EU-Kommission genehmigt Steuerbefreiung für
Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland / Finanzminister Paqué rät: noch keine
bindenden Verträge unterzeichnen
07.12.2004, Magdeburg – 60
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 60/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 60/04
Magdeburg, den 7. Dezember 2004
EU-Kommission genehmigt Steuerbefreiung für
Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland / Finanzminister Paqué rät: noch keine
bindenden Verträge unterzeichnen
Die Europäische Kommission hat der von den
ostdeutschen Ländern initiierten Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von
Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften mit in den neuen Ländern
belegenen Grundstücken Anfang Dezember 2004 zugestimmt. Lediglich für in der
Arbeitsmarktregion Berlin belegene Grundstücke wurde die Genehmigung verweigert
und ein formelles Prüfverfahren eingeleitet.
Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Ich bin
erleichtert, dass nun endlich der Weg frei ist für das In-Kraft-Treten der
Befreiungsvorschrift, nachdem bereits Bundestag und Bundesrat der
Gesetzesinitiative der neuen Länder zugestimmt haben. Ostdeutschen
Wohnungsunternehmen wird damit befristet bis Ende 2006 die Möglichkeit
eröffnet, sich zu größeren wirtschaftlichen Unternehmen zusammenzuschließen,
ohne dass hierbei Grunderwerbsteuer anfällt.¿
Paqué mahnt die Betroffenen allerdings zur
Vorsicht:
¿Fusionswillige Wohnungsunternehmen sollten
bis zum Vorliegen des vollständigen Genehmigungsschreiben der EU-Kommission
noch keine bindenden Verträge unterzeichnen. Denn es besteht die Gefahr, dass
aufgrund geltender Leitlinien der EU-Kommission Vorbehalte für die Anwendung
der Befreiungsvorschrift gelten. Im Finanzministerium prüfen wir zur Zeit, ob
die Wohnungsunternehmen weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der
Befreiungsvorschrift erfüllen müssen und welche dies gegebenenfalls sein
werden.¿
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