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EU-Kommission genehmigt Steuerbefreiung für
Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland / Finanzminister Paqué rät: noch keine
bindenden Verträge unterzeichnen

07.12.2004, Magdeburg – 60

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 60/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 60/04

 

 

 

Magdeburg, den 7. Dezember 2004

 

 

 

EU-Kommission genehmigt Steuerbefreiung für

Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland / Finanzminister Paqué rät: noch keine

bindenden Verträge unterzeichnen

 

 

 

Die Europäische Kommission hat der von den

ostdeutschen Ländern initiierten Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von

Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften mit in den neuen Ländern

belegenen Grundstücken Anfang Dezember 2004 zugestimmt. Lediglich für in der

Arbeitsmarktregion Berlin belegene Grundstücke wurde die Genehmigung verweigert

und ein formelles Prüfverfahren eingeleitet.

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Ich bin

erleichtert, dass nun endlich der Weg frei ist für das In-Kraft-Treten der

Befreiungsvorschrift, nachdem bereits Bundestag und Bundesrat der

Gesetzesinitiative der neuen Länder zugestimmt haben. Ostdeutschen

Wohnungsunternehmen wird damit befristet bis Ende 2006 die Möglichkeit

eröffnet, sich zu größeren wirtschaftlichen Unternehmen zusammenzuschließen,

ohne dass hierbei Grunderwerbsteuer anfällt.¿

 

Paqué mahnt die Betroffenen allerdings zur

Vorsicht:

 

¿Fusionswillige Wohnungsunternehmen sollten

bis zum Vorliegen des vollständigen Genehmigungsschreiben der EU-Kommission

noch keine bindenden Verträge unterzeichnen. Denn es besteht die Gefahr, dass

aufgrund geltender Leitlinien der EU-Kommission Vorbehalte für die Anwendung

der Befreiungsvorschrift gelten. Im Finanzministerium prüfen wir zur Zeit, ob

die Wohnungsunternehmen weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der

Befreiungsvorschrift erfüllen müssen und welche dies gegebenenfalls sein

werden.¿

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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