner

sind die Mitarbeiter/Innen des Referates 612 (Bundeserziehungsgeld und

Soziales) im Landesverwaltungsamt.

 

Für den

Bereich Halle:

 

Landesverwaltungsamt

 

Maxim-Gorki-Str.

7

 

06114 Halle

 

Tel:

0345-5276-0

 

 

 

Für den

Bereich Magdeburg:

 

Landesverwaltungsamt

 

Halberstädter

Str. 39a

 

39112

Magdeburg

 

0391-627-3000

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Denise Vopel

 

Pressesprecherin

 

Landesverwaltungsamt

Sachsen-Anhalt

 

Willy-Lohmann-Str.

7

 

06114

Halle(Saale)

 

Tel:

0345-5141244

 

Fax:

0345-5141477

 

Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de