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Vereinfachungsvorschlag für
Chemikalien-Registriersystem der EU/ Staatssekretär Aeikens: Je risikoreicher
eine Chemikalie ist, desto mehr müssen wir über sie wissen

30.11.2004, Magdeburg – 509

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 509/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 509/04

 

 

 

Magdeburg, den 30. November 2004

 

 

 

Vereinfachungsvorschlag für

Chemikalien-Registriersystem der EU/ Staatssekretär Aeikens: Je risikoreicher

eine Chemikalie ist, desto mehr müssen wir über sie wissen

 

Sachsen-Anhalt wird einen

Vereinfachungsvorschlag zum geplanten europäischen Registriersystem für

Chemikalien (REACH) in die aktuelle Diskussion in Brüssel einbringen. Das

Papier wurde gemeinsam mit Verbänden, Betrieben, Kammern und Landesregierung

erarbeitet und heute im Kabinett beraten. 

 

 

Im Kern handelt es sich um ein einfaches,

praxisgerechtes Dreistufensystem aus 

Inventarisierung, risikobezogener Priorisierung und Registrierung. Die

Erfassung der Chemikalien wird nach Risikogruppen und konkretem

Gefährdungspotential gestaffelt. Umweltstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens

betonte: "Je risikoreicher eine Chemikalie ist, desto mehr müssen wir über

sie wissen. Im Umkehrschluss heißt das, wir müssen nicht Berge an

wissenschaftlichen Untersuchungen für harmlose Substanzen durchführen."

Das Dreistufensystem wird auch vom Verband der Chemischen Industrie (VDI) vertreten.

 

 

Der Vorschlag Sachsen-Anhalts würde vor allem

Betriebe entlasten, die mit risikoarmen Chemikalien arbeiten. Solche Chemikalien

sollen anhand der in jedem Betrieb vorhanden Kerninformationen

(physikalisch-chemische, toxikologische und Umwelteigenschaften) in der

geplanten europäischen Agentur für Chemikalien registriert werden. Sofortige

und umfangreiche Zusatzuntersuchungen würden dagegen notwendig bei bedenklichen

Stoffen, bei Stoffen, die in großen Mengen entstehen und die an besonders viele

Stellen gelangen, an denen sie Schäden hervorrufen können. 

 

Der 1200-seitige Verordnungsvorschlag der EU

unterscheidet dagegen nicht zwischen risikoärmeren und risikoreicheren Stoffen.

Statt dessen werden ab einer bestimmten Herstellungsmenge automatisch äußerst

umfangreiche Untersuchungen gefordert.

 

Staatssekretär Aeikens: "Davon hat die

Umwelt wenig. Je risikoreicher ein Stoff ist, desto mehr müssen wir ihn

untersuchen und nicht alle Stoffe gleich intensiv. Außerdem sind 1200 Seiten

Verordnungstext eine Zumutung, unabhängig davon, wie gut das Ziel gemeint ist

."

 

Das heute vorgelegte Papier steht im

Zusammenhang mit der "Hallenser Erklärung" von Verbänden, Betrieben,

Kammern und Landesregierung vom 6. Februar 2004. Darin hatten sich die

Beteiligten bereits für ein praktikables, Zeit und Kosten sparendes Verfahren

bei der geplanten europaweiten Registrierung von chemischen Stoffen (REACH) ausgesprochen. 

 

Hintergrund:

 

Das Registriersystem (REACH) ist Teil der

europäischen Chemikalienverordnung, die das Ziel verfolgt, das europäische

Chemikalienrecht zu vereinfachen und dadurch Umweltschutz und Wirtschaft für

den globalen Wettbewerb zu stärken. Bisher steht noch kein Einführungsdatum für

REACH fest.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de