Handel mit Emissionsrechten benachteiligt
Firmen:
Sachsen-Anhalt bereitet Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor
09.11.2004, Magdeburg – 480
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 480/04
Magdeburg, den 9. November 2004
Handel mit Emissionsrechten benachteiligt
Firmen:
Sachsen-Anhalt bereitet Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor
Mit einer
abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht will die
Landesregierung Wettbewerbsnachteile unterbinden, die sich für eine Reihe von
Firmen in Sachsen-Anhalt aus dem ¿Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur
Emission von Treibhausgasen (TEGH)¿ ergeben. Das hat das Landeskabinett heute
auf Antrag des Wirtschaftsministeriums beschlossen. Das Ministerium wurde
beauftragt, das Normenkontrollverfahren vorzubereiten.
Ab 2005 soll EU-weit ein System
für den Handel mit Treibhausgasen eingeführt werden. Dazu ist auf nationaler
Ebene Mitte 2004 ein Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan verabschiedet
worden. Es benachteiligt Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch
Modernisierungsmaßnahmen in den 90er Jahren bereits frühzeitig zur Minderung
von Treibhaus-Emissionen beitragen haben. Im Vergleich mit Unternehmen, die in
der Vergangenheit keinerlei Emissionsreduktion herbeigeführt haben, werden
Unternehmen, die am längsten und umfangreichsten zur Minderung des
Kohlendioxid-Ausstoßes beigetragen haben, bei der handelbaren Emissionsmenge
stark benachteiligt.
Nach den weitgehend erfolglosen
Bemühungen um eine angemessene Berücksichtigung von frühzeitiger Modernisierung
bei der Erstvergabe von Emissionszertifikaten im politischen Prozess auf
Bundes- und europäischer Ebene stellt die abstrakte Normenkontrollfrage nach
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz die letzte Möglichkeit der Einflussnahme dar,
um einen nicht wettbewerbsverzerrenden Handel mit Zertifikaten in Deutschland
zuzulassen.
Die Landesregierung stützt sich
in ihrem Vorgehen auch auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof.
Dr. Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg. Er sieht eine sachlich nicht berechtigte Ungleichbehandlung
von Unternehmen, die zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen.
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