Finanzminister Paqué zur
Föderalismuskommission: Erst über Aufteilung des Defizits reden, dann über
Sanktionen
17.12.2004, Magdeburg – 64
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 64/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 64/04
Magdeburg, den 17. Dezember 2004
Finanzminister Paqué zur
Föderalismuskommission: Erst über Aufteilung des Defizits reden, dann über
Sanktionen
Sachsen-Anhalts Finanzminister
Karl-Heinz Paqué spricht sich gegen den Vorschlag der Föderalismuskommission
aus, im Grundgesetz die Aufteilung von Sanktionszahlungen festzuschreiben.
Danach sollen künftig auf den Bund 65 Prozent und auf die Länder 35 Prozent
möglicher Strafzahlungen entfallen, sollte die EU Sanktionen gegen Deutschland
verhängen.
Prinzipiell begrüße er die Absicht, die Verpflichtung zur
Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Grundgesetz zu regeln. Die vorgeschlagene
Vorgehensweise ignoriere jedoch das Verursacherprinzip, so Paqué. Die Frage,
wer das Defizit überhaupt verursache, werde ausgeklammert, kritisierte er.
Paqué verwies in diesem Zusammenhang auf die 2002 im Finanzplanungsrat
getroffene Festlegung, das Defizit zu 55 Prozent auf die Länder und zu 45
Prozent auf den Bund aufzuteilen. Nach dieser bis 2006 geltenden Regel habe
bislang vor allem der Bund die Überschreitung des gesamtstaatlichen Defizits
verursacht und müsste demzufolge etwaige Sanktionen allein tragen. Eine
Aufteilung unter den Ländern fehle bisher völlig. Paqué: ¿Das muss geändert
werden, die Länder stehen zu ihrer Verantwortung.¿
Er schlägt daher als ersten
Schritt vor, die bisherige Vereinbarung zu erweitern und verbindlich die
Aufteilung des Defizits auch unter den Ländern zu regeln. Nur so könne das Verursacherprinzip
gewahrt bleiben. Ohne solch eine Regelung würden selbst Länder ohne ein eigenes
Defizit an den Strafzahlungen beteiligt werden. Konkret könne im Grundgesetz
eine grundsätzliche Verpflichtung von
Bund und Ländern für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin nach dem EG-Vertrag
eingeführt werden. Das Nähere könne einem Bundesgesetz vorbehalten bleiben, das
der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.
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