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Finanzminister Paqué zur
Föderalismuskommission: Erst über Aufteilung des Defizits reden, dann über
Sanktionen

17.12.2004, Magdeburg – 64

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 64/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 64/04

 

 

 

Magdeburg, den 17. Dezember 2004

 

 

 

Finanzminister Paqué zur

Föderalismuskommission: Erst über Aufteilung des Defizits reden, dann über

Sanktionen

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister

Karl-Heinz Paqué spricht sich gegen den Vorschlag der Föderalismuskommission

aus, im Grundgesetz die Aufteilung von Sanktionszahlungen festzuschreiben.

Danach sollen künftig auf den Bund 65 Prozent und auf die Länder 35 Prozent

möglicher Strafzahlungen entfallen, sollte die EU Sanktionen gegen Deutschland

verhängen.

 

 Prinzipiell begrüße er die Absicht, die Verpflichtung zur

Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Grundgesetz zu regeln. Die vorgeschlagene

Vorgehensweise ignoriere jedoch das Verursacherprinzip, so Paqué. Die Frage,

wer das Defizit überhaupt verursache, werde ausgeklammert, kritisierte er.

Paqué verwies in diesem Zusammenhang auf die 2002 im Finanzplanungsrat

getroffene Festlegung, das Defizit zu 55 Prozent auf die Länder und zu 45

Prozent auf den Bund aufzuteilen. Nach dieser bis 2006 geltenden Regel habe

bislang vor allem der Bund die Überschreitung des gesamtstaatlichen Defizits

verursacht und müsste demzufolge etwaige Sanktionen allein tragen. Eine

Aufteilung unter den Ländern fehle bisher völlig. Paqué: ¿Das muss geändert

werden, die Länder stehen zu ihrer Verantwortung.¿

 

Er schlägt daher als ersten

Schritt vor, die bisherige Vereinbarung zu erweitern und verbindlich die

Aufteilung des Defizits auch unter den Ländern zu regeln. Nur so könne das Verursacherprinzip

gewahrt bleiben. Ohne solch eine Regelung würden selbst Länder ohne ein eigenes

Defizit an den Strafzahlungen beteiligt werden. Konkret könne im Grundgesetz

eine grundsätzliche Verpflichtung  von

Bund und Ländern für die Einhaltung der Haushaltsdisziplin nach dem EG-Vertrag

eingeführt werden. Das Nähere könne einem Bundesgesetz vorbehalten bleiben, das

der Zustimmung des Bundesrates bedürfe.

 

 

 

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