Zeitzeugen zum Zwangsumtausch gesucht
24.11.2004, Halle (Saale) – 96
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 96/2004
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 96/2004
Halle (Saale), 24. November 2004
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert
Zeitzeugen zum Zwangsumtausch gesucht
Die
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn plant eine Ausstellung mit der an die
Einführung des Mindestumtauschs für Bundesbürger und Ausländer aus dem
¿Nichtsozialistischen Währungssystem¿ (NSW) durch die DDR-Regierung vor 40
Jahren am 25. November 1964 erinnert werden soll.
Mit dem Bau
der Mauer in Berlin am 13. August 1961 untersagte die Regierung der DDR ihren
Bürgern die Reise in die Bundesrepublik und nach West-Berlin. Für die Reise von
der Bundesrepublik in die DDR oder nach Ost-Berlin, die zwar Westberlinern,
nicht aber Bundesbürgern und Ausländern untersagt war, verkündete der
Ministerrat der DDR am 25. November 1964 eine neue Hürde:
Alle in die
DDR-Einreisenden wurden vom 1. Dezember 1964 an gezwungen, für jeden
Aufenthaltstag mindestens 5,00 DM West zum Kurs 1:1 in Mark der ¿Deutschen
Notenbank¿ (ab 1. Januar 1968 Mark der DDR) zu tauschen. Rentner und Kinder
blieben vorerst vom Mindestumtausch befreit. In der Bundesrepublik wurde dieser
Umtausch immer ¿Zwangsumtausch¿ genannt, weil er eben verpflichtend war.
Zugleich
tauschten Wechselstuben und Kassen der Banken und Sparkassen in West-Berlin und
in grenznahen Städten des Bundesgebietes die DDR-Mark zu einem für Bundesbürger
erheblich günstigeren Kurs: mindestens 4,00 Mark-Ost erhielt man hier, doch war
die Einfuhr in die DDR verboten und wurde dort streng bestraft.
Am 5.
November 1973 verkündete der Finanzminister der DDR neue Umtauschsätze zum
15.11.1973. Von nun an mussten 20,00 DM pro Tag von jedem Reisenden zum Kurs
1:1 getauscht werden. Besucher Ost-Berlins hatten täglich 10,00 DM zu wechseln.
Elf Monate
später sank der ¿Eintrittspreis¿ in die DDR, wie Bundesbürger und Westberliner
- die infolge des Viermächte-Berlin-Abkommens vom 3. September 1971 nach
Ost-Berlin und die DDR einreisen durften - zum Mindestumtausch sagten, wieder:
13,00 DM bzw. 6,50 DM für den Besuch der Hauptstadt der DDR musste nun pro
Besuchstag gewechselt werden. Zwei Monate später wurden Rentner und Personen
unter 16 Jahren vom Mindestumtausch befreit.
Die
Veränderungen bei der Höhe des Mindestumtauschs spiegelten auch immer die
deutsch-deutschen Beziehungen wider: Zum 13. Oktober 1980 ¿ unmittelbar nach
den Bundestagswahlen 1980 in der BRD, bei denen der CDU/CSU Kanzlerkandidat Franz-Josef
Strauß gegen Helmut Schmidt (SPD) unterlag, erhöhte der Finanzminister der DDR
erneut die Mindestumtauschsätze. Nun waren von allen 25,00 DM täglich zu
wechseln, ausgenommen blieben nur Kinder unter 6 Jahren, Jugendliche bis zum
15. Lebensjahr mussten 7,50 DM pro Aufenthaltstag tauschen.
Drei Jahre
später wurden die Jugendlichen dann wieder vom Zwangsumtausch befreit und für
Rentner senkte der Finanzminister der DDR den Satz von 25,00 DM auf 15,00 DM.
Hintergrund hierfür waren die mit Hilfe des damaligen bayerischen
Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß der DDR bewilligten zusätzlichen
Kredite.
Erst zum
Weihnachtsfest 1989, nachdem DDR-Bürger bereits seit sechs Wochen problemlos in
die Bundesrepublik reisen durften, öffnete sich auch für Bundesbürger die
Mauer: Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg durften sie ohne Pass ¿ der
Personalausweis reichte -, Visum und, nach fast 25 Jahren, auch ohne
Mindestumtausch wieder in diese Teile Deutschlands reisen.
Auf der Grenzübergangsstelle (GÜSt) Marienborn /
Eisenbahn und GÜSt / Autobahn befand sich seit 1949 die personalstärkste
Wechselstube der Deutschen Notenbank bzw. der Staatsbank der DDR (ab
01.01.1968). Ihre Aufgaben bestanden vor allem im Tauschen von DM in Mark der
DDR. Mit der Einführung des Mindestumtauschs vor 40 Jahren schnellten die
Personalkosten in die Höhe. Anfangs lag das Schwergewicht auf den Bahnverkehr,
doch mit dem Inkrafttreten des Deutsch-deutschen Verkehrsabkommens 1972
verlagerte sich das Schwergewicht auf die GÜSt Autobahn. Nun durften
Bundesbürger auch mit dem eigenen Pkw in die DDR reisen. Hierfür zahlten sie
zusätzlich eine Straßennutzungsgebühr.
Die
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, die sich in Trägerschaft des Landes
Sachsen-Anhalt befindet, ist im Kernbereich der ehemaligen GÜSt Marienborn /
Autobahn untergebracht. Zu ihren Gebäudekomplexen gehört auch die noch original
erhaltene Wechselstube der Staatsbank der DDR. Hier soll im kommenden Jahr mit
einer kleinen Ausstellung an die Einführung des Mindestumtauschs für Bundesbürger
und Ausländer aus dem ¿Nichtsozialistischen Währungssystem¿ (NSW) durch die
DDR-Regierung vor 40 Jahren am 25. November 1964 erinnert werden. Dazu
werden noch Zeitzeugen gesucht , die dort beschäftigt waren, bei Reisen in
die ehemalige DDR dort Geld getauscht haben oder sich an besondere Ereignisse
erinnern, die damit im Zusammenhang stehen. Gesucht werden auch Fotografien,
Dokumente und Objekte, die die Ausstellung ergänzen und bereichern können.
Interessenten
melden sich bitte unter: Tel.: (039406) 92090, FAX: (039406) 92099,
E-Mail:
gedenkstaette@marienborn.de
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