Kabinett verabschiedet Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Staatsminister Robra: ?Auch
öffentlich-rechtliche Sender müssen sparen?
07.12.2004, Magdeburg – 520
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 520/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 520/04
Magdeburg, den 7. Dezember 2004
Kabinett verabschiedet Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Staatsminister Robra: ¿Auch
öffentlich-rechtliche Sender müssen sparen¿
Die Landesregierung hat in ihrer
heutigen Kabinettssitzung den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
verabschiedet. Er wird jetzt dem Landtag zur Ratifizierung zugeleitet. Der
Staatsvertrag geht auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 8.
Oktober 2004 zurück, der u. a. eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent
auf monatlich 17,03 Euro vorsieht. Die Ministerpräsidenten sind damit unter dem
Vorschlag der Kommission zur Ermittlung der Rundfunkgebühren (KEF) geblieben,
der eine Erhöhung um 1,09 Euro monatlich vorsah.
Der Chef der Staatskanzlei,
Staatsminister Rainer Robra, wertete die Abweichung vom KEF-Vorschlag als
verfassungskonform. Robra: ¿ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem
Gebührenurteil von 1994 ausdrücklich darauf abgehoben, dass es Aufgabe der
Länder sei, die finanziellen Interessen der Rundfunkgebührenzahler im
Gebührenfestsetzungsverfahren wahrzunehmen. Genau dies haben die
Ministerpräsidenten getan.¿ Deutschland befinde sich insgesamt in einer
schwierigen wirtschaftlichen Lage, die von Einnahmeausfällen bei den
öffentlichen Haushalten gekennzeichnet sei. Auch hätten viele Bürgerinnen und
Bürger sinkende Einkommen. ¿Wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen, können
wir dies auch von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwarten¿, unterstrich
der Staatskanzleichef.
Robra nannte folgende
wesentliche Eckpunkte des Rundfunkänderungsstaatsvertrages:
- Fernseh-
und Radioprogramme werden quantitativ begrenzt, bei Radioprogrammen soll es
verstärkt Kooperationen und Bündelungen geben.
- Programmliche
Austauschentwicklung und Kostenneutralität werden zur Pflicht. Das bedeutet
konkret, dass neue Programmvorhaben durch Einsparungen an anderer Stelle
finanziert werden müssen und somit keine Mehrkosten verursachen dürfen.
- Die
qualitative Programmentwicklung digitaler Fernsehprogramme wird auf die
Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information konzentriert.
- Die
Prüfungsmöglichkeiten der KEF werden erweitert. Die KEF wird dadurch zukünftig
in der Lage sein, die Kosten einzelner Programme zu ermitteln. Außerdem kann
die KEF bei der Bedarfsermittlung auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
und die Entwicklung öffentlicher Haushalte berücksichtigen.
- Kreditaufnahmen
sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
-
Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag soll zu den
Themen ¿Überprüfung der Strukturen¿, ¿Technologische Fortentwicklung¿,
¿Gleichwertigkeit der Versorgung¿ sowie ¿Bedeutung von Werbung und Sponsoring¿
weiter konkretisiert werden.
- Eine
Ausweitung der Sendezeit des Kinderkanals über 21.00 Uhr hinaus wird es nicht
geben.
- Durch
Selbstverpflichtungen sollen die öffentlich-rechtlichen Sender zusätzliche
Sparmaßnahmen erwirtschaften, etwa in den Bereichen Online, Marketing und
Personal.
Die Länder erwarten, dass die
Anstalten auf dieser Grundlage längerfristig die Programmaktivitäten im
jetzigen Rahmen finanzieren können.
Der Mitteldeutsche Rundfunk hat
bereits mit einem umfassenden Sparpaket auf den Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz reagiert. Es sieht bis zum Ende der kommenden
Gebührenperiode am 31. Dezember 2008 ein Einsparvolumen von 100 Mio. Euro vor.
Der Staatsvertrag kann erst nach
Ratifikation in allen 16 Landesparlamenten in Kraft treten. Der Abschluss
dieses Verfahrens ist bis zum 31. März 2005 vorgesehen. Ab 1. April 2005 würde
die Erhöhung der Rundfunkgebühr wirksam.
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