Landesregierung bestimmt 23. Januar 2005 als
Abstimmungstag für Volksentscheid
26.10.2004, Magdeburg – 444
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 444/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 444/04
Magdeburg, den 26. Oktober 2004
Landesregierung bestimmt 23. Januar 2005 als
Abstimmungstag für Volksentscheid
Auf
Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute das Kabinett im Benehmen
mit den Vertrauenspersonen des Volksbegehrens den 23. Januar 2005 als
Abstimmungstag für den Volksentscheid zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens zu
einem ¿Gesetz zur Förderung, Betreuung und Bildung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen (KiBeG)¿ bestimmt.
Die
Landesregierung hatte am 19. Oktober 2004 den Innenminister gebeten, das
Benehmen zur Bestimmung des Abstimmungstages mit den Vertrauenspersonen des
Volksbegehrens herzustellen und eine Kabinettvorlage zur Bestimmung des Abstimmungstages
vorzulegen.
Die
Vertrauenspersonen haben zwischenzeitlich vorgeschlagen, den 23. Januar 2005
als Abstimmungstag für den Volksentscheid zu bestimmen. Zur Begründung weisen
die Vertrauenspersonen darauf hin, dass der Volksentscheid zu einem
frühestmöglichen Zeitpunkt stattfinden solle. Gegen den 16. Januar spreche der
60. Jahrestag der Bombardierung Magdeburgs. Die aus diesem Anlass von der NPD
angemeldete Demonstration begründe die Sorge, dass ein Volksentscheid am 16.
Januar für die Ziele dieser Demonstration genutzt werden könne.
Der
vorgeschlagene Abstimmungstag, so Innenminister Klaus Jeziorsky, sei rechtlich
zulässig, da er im vorgegebenen Zeitrahmen - frühestens drei Monate, spätestens
sechs Monate nach dem betreffenden Landtagsbeschluss - liege. Die Durchführung
des Volksentscheides könne zu dem vorgeschlagenen Termin auch organisatorisch
gewährleistet werden.
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