Menu
menu

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur
Änderung des Aufnahmegesetzes

21.12.2004, Magdeburg – 540

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 540/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 540/04

 

 

 

Magdeburg, den 21. Dezember 2004

 

 

 

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur

Änderung des Aufnahmegesetzes

 

Die Landesregierung beschloss heute auf

Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky den Entwurf eines Gesetzes zur

Änderung des Aufnahmegesetzes.

 

Jeziorsky: "Durch das Zuwanderungsgesetz

ist die Zuwanderung nach Deutschland umfassend neu geregelt worden. Mit

Ausnahme einzelner Vorschriften tritt das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar

2005 in Kraft. Die völlige Neugestaltung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts

macht eine zeitnahe Änderung mehrerer Vorschriften des Aufnahmegesetzes

notwendig.

 

Erstmalig werde die Einbeziehung

illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren

betreiben und die nicht unmittelbar abgeschoben werden können, in ein

bundesweites Verteilverfahren durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Durch das

Aufnahmegesetz müsse somit die Aufnahme und Unterbringung dieser Personengruppe

geregelt werden, so der Innenminister.

 

Die aus der

Aufnahmeverpflichtung für unerlaubt einreisende Ausländer resultierende

finanzielle Belastung müsse im Zusammenhang mit der rückläufigen Entwicklung

der Asylbewerber und Spätaussiedler gesehen werden. Auf Initiative von Sachsen-Anhalt,

das sich seit Jahren per Bundesratsinitiative für eine Absenkung der

Aufnahmequoten eingesetzt hat, wurden diese Quoten von 3,9 Prozent auf

3,2 Prozent ab dem Jahr 2005 für unser Land geändert und damit der

aktuellen Bevölkerungszahl angepasst.

 

Jeziorsky.

¿Für das Haushaltsjahr 2004 wurde nach dem derzeitigen Verteilerschlüssel eine

Asylbewerberzugangszahl von ca. 1.530 Asyl-suchenden prognostiziert.

Nach dem neuen Schlüssel müssen wir nur 1.238 Asylsuchende aufnehmen.

Tendenziell wird auch für das nächste Jahr mit einer rückläufigen Zahl von

Asylsuchenden gerechnet, so dass sich dieser Effekt voraussichtlich noch verstärken

dürfte.¿

 

Im

Spätaussiedlerbereich sei für 2004 ein Zugang von ca. 2.200 Personen

prognostiziert worden, nach dem neuen Verteilerschlüssel nur noch etwa 1.780

Personen.

 

Vor dem Hintergrund dieser rückläufigen

Zugangszahlen im Zuge der Änderung der Aufnahmequoten um insgesamt rund

700 Personen und unter Beachtung der gleichbleibenden

Kostenerstattungsleistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz wirke sich die

Aufnahme von voraussichtlich deutlich weniger unerlaubt eingereisten Ausländern

finanziell nicht kostensteigernd auf den Landeshaushalt aus.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de