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Neuer Bauabschnitt für die B 6n genehmigt

23.11.2004, Halle (Saale) – 95

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltung ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltung ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2004

 

 

 

Halle (Saale), den 22. November 2004

 

 

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert:

 

 

 

Neuer Bauabschnitt für die B 6n genehmigt

 

 

 

Heute übergab der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach im

Rahmen der Verkehrsfreigabe eines neuen Streckenabschnitts der B 6n den

Planfeststellungsbeschluss für ein weiteres Teilstück dieser Bundesstraße zwischen den

Bundesautobahnen A 395 und A 14.

 

 

 

¿Ich freue mich, bei dieser Gelegenheit bereits den nächsten

Planfeststellungsbeschluss übergeben zu können. Damit hat das

Landesverwaltungsamt die Grundlage für den zügigen Weiterbau der B6n geschaffen.

Hier wird von allen Seiten professionelle Arbeit geleistet, um dieses Projekt

schnell voranzubringen," so Thomas Leimbach anlässlich der Übergabe.

 

 

 

Der

genehmigte, 4,203 km lange, Planungsabschnitt liegt im Landkreis Quedlinburg

zwischen der B 79 Quedlinburg ¿ Halberstadt und der L 66 Quedlinburg ¿

Hedersleben. Die Trasse verläuft nördlich der Kreisstadt Quedlinburg und

schließt östlich an einen Planungsabschnitt an, der in Kürze durch das LVwA

genehmigt wird.

 

 

 

Die

geplante B 6n schafft zusammen mit der Anbindung an die A 395 bei Bad Harzburg

(Niedersachsen) im Westen und dem Anschluss an die  A 14 Halle ¿ Magdeburg im

Osten eine leistungsfähige überregionale Ost-West-Verbindung. Sie soll zukünftig bis zur Autobahn A 9

südlich von Dessau weitergeführt werden. Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt wird die Stadt Quedlinburg vom

Durchgangsverkehr in Ost-West- sowie in West-Ost-Richtung entlasten.

 

 

 

Die

Gesamtkosten der Baumaßnahme werden von der Straßenbauverwaltung mit ca. 24,4

Mio. Euro beziffert.

 

 

 

Eine

Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten

Planunterlagen werden in Kürze zwei Wochen lang öffentlich zur Einsicht in der

Verwaltungsgemeinschaft ¿Stadt Quedlinburg¿ ausgelegt und können zu den

ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingesehen werden. Wegen

Einzelheiten wird auf die entsprechende vorherige ortsübliche Bekanntmachung

verwiesen.

 

 

 

 

 

Impressum :

 

Landesverwaltungsamt

 

 

Stabsstelle

Kommunikation

 

Frau Vopel

 

Willy-Lohmann-Str.7

 

06114 Halle

(Saale)

 

Tel:      (0345)

514 ¿ 1244

 

Fax:    (0345)

514 ¿ 1477

 

Mail:    Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

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