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Zeitzeugen zum Zwangsumtausch gesucht

24.11.2004, Halle (Saale) – 96

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 96/2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 96/2004

 

 

 

Halle (Saale), 24. November 2004

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert

 

 

 

Zeitzeugen zum Zwangsumtausch gesucht

 

 

 

Die

Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn plant eine Ausstellung mit der an die

Einführung des Mindestumtauschs für Bundesbürger und Ausländer aus dem

¿Nichtsozialistischen Währungssystem¿ (NSW) durch die DDR-Regierung vor 40

Jahren am 25. November 1964 erinnert werden soll.

 

 

 

Mit dem Bau

der Mauer in Berlin am 13. August 1961 untersagte die Regierung der DDR ihren

Bürgern die Reise in die Bundesrepublik und nach West-Berlin. Für die Reise von

der Bundesrepublik in die DDR oder nach Ost-Berlin, die zwar Westberlinern,

nicht aber Bundesbürgern und Ausländern untersagt war, verkündete der

Ministerrat der DDR am 25. November 1964 eine neue Hürde:

 

Alle in die

DDR-Einreisenden wurden vom 1. Dezember 1964 an gezwungen, für jeden

Aufenthaltstag mindestens 5,00 DM West zum Kurs 1:1 in Mark der ¿Deutschen

Notenbank¿ (ab 1. Januar 1968 Mark der DDR) zu tauschen. Rentner und Kinder

blieben vorerst vom Mindestumtausch befreit. In der Bundesrepublik wurde dieser

Umtausch immer ¿Zwangsumtausch¿ genannt, weil er eben verpflichtend war.

 

Zugleich

tauschten Wechselstuben und Kassen der Banken und Sparkassen in West-Berlin und

in grenznahen Städten des Bundesgebietes die DDR-Mark zu einem für Bundesbürger

erheblich günstigeren Kurs: mindestens 4,00 Mark-Ost erhielt man hier, doch war

die Einfuhr in die DDR verboten und wurde dort streng bestraft.

 

 

 

Am 5.

November 1973 verkündete der Finanzminister der DDR neue Umtauschsätze zum

15.11.1973. Von nun an mussten 20,00 DM pro Tag von jedem Reisenden zum Kurs

1:1 getauscht werden. Besucher Ost-Berlins hatten täglich 10,00 DM zu wechseln.

 

 

 

Elf Monate

später sank der ¿Eintrittspreis¿ in die DDR, wie Bundesbürger und Westberliner

- die infolge des Viermächte-Berlin-Abkommens vom 3. September 1971 nach

Ost-Berlin und die DDR einreisen durften - zum Mindestumtausch sagten, wieder:

13,00 DM bzw. 6,50 DM für den Besuch der Hauptstadt der DDR musste nun pro

Besuchstag gewechselt werden. Zwei Monate später wurden Rentner und Personen

unter 16 Jahren vom Mindestumtausch befreit.

 

 

 

Die

Veränderungen bei der Höhe des Mindestumtauschs spiegelten auch immer die

deutsch-deutschen Beziehungen wider: Zum 13. Oktober 1980 ¿ unmittelbar nach

den Bundestagswahlen 1980 in der BRD, bei denen der CDU/CSU Kanzlerkandidat Franz-Josef

Strauß gegen Helmut Schmidt (SPD) unterlag, erhöhte der Finanzminister der DDR

erneut die Mindestumtauschsätze. Nun waren von allen 25,00 DM täglich zu

wechseln, ausgenommen blieben nur Kinder unter 6 Jahren, Jugendliche bis zum

15. Lebensjahr mussten 7,50 DM pro Aufenthaltstag tauschen.

 

 

 

Drei Jahre

später wurden die Jugendlichen dann wieder vom Zwangsumtausch befreit und für

Rentner senkte der Finanzminister der DDR den Satz von 25,00 DM auf 15,00 DM.

Hintergrund hierfür waren die mit Hilfe des damaligen bayerischen

Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß der DDR bewilligten zusätzlichen

Kredite.

 

 

 

Erst zum

Weihnachtsfest 1989, nachdem DDR-Bürger bereits seit sechs Wochen problemlos in

die Bundesrepublik reisen durften, öffnete sich auch für Bundesbürger die

Mauer: Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg durften sie ohne Pass ¿ der

Personalausweis reichte -, Visum und, nach fast 25 Jahren, auch ohne

Mindestumtausch wieder in diese Teile Deutschlands reisen.

 

 

 

Auf der Grenzübergangsstelle (GÜSt) Marienborn /

Eisenbahn und GÜSt / Autobahn befand sich seit 1949 die personalstärkste

Wechselstube der Deutschen Notenbank bzw. der Staatsbank der DDR (ab

01.01.1968). Ihre Aufgaben bestanden vor allem im Tauschen von DM in Mark der

DDR. Mit der Einführung des Mindestumtauschs vor 40 Jahren schnellten die

Personalkosten in die Höhe. Anfangs lag das Schwergewicht auf den Bahnverkehr,

doch mit dem Inkrafttreten des Deutsch-deutschen Verkehrsabkommens 1972

verlagerte sich das Schwergewicht auf die GÜSt Autobahn. Nun durften

Bundesbürger auch mit dem eigenen Pkw in die DDR reisen. Hierfür zahlten sie

zusätzlich eine Straßennutzungsgebühr.

 

 

 

Die

Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, die sich in Trägerschaft des Landes

Sachsen-Anhalt befindet, ist im Kernbereich der ehemaligen GÜSt Marienborn /

Autobahn untergebracht. Zu ihren Gebäudekomplexen gehört auch die noch original

erhaltene Wechselstube der Staatsbank der DDR. Hier soll im kommenden Jahr mit

einer kleinen Ausstellung an die Einführung des Mindestumtauschs für Bundesbürger

und Ausländer aus dem ¿Nichtsozialistischen Währungssystem¿ (NSW) durch die

DDR-Regierung vor 40 Jahren am 25. November 1964 erinnert werden. Dazu

werden noch Zeitzeugen gesucht , die dort beschäftigt waren, bei Reisen in

die ehemalige DDR dort Geld getauscht haben oder sich an besondere Ereignisse

erinnern, die damit im Zusammenhang stehen. Gesucht werden auch Fotografien,

Dokumente und Objekte, die die Ausstellung ergänzen und bereichern können.

 

 

 

Interessenten

melden sich bitte unter: Tel.: (039406) 92090, FAX: (039406) 92099,

 

E-Mail:

gedenkstaette@marienborn.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum :

 

Landesverwaltungsamt

 

 

Stabsstelle

Kommunikation

 

Frau Vopel

 

Willy-Lohmann-Str.7

 

06114 Halle

(Saale)

 

Tel:      (0345)

514 ¿ 1244

 

Fax:    (0345)

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Mail:    Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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