Steuerinformationen für Unternehmer und
Arbeitgeber / Finanzminister Paqué: Verfahrensänderungen bei der Umsatzsteuer
und der Lohnsteuer
15.11.2004, Magdeburg – 51
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 51/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 51/04
Magdeburg, den 15. November 2004
Steuerinformationen für Unternehmer und
Arbeitgeber / Finanzminister Paqué: Verfahrensänderungen bei der Umsatzsteuer
und der Lohnsteuer
Sachsen-Anhalts Finanzminister Prof. Dr.
Karl-Heinz Paqué hat heute an wichtige Änderungen im Rahmen des
Steueränderungsgesetzes 2003 erinnert: ¿Unternehmer und Arbeitgeber sind
nunmehr gesetzlich verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Lohnsteuer-Anmeldungen ab 2005 sowie Lohnsteuerbescheinigungen erstmals für das
Kalenderjahr 2004 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.¿
Erreicht werden solle dadurch eine möglichst
schnelle Verbreitung der Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung mit dem
Ziel, die Voraussetzungen für die papierlose Steuererklärung zu schaffen, so Paqué.
Das Ministerium der Finanzen des Landes
Sachsen-Anhalt hat auf seinen Internetseiten (www.fm.sachsen-anhalt.de) wichtige
Informationen über die geänderten Verfahren für Arbeitgeber und Unternehmer
zusammengestellt.
Zusätzlich hat die Finanzverwaltung ein
Merkblatt zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten herausgegeben, das in
allen Finanzämtern ausliegt, teilte der Finanzminister mit.
Im Rahmen des eGovernment-Projekts ¿ELSTER (Elektronische Steuererklärung)¿
stellt die Finanzverwaltung Unternehmen und Arbeitgebern zum Ausfüllen und
Versenden der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen das
kostenlose Programm ElsterFormular zur Verfügung. Die aktuelle Version für das
Jahr 2005 ist ab Mitte Januar 2005 als Downloadversion im Internet unter www.elsterformular.de bzw. als CD-Rom
ab Anfang Februar 2005 in allen Finanzämtern in begrenzter Anzahl erhältlich.
Viele gängige Steuersoftware-Produkte würden bereits die Funktionen für eine
elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt beinhalten, betonte Paqué.
Der Finanzminister wies auch darauf hin, dass
Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung nach dem Steueränderungsgesetz 2003
verpflichtet seien, die Lohnsteuerbescheinigungen des Kalenderjahres 2004 bis
spätestens 28. Februar 2005 elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Die
elektronische Übermittlung müsse nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz
erfolgen. Auf Antrag könne in begründeten Einzelfällen von der elektronischen
Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2004 abgesehen
werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den
Internetseiten der Steuerverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt sowie unter www.elster-lohn.de.
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