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Steuerinformationen für Unternehmer und
Arbeitgeber / Finanzminister Paqué: Verfahrensänderungen bei der Umsatzsteuer
und der Lohnsteuer

15.11.2004, Magdeburg – 51

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 51/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 51/04

 

 

 

Magdeburg, den 15. November 2004

 

 

 

Steuerinformationen für Unternehmer und

Arbeitgeber / Finanzminister Paqué: Verfahrensänderungen bei der Umsatzsteuer

und der Lohnsteuer

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr.

Karl-Heinz Paqué hat heute an wichtige Änderungen im Rahmen des

Steueränderungsgesetzes 2003 erinnert: ¿Unternehmer und Arbeitgeber sind

nunmehr gesetzlich verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 sowie Lohnsteuerbescheinigungen erstmals für das

Kalenderjahr 2004 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.¿

 

Erreicht werden solle dadurch eine möglichst

schnelle Verbreitung der Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung mit dem

Ziel, die Voraussetzungen für die papierlose Steuererklärung zu schaffen, so Paqué.

 

Das Ministerium der Finanzen des Landes

Sachsen-Anhalt hat auf seinen Internetseiten (www.fm.sachsen-anhalt.de) wichtige

Informationen über die geänderten Verfahren für Arbeitgeber und Unternehmer

zusammengestellt.

 

Zusätzlich hat die Finanzverwaltung ein

Merkblatt zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten herausgegeben, das in

allen Finanzämtern ausliegt, teilte der Finanzminister mit.

 

Im Rahmen des eGovernment-Projekts ¿ELSTER (Elektronische Steuererklärung)¿

stellt die Finanzverwaltung Unternehmen und Arbeitgebern zum Ausfüllen und

Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen das

kostenlose Programm ElsterFormular zur Verfügung. Die aktuelle Version für das

Jahr 2005 ist ab Mitte Januar 2005 als Downloadversion im Internet unter www.elsterformular.de bzw. als CD-Rom

ab Anfang Februar 2005 in allen Finanzämtern in begrenzter Anzahl erhältlich.

Viele gängige Steuersoftware-Produkte würden bereits die Funktionen für eine

elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt beinhalten, betonte Paqué.

 

Der Finanzminister wies auch darauf hin, dass

Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung nach dem Steueränderungsgesetz 2003

verpflichtet seien, die Lohnsteuerbescheinigungen des Kalenderjahres 2004 bis

spätestens 28. Februar 2005 elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Die

elektronische Übermittlung müsse nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz

erfolgen. Auf Antrag könne in begründeten Einzelfällen von der elektronischen

Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2004 abgesehen

werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den

Internetseiten der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt sowie unter www.elster-lohn.de.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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