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Handel mit Emissionsrechten benachteiligt
Firmen:
Sachsen-Anhalt bereitet Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor

09.11.2004, Magdeburg – 480

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 480/04

 

 

 

Magdeburg, den 9. November 2004

 

 

 

Handel mit Emissionsrechten benachteiligt

Firmen:

Sachsen-Anhalt bereitet Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht vor

 

Mit einer

abstrakten Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht will die

Landesregierung Wettbewerbsnachteile unterbinden, die sich für eine Reihe von

Firmen in Sachsen-Anhalt aus dem ¿Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur

Emission von Treibhausgasen (TEGH)¿ ergeben. Das hat das Landeskabinett heute

auf Antrag des Wirtschaftsministeriums beschlossen. Das Ministerium wurde

beauftragt, das Normenkontrollverfahren vorzubereiten.

 

Ab 2005 soll EU-weit ein System

für den Handel mit Treibhausgasen eingeführt werden. Dazu ist auf nationaler

Ebene Mitte 2004 ein Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan verabschiedet

worden. Es benachteiligt Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch

Modernisierungsmaßnahmen in den 90er Jahren bereits frühzeitig zur Minderung

von Treibhaus-Emissionen beitragen haben. Im Vergleich mit Unternehmen, die in

der Vergangenheit keinerlei Emissionsreduktion herbeigeführt haben, werden

Unternehmen, die am längsten und umfangreichsten zur Minderung des

Kohlendioxid-Ausstoßes beigetragen haben, bei der handelbaren Emissionsmenge

stark benachteiligt.

 

Nach den weitgehend erfolglosen

Bemühungen um eine angemessene Berücksichtigung von frühzeitiger Modernisierung

bei der Erstvergabe von Emissionszertifikaten im politischen Prozess auf

Bundes- und europäischer Ebene stellt die abstrakte Normenkontrollfrage nach

Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 Grundgesetz die letzte Möglichkeit der Einflussnahme dar,

um einen nicht wettbewerbsverzerrenden Handel mit Zertifikaten in Deutschland

zuzulassen.

 

Die Landesregierung stützt sich

in ihrem Vorgehen auch auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof.

Dr. Winfried Kluth von der  Martin-Luther-Universität

Halle-Wittenberg. Er sieht eine sachlich nicht berechtigte Ungleichbehandlung

von Unternehmen, die zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen führen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de