Handel mit Emissionsrechten benachteiligt
Firmen
Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollklagebeim Bundesverfassungsgericht ein
10.11.2004, Magdeburg – 145
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 145/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 145/04
Magdeburg, den 9. November 2004
Handel mit Emissionsrechten benachteiligt
Firmen
Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollklagebeim Bundesverfassungsgericht ein
Mit einer abstrakten
Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht will die Landesregierung
Wettbewerbsnachteile unterbinden, die sich für eine Reihe von Firmen in
Sachsen-Anhalt aus dem ¿Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission
von Treibhausgasen (TEGH)¿ ergeben. Das hat das Landeskabinett heute auf Antrag
des Wirtschaftsministeriums beschlossen.
Ab 2005 soll EU-weit ein System
für den Handel mit Treibhausgasen eingeführt werden. Dazu ist auf nationaler
Ebene Mitte 2004 ein Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan verabschiedet
worden. Es benachteiligt Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch
Modernisierungsmaßnahmen in den neunziger Jahren bereits frühzeitig zur
Minderung von Treibhaus-Emissionen beigetragen haben. Im Vergleich mit
Unternehmen, die in der Vergangenheit keinerlei Emissionsreduktion herbeigeführt
haben, werden Unternehmen, die am längsten und umfangreichsten Zur Minderung
des Kohlendioxid-Ausstoßes beigetragen haben, bei der handelbaren
Emissionsmenge stark benachteiligt.
Nach den weitgehend erfolglosen Bemühungen um eine angemessene Berücksichtigung
von frühzeitigen Modernisierung (vor 1993) bei der Erstvergabe von
Emissionszertifikaten im politischen Prozess auf Bundes- und europäischer Ebene
stellt die abstrakte Normenkontrollfrage nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz
die letzte Möglichkeit der Einflussnahme dar, um einen nicht
wettbewerbsverzerrenden Handel mit Zertifikaten in Deutschland zuzulassen.
Die Landesregierung stützt sich
in ihrem Vorgehen auch auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof.
Dr. Winfried Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er sieht eine
sachlich nicht berechtigte Ungleichbehandlung von Unternehmen mit
grundgesetzerheblichen Auswirkungen, die zu beträchtlichen
Wettbewerbsverzerrungen führt.
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