Menu
menu

Finanzminister Paqué: Antrag auf
Einkommensteuerveranlagung für 2002 nur noch bis zum Jahresende möglich / Wahl
der Steuerklassen für 2005 überprüfen

23.11.2004, Magdeburg – 54

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 54/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 54/04

 

 

 

Magdeburg, den 22. November 2004

 

 

 

Finanzminister Paqué: Antrag auf

Einkommensteuerveranlagung für 2002 nur noch bis zum Jahresende möglich / Wahl

der Steuerklassen für 2005 überprüfen

 

 

 

Finanzminister Paqué hat heute diejenigen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in 2002 zuviel gezahlte Steuern

zurückbekommen möchten, erinnert, ihre Anträge bis zum Jahresende abzugeben.

Die Frist für die Anträge auf Einkommensteuerveranlagung 2002 endet am 31.

Dezember 2004.

 

Paqué dazu: ¿Die Antragsvordrucke sowie eine

ausführliche Anleitung zum Ausfüllen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Formulare vollständig ausgefüllt und

unterschrieben abgeben. Wer über einen Internetzugang verfügt, kann die

Steuererklärung auch elektronisch über ElsterFormular, das Steuerprogramm der

Finanzverwaltung, einreichen. Nähere Informationen zu dem Verfahren sind unter

https://www.elster.de abrufbar.¿

 

Gleichzeitig erinnerte der Minister daran, dass

jeder seine Lohnsteuerkarte 2005 vor der Weitergabe an den Arbeitgeber daraufhin

überprüfen sollte, ob Steuerklasse und eventuelle Freibeträge korrekt

eingetragen sind.

 

Ehepartner, die beide berufstätig sind,

sollten darüber hinaus prüfen, ob ihre Steuerklassenwahl noch den persönlichen

Verhältnissen entspricht. Denn veränderte Lohn- und Gehaltsverhältnisse könnten

dies durchaus in Frage stellen. Beiderseits berufstätige Ehegatten könnten

grundsätzlich wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden

wollen oder sich für eine Kombination aus der Steuerklasse III für den Höherverdienenden

und die Steuerklasse V für den Anderen entscheiden. Die Steuerklassenkombination

III/V sei grundsätzlich immer dann zu empfehlen, wenn ein Ehegatte deutlich

mehr Arbeitslohn erhalte als der andere (z.B. 2/3 zu 1/3).

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail:

thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de