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Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative
zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes

26.10.2004, Magdeburg – 446

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 446/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 446/04

 

 

 

Magdeburg, den 26. Oktober 2004

 

 

 

Sachsen-Anhalt startet Bundesratsinitiative

zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes

 

Sachsen-Anhalt

startet eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Lohnfortzahlungsgesetzes.

Das beschloss das Kabinett am heutigen Dienstag in seiner Sitzung.

 

Sozialminister

Gerry Kley betonte nach der Kabinettssitzung, dass es notwendig sei, das

Lohnfortzahlungsgesetz den aktuellen Erfordernissen und Gegebenheiten anzupassen.

Kley sagte: ¿Es ist einerseits dringend notwendig, die bisherige Beteiligung

der Arbeitgeber am Mutterschaftsgeld zu sichern. Sie hat sich bewährt und muss

beibehalten werden. Andererseits ist es unzeitgemäß, dass Betriebskrankenkassen

in dem Gesetz nicht als Ausgleichskassen berücksichtigt werden.¿

 

·

Nach dem Lohnfortzahlungsgesetz

erhalten Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten unter anderem einen Ausgleich

für notwendige Entgeltfortzahlungen nach dem Mutterschutzgesetz. Die Beschränkung

der Betriebsgröße für das Ausgleichsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht

im November 2003 für verfassungswidrig erklärt, weil sie faktisch zu

Einstellungshindernissen für Frauen bei größeren Unternehmen beitrage. Damit

führe das derzeitige Ausgleichsverfahren zu einer verfassungswidrigen Diskriminierung

von Frauen.

 

Ohne eine

Änderung des Gesetzes, die eine Ausweitung des Ausgleichsverfahrens auf alle

Betriebe vorsieht, wären die Arbeitgeber zur Beteiligung am Mutterschaftsgeld

nicht mehr verpflichtet. Somit würden zum 31. 12. 2005 die bisherigen

Leistungen entfallen oder der Ausfall müsste durch Steuermittel ausgeglichen

werden.

 

·

Betriebskrankenkassen werden

nach dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht als Ausgleichskassen berücksichtigt. Dies

war ursprünglich dem Umstand geschuldet, dass Betriebskrankenkassen nur von

Unternehmen mit mehr als 450 Beschäftigten gegründet werden durften. Durch die

Öffnung von Betriebskrankenkassen, die seit 1996 mögliche freie Wahl unter den

gesetzlichen Krankenkassen und den damit einhergehenden Wettbewerb unter den

Kassen hat sich eine völlig neue Situation ergeben, die im Sinne der

Gleichbehandlung auch eine Einbeziehung von Betriebskrankenkassen in das

Verfahren sinnvoll erscheinen lässt.

 

·

Darüber

hinaus soll mit der Gesetzesänderung erreicht werden, dass die Beschränkung der

Ausgleichsleistungen im Krankheitsfall auf Arbeiter aufgehoben und das

Verfahren auf Angestellte ausgeweitet wird.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de