Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur
Änderung des Aufnahmegesetzes
21.12.2004, Magdeburg – 540
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 540/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 540/04
Magdeburg, den 21. Dezember 2004
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur
Änderung des Aufnahmegesetzes
Die Landesregierung beschloss heute auf
Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Aufnahmegesetzes.
Jeziorsky: "Durch das Zuwanderungsgesetz
ist die Zuwanderung nach Deutschland umfassend neu geregelt worden. Mit
Ausnahme einzelner Vorschriften tritt das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar
2005 in Kraft. Die völlige Neugestaltung des Ausländer- und Zuwanderungsrechts
macht eine zeitnahe Änderung mehrerer Vorschriften des Aufnahmegesetzes
notwendig.
Erstmalig werde die Einbeziehung
illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren
betreiben und die nicht unmittelbar abgeschoben werden können, in ein
bundesweites Verteilverfahren durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Durch das
Aufnahmegesetz müsse somit die Aufnahme und Unterbringung dieser Personengruppe
geregelt werden, so der Innenminister.
Die aus der
Aufnahmeverpflichtung für unerlaubt einreisende Ausländer resultierende
finanzielle Belastung müsse im Zusammenhang mit der rückläufigen Entwicklung
der Asylbewerber und Spätaussiedler gesehen werden. Auf Initiative von Sachsen-Anhalt,
das sich seit Jahren per Bundesratsinitiative für eine Absenkung der
Aufnahmequoten eingesetzt hat, wurden diese Quoten von 3,9 Prozent auf
3,2 Prozent ab dem Jahr 2005 für unser Land geändert und damit der
aktuellen Bevölkerungszahl angepasst.
Jeziorsky.
¿Für das Haushaltsjahr 2004 wurde nach dem derzeitigen Verteilerschlüssel eine
Asylbewerberzugangszahl von ca. 1.530 Asyl-suchenden prognostiziert.
Nach dem neuen Schlüssel müssen wir nur 1.238 Asylsuchende aufnehmen.
Tendenziell wird auch für das nächste Jahr mit einer rückläufigen Zahl von
Asylsuchenden gerechnet, so dass sich dieser Effekt voraussichtlich noch verstärken
dürfte.¿
Im
Spätaussiedlerbereich sei für 2004 ein Zugang von ca. 2.200 Personen
prognostiziert worden, nach dem neuen Verteilerschlüssel nur noch etwa 1.780
Personen.
Vor dem Hintergrund dieser rückläufigen
Zugangszahlen im Zuge der Änderung der Aufnahmequoten um insgesamt rund
700 Personen und unter Beachtung der gleichbleibenden
Kostenerstattungsleistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz wirke sich die
Aufnahme von voraussichtlich deutlich weniger unerlaubt eingereisten Ausländern
finanziell nicht kostensteigernd auf den Landeshaushalt aus.
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