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Kabinett verabschiedet Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Staatsminister Robra: ?Auch
öffentlich-rechtliche Sender müssen sparen?

07.12.2004, Magdeburg – 520

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 520/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 520/04

 

 

 

Magdeburg, den 7. Dezember 2004

 

 

 

Kabinett verabschiedet Achten

Rundfunkänderungsstaatsvertrag/ Staatsminister Robra: ¿Auch

öffentlich-rechtliche Sender müssen sparen¿

 

Die Landesregierung hat in ihrer

heutigen Kabinettssitzung den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

verabschiedet. Er wird jetzt dem Landtag zur Ratifizierung zugeleitet. Der

Staatsvertrag geht auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 8.

Oktober 2004 zurück, der u. a. eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent

auf monatlich 17,03 Euro vorsieht. Die Ministerpräsidenten sind damit unter dem

Vorschlag der Kommission zur Ermittlung der Rundfunkgebühren (KEF) geblieben,

der eine Erhöhung um 1,09 Euro monatlich vorsah.

 

Der Chef der Staatskanzlei,

Staatsminister Rainer Robra, wertete die Abweichung vom KEF-Vorschlag als

verfassungskonform. Robra: ¿ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem

Gebührenurteil von 1994 ausdrücklich darauf abgehoben, dass es Aufgabe der

Länder sei, die finanziellen Interessen der Rundfunkgebührenzahler im

Gebührenfestsetzungsverfahren wahrzunehmen. Genau dies haben die

Ministerpräsidenten getan.¿ Deutschland befinde sich insgesamt in einer

schwierigen wirtschaftlichen Lage, die von Einnahmeausfällen bei den

öffentlichen Haushalten gekennzeichnet sei. Auch hätten viele Bürgerinnen und

Bürger sinkende Einkommen. ¿Wenn alle den Gürtel enger schnallen müssen, können

wir dies auch von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwarten¿, unterstrich

der Staatskanzleichef.

 

Robra nannte folgende

wesentliche Eckpunkte des Rundfunkänderungsstaatsvertrages:

 

- Fernseh-

und Radioprogramme werden quantitativ begrenzt, bei Radioprogrammen soll es

verstärkt Kooperationen und Bündelungen geben.

 

- Programmliche

Austauschentwicklung und Kostenneutralität werden zur Pflicht. Das bedeutet

konkret, dass neue Programmvorhaben durch Einsparungen an anderer Stelle

finanziert werden müssen und somit keine Mehrkosten verursachen dürfen.

 

- Die

qualitative Programmentwicklung digitaler Fernsehprogramme wird auf die

Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information konzentriert.

 

- Die

Prüfungsmöglichkeiten der KEF werden erweitert. Die KEF wird dadurch zukünftig

in der Lage sein, die Kosten einzelner Programme zu ermitteln. Außerdem kann

die KEF bei der Bedarfsermittlung auch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung

und die Entwicklung öffentlicher Haushalte berücksichtigen.

 

- Kreditaufnahmen

sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

 

-

Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag soll zu den

Themen ¿Überprüfung der Strukturen¿, ¿Technologische Fortentwicklung¿,

¿Gleichwertigkeit der Versorgung¿ sowie ¿Bedeutung von Werbung und Sponsoring¿

weiter konkretisiert werden.

 

- Eine

Ausweitung der Sendezeit des Kinderkanals über 21.00 Uhr hinaus wird es nicht

geben.

 

- Durch

Selbstverpflichtungen sollen die öffentlich-rechtlichen Sender zusätzliche

Sparmaßnahmen erwirtschaften, etwa in den Bereichen Online, Marketing und

Personal.

 

Die Länder erwarten, dass die

Anstalten auf dieser Grundlage längerfristig die Programmaktivitäten im

jetzigen Rahmen finanzieren können.

 

Der Mitteldeutsche Rundfunk hat

bereits mit einem umfassenden Sparpaket auf den Beschluss der

Ministerpräsidentenkonferenz reagiert. Es sieht bis zum Ende der kommenden

Gebührenperiode am 31. Dezember 2008 ein Einsparvolumen von 100 Mio. Euro vor.

 

Der Staatsvertrag kann erst nach

Ratifikation in allen 16 Landesparlamenten in Kraft treten. Der Abschluss

dieses Verfahrens ist bis zum 31. März 2005 vorgesehen. Ab 1. April 2005 würde

die Erhöhung der Rundfunkgebühr wirksam.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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