Finanzminister Paqué: Antrag auf
Einkommensteuerveranlagung für 2002 nur noch bis zum Jahresende möglich / Wahl
der Steuerklassen für 2005 überprüfen
23.11.2004, Magdeburg – 54
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 54/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 54/04
Magdeburg, den 22. November 2004
Finanzminister Paqué: Antrag auf
Einkommensteuerveranlagung für 2002 nur noch bis zum Jahresende möglich / Wahl
der Steuerklassen für 2005 überprüfen
Finanzminister Paqué hat heute diejenigen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in 2002 zuviel gezahlte Steuern
zurückbekommen möchten, erinnert, ihre Anträge bis zum Jahresende abzugeben.
Die Frist für die Anträge auf Einkommensteuerveranlagung 2002 endet am 31.
Dezember 2004.
Paqué dazu: ¿Die Antragsvordrucke sowie eine
ausführliche Anleitung zum Ausfüllen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Formulare vollständig ausgefüllt und
unterschrieben abgeben. Wer über einen Internetzugang verfügt, kann die
Steuererklärung auch elektronisch über ElsterFormular, das Steuerprogramm der
Finanzverwaltung, einreichen. Nähere Informationen zu dem Verfahren sind unter
https://www.elster.de abrufbar.¿
Gleichzeitig erinnerte der Minister daran, dass
jeder seine Lohnsteuerkarte 2005 vor der Weitergabe an den Arbeitgeber daraufhin
überprüfen sollte, ob Steuerklasse und eventuelle Freibeträge korrekt
eingetragen sind.
Ehepartner, die beide berufstätig sind,
sollten darüber hinaus prüfen, ob ihre Steuerklassenwahl noch den persönlichen
Verhältnissen entspricht. Denn veränderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse könnten
dies durchaus in Frage stellen. Beiderseits berufstätige Ehegatten könnten
grundsätzlich wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden
wollen oder sich für eine Kombination aus der Steuerklasse III für den Höherverdienenden
und die Steuerklasse V für den Anderen entscheiden. Die Steuerklassenkombination
III/V sei grundsätzlich immer dann zu empfehlen, wenn ein Ehegatte deutlich
mehr Arbeitslohn erhalte als der andere (z.B. 2/3 zu 1/3).
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