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Handel mit Emissionsrechten benachteiligt
Firmen
Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollklagebeim Bundesverfassungsgericht ein

10.11.2004, Magdeburg – 145

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 145/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 145/04

 

 

 

Magdeburg, den 9. November 2004

 

 

 

Handel mit Emissionsrechten benachteiligt

Firmen

Sachsen-Anhalt reicht Normenkontrollklagebeim Bundesverfassungsgericht ein

 

 

 

Mit einer abstrakten

Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht will die Landesregierung

Wettbewerbsnachteile unterbinden, die sich für eine Reihe von Firmen in

Sachsen-Anhalt aus dem ¿Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission

von Treibhausgasen (TEGH)¿ ergeben. Das hat das Landeskabinett heute auf Antrag

des Wirtschaftsministeriums beschlossen.

 

 

 

Ab 2005 soll EU-weit ein System

für den Handel mit Treibhausgasen eingeführt werden. Dazu ist auf nationaler

Ebene Mitte 2004 ein Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan verabschiedet

worden. Es benachteiligt Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch

Modernisierungsmaßnahmen in den neunziger Jahren bereits frühzeitig zur

Minderung von Treibhaus-Emissionen beigetragen haben. Im Vergleich mit

Unternehmen, die in der Vergangenheit keinerlei Emissionsreduktion herbeigeführt

haben, werden Unternehmen, die am längsten und umfangreichsten Zur Minderung

des Kohlendioxid-Ausstoßes beigetragen haben, bei der handelbaren

Emissionsmenge stark benachteiligt.

 

 

 

Nach den weitgehend erfolglosen Bemühungen um eine angemessene Berücksichtigung

von frühzeitigen Modernisierung (vor 1993) bei der Erstvergabe von

Emissionszertifikaten im politischen Prozess auf Bundes- und europäischer Ebene

stellt die abstrakte Normenkontrollfrage nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz

die letzte Möglichkeit der Einflussnahme dar, um einen nicht

wettbewerbsverzerrenden Handel mit Zertifikaten in Deutschland zuzulassen.

 

Die Landesregierung stützt sich

in ihrem Vorgehen auch auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof.

Dr. Winfried Kluth, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er sieht eine

sachlich nicht berechtigte Ungleichbehandlung von Unternehmen mit

grundgesetzerheblichen Auswirkungen, die zu beträchtlichen

Wettbewerbsverzerrungen führt.

 

 

 

 

 

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