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Landesregierung bestimmt 23. Januar 2005 als
Abstimmungstag für Volksentscheid

26.10.2004, Magdeburg – 444

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 444/04

 

 

 

Magdeburg, den 26. Oktober 2004

 

 

 

Landesregierung bestimmt 23. Januar 2005 als

Abstimmungstag für Volksentscheid

 

Auf

Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute das Kabinett im Benehmen

mit den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens den 23. Januar 2005 als

Abstimmungstag für den Volksentscheid zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens zu

einem ¿Gesetz zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in

Kindertageseinrichtungen (KiBeG)¿ bestimmt.

 

Die

Landesregierung hatte am 19. Oktober 2004 den Innenminister gebeten, das

Benehmen zur Bestimmung des Abstimmungstages mit den Vertrauenspersonen des

Volksbegehrens herzustellen und eine Kabinettvorlage zur Bestimmung des Abstimmungstages

vorzulegen.

 

Die

Vertrauenspersonen haben zwischenzeitlich vorgeschlagen, den 23. Januar 2005

als Abstimmungstag für den Volksentscheid zu bestimmen. Zur Begründung weisen

die Vertrauenspersonen darauf hin, dass der Volksentscheid zu einem

frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden solle. Gegen den 16. Januar spreche der

60. Jahrestag der Bombardierung Magdeburgs. Die aus diesem Anlass von der NPD

angemeldete Demonstration begründe die Sorge, dass ein Volksentscheid am 16.

Januar für die Ziele dieser Demonstration genutzt werden könne.

 

Der

vorgeschlagene Abstimmungstag, so Innenminister Klaus Jeziorsky, sei rechtlich

zulässig, da er im vorgegebenen Zeitrahmen - frühestens drei Monate, spätestens

sechs Monate nach dem betreffenden Landtagsbeschluss - liege. Die Durchführung

des Volksentscheides könne zu dem vorgeschlagenen Termin auch organisatorisch

gewährleistet werden.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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