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Innenminister Klaus Jeziorsky sieht Telekommunikationsüberwachung als wichtiges Instrument erfolgreicher Verbrechensbekämpfung

22.11.2004, Magdeburg – 181

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/04

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 181/04

 

Magdeburg, den 22. November 2004

 

 

Innenminister Klaus Jeziorsky sieht Telekommunikationsüberwachung als wichtiges Instrument erfolgreicher Verbrechensbekämpfung

 

 

Schwerpunkt bilden Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie Raub oder räuberischer Erpressung

Telekommunikationsüberwachung unabdingbar zur erfolgreichen Bekämpfung der schweren und der organisierten Kriminalität

 

 

Nach Auskunft von Innenminister Klaus Jeziorsky wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 in 236 Verfahren Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen angeordnet. Gegenüber dem Jahr 2002 sei insbesondere in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz eine Zunahme von Anordnungen zur Durchführung der überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu verzeichnen gewesen.

 

 

 

 

 

 

 

2002

 

 

2003

 

Vergleich 2002/2003

 

 

Anzahl der Verfahren, in denen im Berichtsjahr Maßnahmen nach den §§ 100a, 100b StPO angeordnet wurden

 

 

177

 

 

 

236

 

 

+ 59

 

 

Zuordnung der Verfahren nach dem Deliktskatalog

des § 100a Satz 1 StPO (nicht abschließend)

 

 

Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

 

 

115

 

 

155

 

 

+ 40

 

 

Straftaten nach dem Ausländer- sowie dem Asylverfahrensgesetz

 

 

15

 

 

23

 

 

+ 8

 

 

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

 

 

10

 

 

17

 

 

+ 7

 

 

Raub oder räuberische Erpressung

 

 

5

 

 

11

 

 

+ 6

 

 

Bandendiebstahl, schwerer Bandendiebstahl

 

 

4

 

 

6

 

 

+ 2

 

 

 

Mord, Totschlag, Völkermord

 

 

6

 

 

8

 

 

+ 2

 

 

 

 

Der Anstieg bei den überwachten Anschlüssen im Vergleich zum Vorjahr entspricht einer Steigerung von 23,7 %.

 

 

Innenminister Jeziorsky verweist darauf, dass die Telekommunikationsüberwachung im Bereich der Schweren Kriminalität, insbesondere bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Betäubungsmittelkriminalität sowie dem Menschenhandel eingesetzt wird und sich dabei als effizientes Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung erwiesen hat. Wie bereits im Jahr 2002, haben auch im Jahr 2003 die durchgeführten Telekommunikationsmaßnahmen in ca. 70 Prozent der Fälle zum Erfolg der Ermittlungsverfahren bzw. zur Erlangung wichtiger Erkenntnisse beigetragen. Aktuelle Beispiele hierfür sind u.a. die Erfolge der Landespolizei in dem umfangreichen Ermittlungskomplex "Harzland". Die Ermittlungen und Maßnahmen von Justiz und Polizei richteten sich gegen eine Gruppe von insgesamt 50 Beschuldigten, denen u.a. Bildung einer kriminellen Vereinigung, schwerer Menschenhandel, Ausbeutung von Prostituierten und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird.

 

Bei der Zunahme der Anzahl von angeordneten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen und der überwachten Anschlüsse ist neben der kriminalstrategischen Schwerpunktsetzung, insbesondere bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und der organisierten Kriminalität auch die technische Entwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt (z.B. SMS, UTMS, Internet) sowie Veränderungen im Kommunikationsverhalten von Straftätern zu berücksichtigen. In der Regel verfügen Straftäter heute über eine höhere Zahl von Telefonanschlüssen als noch vor Jahren.

 

Bundesweit wurden im Jahr 2003 rund 20.000 Anschlüsse überwacht. Jede Telefonüberwachungsmaßnahme bedarf einer richterlichen Anordnung. Bei Gefahr in Verzug kann dies auch durch die Staatsanwaltschaft erfolgen. Die richterliche Bestätigung muss dann innerhalb von drei Tagen eingeholt werden.

 

 

 

Impressum:

Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe

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39112 Magdeburg

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