Neuer Bauabschnitt für die B 6n genehmigt
23.11.2004, Halle (Saale) – 95
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltung ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2004
Landesverwaltung ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2004
Halle (Saale), den 22. November 2004
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert:
Neuer Bauabschnitt für die B 6n genehmigt
Heute übergab der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach im
Rahmen der Verkehrsfreigabe eines neuen Streckenabschnitts der B 6n den
Planfeststellungsbeschluss für ein weiteres Teilstück dieser Bundesstraße zwischen den
Bundesautobahnen A 395 und A 14.
¿Ich freue mich, bei dieser Gelegenheit bereits den nächsten
Planfeststellungsbeschluss übergeben zu können. Damit hat das
Landesverwaltungsamt die Grundlage für den zügigen Weiterbau der B6n geschaffen.
Hier wird von allen Seiten professionelle Arbeit geleistet, um dieses Projekt
schnell voranzubringen," so Thomas Leimbach anlässlich der Übergabe.
Der
genehmigte, 4,203 km lange, Planungsabschnitt liegt im Landkreis Quedlinburg
zwischen der B 79 Quedlinburg ¿ Halberstadt und der L 66 Quedlinburg ¿
Hedersleben. Die Trasse verläuft nördlich der Kreisstadt Quedlinburg und
schließt östlich an einen Planungsabschnitt an, der in Kürze durch das LVwA
genehmigt wird.
Die
geplante B 6n schafft zusammen mit der Anbindung an die A 395 bei Bad Harzburg
(Niedersachsen) im Westen und dem Anschluss an die A 14 Halle ¿ Magdeburg im
Osten eine leistungsfähige überregionale Ost-West-Verbindung. Sie soll zukünftig bis zur Autobahn A 9
südlich von Dessau weitergeführt werden. Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt wird die Stadt Quedlinburg vom
Durchgangsverkehr in Ost-West- sowie in West-Ost-Richtung entlasten.
Die
Gesamtkosten der Baumaßnahme werden von der Straßenbauverwaltung mit ca. 24,4
Mio. Euro beziffert.
Eine
Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten
Planunterlagen werden in Kürze zwei Wochen lang öffentlich zur Einsicht in der
Verwaltungsgemeinschaft ¿Stadt Quedlinburg¿ ausgelegt und können zu den
ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten eingesehen werden. Wegen
Einzelheiten wird auf die entsprechende vorherige ortsübliche Bekanntmachung
verwiesen.
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