Zahl der Empfänger von Bundeserziehungsgeld in
Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erheblich zurückgegangen
28.12.2004, Halle (Saale) – 102
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 102/2004
Landesverwaltungsamt ¿
Pressemitteilung Nr. 102/2004
Halle
(Saale), den 27. Dezember 2004
Das Landesverwaltungsamt
informiert:
Zahl der Empfänger von Bundeserziehungsgeld in
Sachsen-Anhalt in diesem Jahr erheblich zurückgegangen
Das
Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Zahlung des Bundeserziehungsgeldes
nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) für Antragsteller aus Sachsen-Anhalt
und ist gleichzeitig mit der Beratung der Leistungsempfänger zur Elternzeit
betraut.
Im Jahr
2004 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 23.807 Anträge auf Erziehungsgeld
gestellt und 23.192 beschieden (Stand 1.11.04). Das sind rund 4.000 Anträge
weniger als im vergangenen Jahr.
¿Für diesen
doch erheblichen Rückgang sind zwei Ursachen zu nennen. Einerseits
registrierten wir auch in diesem Jahr keinen wesentlichen Anstieg der
Geburtenzahlen in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig sind in diesem Jahr weniger Eltern
erziehungsgeldberechtigt, da die Einkommensgrenzen für den Bezug der Leistung
neu festgesetzt wurde.¿, resümiert Dr. Dieter Topf, stellvertretender Leiter
der Abteilung Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung im
Landesverwaltungsamt.
Mit der zum
1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetzesänderung des BEzGG wurden die
Einkommensgrenzen zur Zahlung von Erziehungsgeld reduziert. So wurden bei
Kindern bis zum 6. Lebensmonat die Einkommensgrenzen für Verheiratete in Höhe
von 51.130 Euro auf 30.000 Euro bei der Zahlung des Regelbetrages ( 300 Euro
zwei Jahre) und von 51.130 Euro auf 22.086 Euro bei der Zahlung des Budgets
(450 Euro ein Jahr) abgesenkt. Die Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat
eines Kindes beträgt sowohl beim Regelbetrag als auch beim Budget 16.500 Euro.
Mit Stand
Oktober 2004 wurden im Land Sachsen-Anhalt insgesamt rund 68 Millionen ¿
Erziehungsgeld ausgezahlt. Demgegenüber wurden im Jahr 2003 rund 96 Millionen
Euro ausgereicht.
Die
Statistik im Anhang zeigt detailliert die Entwicklung der Geburtenrate in
Sachsen-Anhalt seit 1991 und dementsprechend die ausgereichten Mittel zur Erziehungshilfe.
Aufgrund
der neuen Regelungen zum Erzeihungsgeld ist es in vielen Fällen besonders
wichtig, die Antragsteller/Innen anhand ihrer Einkommenssituation umfassend zu
beraten, um die für sie günstigste Variante zu wählen.
¿Viele
Antragsteller/Innen entscheiden sich spontan für den Bezug des bugdetierten
Erziehungsgeldes, welches ihnen bei entsprechender Voraussetzung das erhöhte
Erziehungsgeld von 450 Euro, allerdings für nur ein Jahr, garantiert. Viele
beachten dabei nicht, dass dann im zweiten Lebensjahr ihres Kindes im Regelfall
keine Zahlungen mehr erfolgen können. Hier können wir nur immer wieder
anbieten, unsere Beratungsstellen aufzusuchen und sich bei unseren
Mitarbeiter/Innen zu informieren.¿, so Dr. Topf.
Ansprechpartner
sind die Mitarbeiter/Innen des Referates 612 (Bundeserziehungsgeld und
Soziales) im Landesverwaltungsamt.
Für den
Bereich Halle:
Landesverwaltungsamt
Maxim-Gorki-Str.
7
06114 Halle
Tel:
0345-5276-0
Für den
Bereich Magdeburg:
Landesverwaltungsamt
Halberstädter
Str. 39a
39112
Magdeburg
0391-627-3000
Impressum:
Denise Vopel
Pressesprecherin
Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt
Willy-Lohmann-Str.
7
06114
Halle(Saale)
Tel:
0345-5141244
Fax:
0345-5141477
Mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






